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Gastkommentar – Homo oeconomicusDem Bitcoin fehlt das Alleinstellungsmerkmal

Wer in Bitcoin investiert, muss wissen: Die Kryptowährung ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Sie kann jederzeit von einer anderen Währung verdrängt werden, warnt Ökonom Peter Bofinger. 26.01.2021 - 13:32 Uhr Artikel anhören

Der Kurs der Cyberwährung ist aktuell wieder sehr volatil.

Foto: Reuters

Mit dem steilen Anstieg, den der Preis des Bitcoins seit Herbst 2020 erfahren hat, wurde das öffentliche Interesse an dieser Kryptowährung neu entfacht. Der massive Kurseinbruch seit dem Höchstwert vom 8. Januar bei über 33.000 Euro auf 27.000 Euro zeigt allerdings, wie volatil eine solche Anlage ist.

Niemand kann prognostizieren, wohin sich der Kurs des Bitcoins entwickeln wird. Wer heute Bitcoin kauft, muss Erwartungen darüber bilden, welche Erwartungen andere Investoren über den Bitcoin bilden. Und diese wiederum müssen sich ebenfalls fragen, wie die Erwartungen weiterer Investoren sind.

John Maynard Keynes, ein begnadeter Ökonom und wilder Spekulant, hat hierfür den Ausdruck der Erwartungen dritten Grades geprägt. Die Finanzgeschichte lehrt, dass es dabei zu Kursblasen kommen kann, die in einem Totalverlust enden.

Wer Bitcoin kauft, sollte wissen, was er dabei erwirbt. Stellen Sie sich vor, Herr Müller kommt auf die Idee, eine Million Scheine drucken zu lassen, auf denen „100 Müller-Coin“ steht und zugleich der Hinweis, dass der Inhaber des Scheins keinen Rechtsanspruch gegen Herrn Müller hat. Die Scheine sind durchnummeriert, und Herr Müller verpflichtet sich notariell, keine weiteren Scheine in Umlauf zu bringen.

Er organisiert Würfelabende mit Freuden, in denen er die Scheine in den Umlauf bringt. Wer mit drei Würfeln drei Sechsen würfelt, bekommt einen Schein. Und damit das Ganze nicht zu schnell geht, wird bei den Würfelabenden im Lauf der Zeit mit immer mehr Würfeln gespielt. Der Coup ist perfekt, wenn es gelingt, andere Menschen zu überzeugen, die Müller-Coins gegen Euro als Investment anzukaufen.

Peter Bofinger ist Ökonomieprofessor an der Universität Würzburg und war Mitglied des Sachverständigenrats.

Foto: SVR

Von der ökonomischen Logik ist Bitcoin nichts anderes als eine digitale Version des Müller-Coins. Nur werden Bitcoins nicht in einem transparenten Würfelspiel, sondern in einem komplexen, extrem energieintensiven Prozess geschaffen, genannt „Mining“. Aber auch hier hat der Inhaber keinen Anspruch gegenüber dem Emittenten.

Die frühen „Miner“ machen den Emissionsgewinn, weil es am Anfang besonders leicht und billig ist, an die Coins zu kommen. Der unbekannte Schöpfer des Systems und seine frühen Mitstreiter dürften dazugehören. Heute ist der Schwierigkeitsgrad des Bitcoin-Minings 20.000 Billionen Mal höher als 2009.

Konkurrenz von rund 8000 Kryptowährungen

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Häufig hört man, dass es auch für Banknoten keinen Einlösungsanspruch gibt. Aber Euro-Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel, und die Europäische Zentralbank hat ein Monopol auf die Notenemission, während der Bitcoin in einem immer intensiveren Wettbewerb mit rund 8000 Kryptowährungen steht. Es kann also jederzeit eine andere Kryptowährung mit einer besseren Technologie zum Liebling der Investoren werden und den Bitcoin verdrängen.

Der Wettbewerbsdruck durch neue Emittenten ist auch ein fundamentaler Unterschied zu Gold, dem keine neuen chemischen Elemente seine besondere Stellung streitig machen werden. Die fehlende Einzigartigkeit ist daher die Achillesferse von Bitcoin.

Mehr: Ratgeber-Dossier zum Download: Was hinter dem Bitcoin-Boom steckt – und wie Anleger profitieren.

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