Kommentar: Die wahren Brexit-Opfer sind Anwälte und Berater
Der britische Premierminister wollte ein schnelles Freihandelsabkommen – und hat dafür die Interessen der Dienstleister hintenan gestellt.
Foto: action pressAnwälte und Berater haben am Brexit bisher gut verdient. Doch langfristig könnte sich das Blatt für die Dienstleistungsbranche wenden, warnt ein neuer Bericht des britischen Oberhauses zu den Brexit-Folgen.
Während in der Öffentlichkeit über die Fischerei und die Staatshilfen für die Industrie debattiert wird, sind die wahren Scheidungsopfer aus dem Blick geraten: die Anwälte, Berater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Designer, Marktforscher, Werber und Makler.
Diese Dienstleister tragen mehr zur britischen Wirtschaftsleistung bei als der Finanzsektor. 600.000 Firmen beschäftigen 4,6 Millionen Menschen. Sie exportieren im Jahr dreimal so viel wie die Autobranche. 37 Prozent der Exporte gehen in die EU.
Obwohl diese Branchen das Rückgrat der britischen Wirtschaft bilden, spielen sie in den Freihandelsgesprächen zwischen Großbritannien und der EU nur eine Nebenrolle. Das liegt daran, dass Premier Boris Johnson größtmögliche Unabhängigkeit von Brüssel anstrebt und ein Freihandelsabkommen im Eiltempo in wenigen Monaten wollte. Deshalb steht nun der Güterhandel im Mittelpunkt.
Der Bericht des House of Lords enthält die Befürchtung, dass das Freihandelsabkommen die Probleme der Dienstleister nicht lösen wird. Er unterstreicht, wie komplex die Scheidung ist – und dass die meisten britischen Firmen darauf immer noch nicht vorbereitet sind.
„Dünnes“ Freihandelsabkommen
Das gilt natürlich nicht für die „Big Four“ der Wirtschaftsprüfer oder die Großkanzleien. Aber zwei Drittel der Dienstleister sind kleine und mittlere Unternehmen.
Bis zum Januar müsste zwischen London und Brüssel eigentlich Folgendes geregelt sein: die Mobilität der Mitarbeiter, Aufsicht, geistiges Eigentum, Datenaustausch und professionelle Qualifikationen. Ob dies gelingt, etwa durch separate Vereinbarungen oder Übergangsregelungen, ist fraglich.
Doch zum Jammern ist es nun zu spät. Johnson hat die Weichen für einen relativ harten Bruch gestellt, indem er auf Eile drängte und ein „dünnes“ Freihandelsabkommen nach dem Vorbild von Kanada forderte. Ein umfassendes Abkommen hätte Jahre gedauert – und Großbritannien viel enger an die EU gebunden, als es Johnson lieb ist.
Den Preis werden nun die britischen Dienstleister zahlen. Sollten die EU-Staaten wieder nationale Hürden errichten, wäre dies für die britischen Firmen „katastrophal“, warnt der Bericht.
Und wenn es um die gegenseitige Anerkennung von Regeln geht, sind Anwälte und Berater künftig wie die Banken in der Hand der EU-Kommission: Diese entscheidet einseitig über den Binnenmarktzugang. So wird der Brexit für Dienstleister zum genauen Gegenteil von „Take back control“.