Homo oeconomicus: Die Koalition versagt bei den selbst gesteckten Zielen
Offenkundig muss jede neue Regierung die gleiche Erfahrung machen. Das Rendezvous mit der Realität zeigt die programmatischen Unstimmigkeiten im Koalitionsvertrag und die wirklichen Machtverhältnisse.
Statt die Stromsteuer für alle – auch für die privaten Haushalte und die Dienstleistungsbereiche – auf das europäische Mindestniveau abzusenken, blieb es bei der Mehrwertsteuerprivilegierung für Hotels und Gaststätten. Die Mütterrente – Stufe drei – wird bereits zum Jahresanfang 2027 eingeführt. Man kann für diese Maßnahmen überzeugende Argumente vortragen. Doch in Zeiten knapper Kassen muss priorisiert werden.
Hier haben die Koalitionäre – gemessen an dem selbst gesteckten Ziel, die wirtschaftliche Dynamik des Landes zu stärken – versagt. Denn unter den gegebenen Bedingungen muss man dort ansetzen, wo man die größte Wirkung erwarten kann.
Das ist bei der Absenkung der Stromsteuer für alle der Fall. Denn dadurch ergibt sich im Zusammenspiel mit der Dämpfung der Netzentgelte eine spürbare Entlastung (mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde). Eine vierköpfige Familie mit einem typischen Jahresverbrauch von 4.000 kWh würde allein dadurch 93 Euro im Jahr weniger zahlen; Hotels und Gaststätten wären ebenfalls begünstigt.
Alle volkswirtschaftlichen Sektoren erhalten wichtige Anreize zur Elektrifizierung, zum Beispiel für Elektroautos, Wärmepumpen oder elektrisch betriebene Industrieanlagen. Der nun verbleibende Impuls ist nur gut halb so stark wie mit der Absenkung der Stromsteuer für alle. Bedenklich ist die Entscheidung der Regierung, weil die Senkung der Stromsteuer als Ersatz für das Klimageld – als Entlastung der privaten Haushalte bei der CO2-Steuer – versprochen worden war.
In der Bevölkerung hätte die Regierung eine Mehrheit für die Stromsteuerlösung gefunden, wie eine IW-Umfrage aus dem Jahr 2024 zeigt: Für eine direkte Auszahlung des Klimagelds sprachen sich 55 Prozent der Befragten aus, eine Rückerstattung über eine Absenkung der Stromkosten präferierten 84 Prozent.
Umso dringlicher ist der flächendeckende Ausbau des Übertragungsnetzes und der Speicherkapazitäten, damit die erneuerbaren Energien die Grundlastanforderung zu wettbewerbsfähigen Preisen erfüllen können. Dafür sollten die Infrastrukturkosten nicht nur von den Energienachfragern während des Ausbaus getragen werden, sondern ebenso von der nachfolgenden Generation, indem man die Finanzierung über ein Amortisationskonto auf der Zeitachse streckt.
Die anfänglichen Defizite aus gedeckelten Netzentgelten und Ausbaukosten werden durch künftige Strompreise oberhalb der Gestehungskosten refinanziert. Je länger der Zeitraum des Ausgleichs gewählt wird, desto dämpfender kann die Wirkung auf die Netzentgelte sein. Das wäre ein starkes Signal im Standortwettbewerb. Und so könnte durch einen politischen Kraftakt verloren gegangenes Vertrauen zurückgewonnen werden.