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Kommentar – Der ChefökonomWarum ausgerechnet Lindner als FDP-Minister die Schuldenbremse reformieren sollte

Fiskalregeln leisten einen wichtigen Beitrag zu einer soliden Haushaltspolitik, müssen aber realistisch und ökonomisch sinnvoll sein. Anderenfalls droht kollektiver Rechtsbruch.Bert Rürup 08.09.2023 - 04:00 Uhr
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Der Bund unterhält aktuell 29 Sondervermögen.

Foto: dpa

Die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Kreativität des Bundesfinanzministeriums ist von bemerkenswerter Schärfe: Die Bundesregierung entkerne den Haushalt, indem sie in Sondervermögen ausweiche – und das mit „schwerwiegenden Folgen“.

Im laufenden Jahr betrage die Kreditaufnahme mehr als das Vierfache des im Bundeshaushaltsplan als Soll ausgewiesenen Betrags von rund 46 Milliarden Euro. Durch Gelder aus den Sondervermögen liege die Kreditaufnahme stattdessen insgesamt bei knapp 193 Milliarden Euro.

Im Klartext: Die mit Rückendeckung des Kanzlers von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hochgehaltene Schuldenbremse ist Augenwischerei. Insgesamt unterhält der Bund 29 Sondervermögen mit Verschuldungsmöglichkeiten in Höhe von insgesamt rund 590 Milliarden Euro.

Die drei größten dieser Nebenhaushalte sind der „Doppelwumms“ von Olaf Scholz (SPD) für die Energiepreisbremsen, seine „Zeitenwende“ für die Bundeswehr sowie die „Bazooka“ aus seiner Zeit als Bundesfinanzminister aus der Anfangsphase der Pandemie.

Zusammen umfassen diese drei Sondervermögen Kreditermächtigungen von 450 Milliarden Euro, also einen Betrag, der fast dem Volumen des Bundeshaushalts 2023 entspricht oder mehr als dem Dreißigfachen der Neuverschuldung, die der Bund laut geltender Schuldenbremse aufnehmen dürfte.

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