Arbeitsrecht: Die Bahn streikt: Dürfen Pendler jetzt aufs Homeoffice ausweichen?
Arbeitnehmer müssen auch bei Bahnstreiks pünktlich erscheinen.
Foto: BloombergDüsseldorf. Wieder müssen Millionen Pendler und Geschäftsreisende umplanen: Schon zum dritten Mal binnen weniger Wochen ruft die Lokführergewerkschaft GDL ihre Mitglieder auf, die Arbeit niederzulegen.
Ab dem frühen Donnerstagmorgen ist im Personenverkehr mit massiven Verspätungen und Ausfällen bei der Bahn zu rechnen. Bis zum 7. September will die Gewerkschaft die Arbeit niederlegen. Es ist damit der längste Bahnstreik in der aktuellen Tarifrunde.
Zu der neuen Streikankündigung erklärt die Deutsche Bahn auf ihrer Seite, man sorge für „ein verlässliches Mobilitätsangebot“ von rund einem Viertel der üblicherweise geplanten Züge im Fernverkehr. Im Regional- und S-Bahnverkehr soll es wie bei den vorherigen Streiks ein Grundangebot von 40 Prozent der Züge geben.
Betroffene können sich unter anderem bei der Bahn online über die aktuelle Lage und betroffene Verbindungen und Verspätungen informieren. Auch hat die Bahn in der Vergangenheit immer wieder Taxikontingente organisiert.
Doch was gilt am eigenen Arbeitsplatz? Müssen Beschäftigte auch bei einem Streik pünktlich bei der Arbeit erscheinen? Welche Konsequenzen drohen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.