1. Startseite
  2. Meinung
  3. Kommentare
  4. Brexit-Kommentar: Die wahren Scheidungsopfer sind die Anwälte und Berater

KommentarDie wahren Brexit-Opfer sind Anwälte und Berater

Das House of Lords warnt vor „katastrophalen“ Folgen, wenn die Interessen der Dienstleister im EU-Handelsabkommen nicht berücksichtigt werden. Das Jammern kommt spät.Carsten Volkery 13.10.2020 - 17:19 Uhr Artikel anhören

Der britische Premierminister wollte ein schnelles Freihandelsabkommen – und hat dafür die Interessen der Dienstleister hintenan gestellt.

Foto: action press

Anwälte und Berater haben am Brexit bisher gut verdient. Doch langfristig könnte sich das Blatt für die Dienstleistungsbranche wenden, warnt ein neuer Bericht des britischen Oberhauses zu den Brexit-Folgen.

Während in der Öffentlichkeit über die Fischerei und die Staatshilfen für die Industrie debattiert wird, sind die wahren Scheidungsopfer aus dem Blick geraten: die Anwälte, Berater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Designer, Marktforscher, Werber und Makler.

Diese Dienstleister tragen mehr zur britischen Wirtschaftsleistung bei als der Finanzsektor. 600.000 Firmen beschäftigen 4,6 Millionen Menschen. Sie exportieren im Jahr dreimal so viel wie die Autobranche. 37 Prozent der Exporte gehen in die EU.

Obwohl diese Branchen das Rückgrat der britischen Wirtschaft bilden, spielen sie in den Freihandelsgesprächen zwischen Großbritannien und der EU nur eine Nebenrolle. Das liegt daran, dass Premier Boris Johnson größtmögliche Unabhängigkeit von Brüssel anstrebt und ein Freihandelsabkommen im Eiltempo in wenigen Monaten wollte. Deshalb steht nun der Güterhandel im Mittelpunkt.

Der Bericht des House of Lords enthält die Befürchtung, dass das Freihandelsabkommen die Probleme der Dienstleister nicht lösen wird. Er unterstreicht, wie komplex die Scheidung ist – und dass die meisten britischen Firmen darauf immer noch nicht vorbereitet sind.

„Dünnes“ Freihandelsabkommen

Das gilt natürlich nicht für die „Big Four“ der Wirtschaftsprüfer oder die Großkanzleien. Aber zwei Drittel der Dienstleister sind kleine und mittlere Unternehmen.

Bis zum Januar müsste zwischen London und Brüssel eigentlich Folgendes geregelt sein: die Mobilität der Mitarbeiter, Aufsicht, geistiges Eigentum, Datenaustausch und professionelle Qualifikationen. Ob dies gelingt, etwa durch separate Vereinbarungen oder Übergangsregelungen, ist fraglich.

Doch zum Jammern ist es nun zu spät. Johnson hat die Weichen für einen relativ harten Bruch gestellt, indem er auf Eile drängte und ein „dünnes“ Freihandelsabkommen nach dem Vorbild von Kanada forderte. Ein umfassendes Abkommen hätte Jahre gedauert – und Großbritannien viel enger an die EU gebunden, als es Johnson lieb ist.

Verwandte Themen
Brexit
Großbritannien
Europäische Union

Den Preis werden nun die britischen Dienstleister zahlen. Sollten die EU-Staaten wieder nationale Hürden errichten, wäre dies für die britischen Firmen „katastrophal“, warnt der Bericht.

Und wenn es um die gegenseitige Anerkennung von Regeln geht, sind Anwälte und Berater künftig wie die Banken in der Hand der EU-Kommission: Diese entscheidet einseitig über den Binnenmarktzugang. So wird der Brexit für Dienstleister zum genauen Gegenteil von „Take back control“.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt