Kleinleins Klartext: Was Kunden über die neue Allianz-Rente wissen sollten

Axel Kleinlein gilt aktuell als einer der schärfsten Kritiker der Versicherer. Er ist Vorsitzender des Vorstandes beim Bund der Versicherten.
Mit der neuen „Perspektive“ der Allianz habe ich mich schon mehrfach beschäftigt, etwa mit dem Garantiezins und auch der Intransparenz. Ein Vermittler hat mich daraufhin angeschrieben. Er beschwerte sich darüber, dass ich ja eigentlich nur sehr akademische Betrachtungen vornehmen würde. Den Kunden bräuchte meine Kritik an der „Perspektive“ daher gar nicht richtig zu interessieren. Schließlich gäbe es ja in der Ansparfrist eine um 0,3 Prozent höhere Verzinsung als beim klassischen Vertrag. Unterm Strich würde der Kunde durch die höheren Überschüsse mit der „Perspektive“ also doch besser abschneiden.
Klingt erst mal recht plausibel und vernünftig. Doch neben der neuartigen Form der Garantiverzinsung hat sich die Allianz bei der Perspektive ja noch einen weiteren Gimmick einfallen lassen: Zu Rentenbeginn werden alle Rechnungsgrundlagen neu festgelegt. Das heißt, die Allianz setzt dann den zu diesem Zeitpunkt bei ihr üblichen Rechnungszins an. Auch als Sterbetafel wählt sie genau die Tafel, die sie dann für richtig erachtet.
Die Allianz ändert ja des Öfteren diese Rechnungsgrundlagen – wie alle anderen Versicherer auch. Meist müssen das die Unternehmen auch tun, weil etwa der Gesetzgeber den Höchstrechnungszins senkt oder aber die Aufsichtsbehörde zusammen mit der Aktuarvereinigung neue Sterbetafeln empfiehlt. So änderte sich etwa der maximale Rechnungszins in den letzten 30 Jahren ganze sechs Mal, und alleine für Renten wurden im gleichen Zeitraum vier neue Sterbetafeln eingeführt.
Es ist also der Normalfall, dass ein Kunde zum Beispiel einen Rentenvertrag mit bestimmten Konditionen abschließt und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns sind dann gänzliche andere Rechnungsgrundlagen üblich. Bei den bisher verkauften Verträgen brauchte sich der Kunde kaum um diese neuen Rechnungsgrundlagen scheren. Bei der „Perspektive“ der Allianz sieht das nun aber anders aus! Denn wenn sich die Rechungsgrundlagen ändern, dann wird die gesamte Rente neu berechnet.
Um die Auswirkung einer Änderung der Rechnungsgrundlagen zu untersuchen, hilft vielleicht ein Blick in die Vergangenheit. Dann geht um die Frage, welcher Vertrag wohl besser gelaufen wäre: Der „klassische“ Vertrag oder aber ein Vertrag mit identischen Kosten, mit einer um 0,3 Prozent höheren Überschussbeteiligung und einer Verrentung nach den dann einschlägigen Rechnungsgrundlagen. Was tippen Sie, welcher Vertrag gewinnt?

Ich habe das für einen Beispielvertrag durchgerechnet, der vor 25 Jahren mit den damals üblichen Kalkulationsgrundlagen kalkuliert worden wäre. In dem Beispiel zahlt ein 40-jähriger Kunde ab 1988 bis heute jährlich 1.000 DM ein. Der klassische Vertrag ist mit den damals üblichen Kalkulationsgrundlagen kalkuliert. Die Garantierente beträgt dann etwa 150 Euro, gebildet aus einem Kapital von 21.570 Euro.
Wenn ich eine durchschnittliche laufende Verzinsung inklusive Überschüssen von 4,7 Prozent unterstelle, dann kommen noch 3.670 Euro hinzu, insgesamt 25.240 Euro. Werden diese Überschüsse nach der Nachreservierungstafel verrentet, kommen immerhin noch ca. 18 Euro Garantierente hinzu. Gesamtrente zu Rentenbeginn also 168 Euro, davon 150 Euro garantiert. Dabei wird durch den Rechnungszins eine Verzinsung von drei Prozent unterstellt.
Der „Perspektive“-Vertrag garantiert nur das eingezahlte Kapital zu Rentenbeginn, also 15.339 Euro. Daraus ergibt sich dann eine für den Kunden sichere Mindestrente von etwa 104 Euro. Zusammen mit der Überschussbeteiligung, die ja nun 0,3 Prozent höher ist, errechnet sich aber ein Gesamtkapital zu Rentenbeginn von 26.270 Euro, etwas mehr als beim klassischen Vertrag.
Dieses Gesamtkapital wird aber nun nach den aktuellen Konditionen verrentet, das heißt mit 1,75 Prozent Rechnungszins und aktueller Unisexsterbetafel. Da die Allianz hier nicht verrät, wie die von ihr verwendete unternehmenseigene Tafel ausschaut, schätze ich einfach mit einer aktuellen handelsüblichen Tafel ab. Es ergibt sich dann eine Garantierente von nur noch 106 Euro, geringfügig mehr als die sichere Mindestrente. Dieser Wert steigt, wenn man auch hier eine Verzinsung von drei Prozent unterstellt. Die Rente beträgt dann 122 Euro, von denen nur die 106 Euro garantiert sind.
Zusammengefasst also: Beim klassischem Vertrag ist die Rente mit 168 Euro erheblich höher als die „Perspektive“, bei der es unter gleicher Verzinsung nur 122 Euro Rente gibt. Das heißt, die Rente wäre heute um etwa ein Fünftel schlechter – wenn man damals die „Perspektive“ gewählt hätte.
Dieser Effekt tritt immer dann auf, wenn die neuen Rechnungsgrundlagen aus Sicht des Kunden schlechter sind als die alten. Und das war historisch gesehen die meiste Zeit der Fall. Wer womöglich Altersvorsorge betreiben möchte, der hätte bei Abschluss im Verlauf des letzten halben Jahrhunderts vermutlich selten Spaß mit der „Perspektive“ gehabt.
Fazit: Die „Perspektive“ bietet wegen der Unsicherheit über die Konditionen der Verrentung eigentlich keine ernsthafte Hoffnung auf eine höhere Rente. Nur in wenigen historischen Zeitabschnitten hätte ein solcher Vertrag für den Kunden Sinn gemacht. Das Risiko ist also hoch, dass nur das Versicherungsunternehmen profitiert. Die Empfehlung an den Vermittler: Verkaufen Sie besser das klassische Produkt. Die „Perspektive“ ist einfach zu riskant für Ihre Kunden.
Axel Kleinlein (Jahrgang 1969) gilt aktuell als einer der schärfsten Kritiker der Versicherer. Kleinlein ist Diplom-Mathematiker und arbeitete im Aktuariat der Allianz Lebensversicherung. Ab 2000 betreute er bei der Stiftung Warentest den Bereich Lebensversicherung und Altersvorsorge. Weitere Stationen führten Kleinlein zur Rating-Agentur Assekurata wo er mehrere Branchenuntersuchungen zu Lebensversicherungen leitete und für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich war. Danach gründete Kleinlein das versicherungsmathematische und fachjournalistische Büro Math Concepts und war Vorsitzender des Vorstandes des Bundes der Versicherten.








