Patientenkurzakte: Notfalldaten bereits im Rettungswagen auslesbar
Mit der Umstellung des Notfalldatenmanagements wird der direkte Datenzugriff aus dem Rettungswagen heraus möglich.
Foto: ImagoDüsseldorf. Auf dem Weg zu einem Einsatz oder bei Notfällen werden Mediziner künftig die Möglichkeit haben, Gesundheitsdaten des Betroffenen ohne deren Einwilligung auszulesen. Das teilte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums Handelsblatt Inside mit.
Bislang können Bürger ihre medizinischen Notfalldaten wie Vorerkrangungen, Allergien oder Medikamenteneinnahmen auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern. Bei einem Unfall oder einem anderen Notfall kann der Notarzt diese dann auslesen.
Mit dem „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG), das voraussichtlich am Mittwoch durch das Bundeskabinett beschlossen werden soll, plant das Gesundheitsministerium nun, die eGK ab 2023 schrittweise abzulösen. Die Notfalldaten sollen dann in eine eigene Onlineanwendung namens Patientenkurzakte überführt werden.
Unter Beobachtern war bereits die Sorge aufgekommen, dass ein Zugriff auf Notfalldaten in vielen Notsituationen für den Arzt gar nicht mehr möglich sein würde. Denn bei der elektronischen Patientenakte muss der Patient grundsätzlich den Zugriff auf seine Daten selbst freigeben, über sein Smartphone oder durch Stecken der eGK mit anschließender PIN-Eingabe – was beides in Fällen, in denen der Patient etwa bewusstlos ist oder unter starken Schmerzen leidet, nur schwerlich möglich ist.
Aus dem DVPMG-Entwurf geht bislang nicht explizit hervor, dass bei der neuen Onlineanwendung für die Notfalldaten der Zugriff ohne Freigabe durch den Patienten möglich ist. Damit das aber doch möglich sein wird, brauche sich der Notfallmediziner weiterhin bloß mit seinem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zu identifizieren, stellt das Ministerium nun klar.
Im Endeffekt gewinnt der Notfallmediziner damit bei Außeneinsätzen an Zeit, weil er nicht erst am Einsatzort die Daten auf der eGK einsehen kann, sondern das über die Onlineanwendung schon auf dem Weg machen kann. Wie genau diese ausgestaltet sein wird, ob über Smartphones, Krankenhausinformationssysteme oder die Rettungswagen-Technik, muss noch geklärt werden.
Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach lobt das: „Die Daten aus der Patientenkurzakte auf dem Weg zum Notfalleinsatz zur Verfügung zu haben, macht einen echten Unterschied.“ Lauterbach war während seines Medizinstudiums selbst in Rettungswagen zu Einsätzen mitgefahren. „Wenn ich weiß, dass jemand Diabetiker oder Epileptiker ist, mehrere Schlaganfälle hatte oder ich weiß, welche Medikamente er einnimmt“, könnten diese Informationen im Voraus enorm hilfreich sein.
Ungewiss ist allerdings, ob die rechtliche Möglichkeit auch technisch umsetzbar sein wird. „Die Netzabdeckung, um mobil auf derartige Onlineanwendungen zugreifen zu können, stellt schon jetzt während der Einsatzfahrten immer wieder ein Problem dar“, sagt Frank Flake, zweiter Vorsitzender des Deutschen Berufsverbands Rettungsdienst (DBRD).
Bevor die eGK verschwinde, müsse sich daran zuerst etwas ändern. Außerdem müsse die technische Infrastruktur gewährleisten, dass die Daten innerhalb weniger Sekunden abgerufen werden können.
Notfalldaten künftig europaweit austauschbar
Neben der Unterstützung der medizinischen Akutversorgung sollen die Notfalldaten der Patientenkurzakte ab 2023 auch für den EU-weiten, grenzüberschreitenden Datenaustausch genutzt werden können. Dabei ist eine Übermittlung der Daten an einen ausländischen Arzt wiederum nur mit Einwilligung des Versicherten zulässig, ergänzt das Gesundheitsministerium.
Was sich trotz der technischen Neuerung bislang nicht ändert, ist die Lage der Notfall- und Rettungssanitäter. Das Rettungswesen hat bislang keine Identifikationsmittel wie den HBA für die Telematikinfrastruktur, auf der eGK wie auch Patientenkurzakte basieren. Bislang ist gesetzlich auch noch nicht vorgesehen, daran etwas zu ändern.
Zwar hatte der Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Notfallversorgung eine Anbindung des Rettungsdienstes an die TI vorgesehen. Allerdings ist aufgrund der Corona-Pandemie fraglich, wann das Gesetz verabschiedet werden kann. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll es wohl noch für die aktuelle Legislaturperiode vorsehen.
Hinzu kommt aber, dass neben der Anbindung auch eine entsprechende Zugriffsberechtigung für Sanitäter gesetzlich erteilt werden müsste. Im DVPMG kommt das Rettungswesen aber nicht vor.
Dabei würden neun von zehn Außeneinsätzen ohne einen Notarzt durchgeführt, berichtet Rettungsdienst-Funktionär Flake. Notfall- und Rettungssanitätern müsste deshalb endlich die Möglichkeiten gegeben werden, die Vorteile der Digitalisierung nutzen zu können.