Kommentar: Bei Abschaffung des Ehegattensplittings droht vielen Familien eine Steuererhöhung

Auch in diesem Jahr wird die Abschaffung des Ehegattensplittings wieder zum Wahlkampfthema.
Das Ehegattensplitting ist ein Wahlkampfklassiker. Seit Jahren wird über Abschaffung oder Beibehaltung leidenschaftlich gestritten, doch an eine Reform hat sich noch keine Koalition herangewagt. Und das aus gutem Grund.
Die Beschneidung des Steuerprivilegs ist verfassungsrechtlich heikel, weil das Grundgesetz die Ehe unter besonderen Schutz stellt. Und so versprechen auch Grüne und SPD keine einfache Abschaffung. Für bestehende Ehen soll es das Splitting weiterhin geben. Es gäbe dann zwar nicht mehr die von Kritikern beklagte steuerliche Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Unverheirateten. Dafür aber eine Ungleichbehandlung von alten und neuen Ehen.
Zudem würde eine Abschaffung des Ehegattensplittings sogleich weitere Fragen aufwerfen: Wenn die Ehe in guten Zeiten kein Steuerprivileg erhalten soll, kann man die Ehepartner in schlechten Zeiten, wenn einer der Partner Sozialhilfe bezieht, dann noch als Bedarfsgemeinschaft behandeln? Und wenn das steuerliche Splitting einem veralteten Familienbild folgt, wie Kritiker monieren, tut das die beitragsfreie Mitversicherung bei den Krankenkassen dann nicht auch?





