Der Chefökonom: Länderfinanzausgleich – warum „Bayern first“ keine Lösung ist
Es war ein ungeschriebenes Ziel der letzten umfassenden Reform des Länderfinanzausgleichs – also jenes Instrumentariums, das festlegt, welches Steueraufkommen den Bundesländern zusteht: Es ging darum, einen fast schon rituellen Streit dauerhaft zu beenden. Einen Streit, in dem die reichen und armen Bundesländer um Milliarden rangen. Fakt ist: Bayern und Hessen nahmen nach der 2017 vom damaligen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ausgehandelten Neuregelung ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurück.
Heute weiß man: Dieser Friede war nicht von Dauer.
So sicher wie der alljährliche Starkbieranstich, so sicher stichelt Bayern als größtes Geberland gegen die Regelungen dieses horizontalen Finanzkraftausgleichs, dessen wesentliches Ziel die im Grundgesetz verankerte Angleichung der Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet ist.
Vereinfacht gesagt geht es beim Länderfinanzausgleich darum, in welchem Umfang die finanzstarken Länder einen Teil ihrer überdurchschnittlich hohen Steuereinnahmen an jene Länder mit geringeren Einnahmen abtreten müssen. Seit 2008 ist Bayern durchweg das wichtigste Geberland.
Abgewickelt wird dieses Ausgleichssystem zwischen den Bundesländern vom Bund, der entsprechend den komplexen Regeln unterschiedlich hohe Zuweisungen an die Länder überweist; direkte Zahlungen zwischen den einzelnen Ländern sind nicht mehr vorgesehen. Die Ausgaben eines Landes sind für die Höhe der Zahlungen irrelevant.