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Premium Arbeitsrecht Die Bahn streikt: Dürfen Pendler jetzt aufs Homeoffice ausweichen?

Bis kommende Woche ist im Bahnverkehr mit Verspätungen und Ausfällen zu rechnen. Wie Pendler und Geschäftsreisende sich und ihre Vorgesetzten vor bösen Überraschungen bewahren.
01.09.2021 - 16:22 Uhr
Arbeitnehmer müssen auch bei Bahnstreiks pünktlich erscheinen. Quelle: Bloomberg
Fahrgäste am Berliner Hauptbahnhof

Arbeitnehmer müssen auch bei Bahnstreiks pünktlich erscheinen.

(Foto: Bloomberg)

Düsseldorf Wieder müssen Millionen Pendler und Geschäftsreisende umplanen: Schon zum dritten Mal binnen weniger Wochen ruft die Lokführergewerkschaft GDL ihre Mitglieder auf, die Arbeit niederzulegen.

Ab dem frühen Donnerstagmorgen ist im Personenverkehr mit massiven Verspätungen und Ausfällen bei der Bahn zu rechnen. Bis zum 7. September will die Gewerkschaft die Arbeit niederlegen. Es ist damit der längste Bahnstreik in der aktuellen Tarifrunde.

Zu der neuen Streikankündigung erklärt die Deutsche Bahn auf ihrer Seite, man sorge für „ein verlässliches Mobilitätsangebot“ von rund einem Viertel der üblicherweise geplanten Züge im Fernverkehr. Im Regional- und S-Bahnverkehr soll es wie bei den vorherigen Streiks ein Grundangebot von 40 Prozent der Züge geben.

Betroffene können sich unter anderem bei der Bahn online über die aktuelle Lage und betroffene Verbindungen und Verspätungen informieren. Auch hat die Bahn in der Vergangenheit immer wieder Taxikontingente organisiert.

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