Kommentar: Gewerkschaften tragen auch eine Verantwortung für die Gesellschaft

Erst die Bahn, dann die Flughäfen und nun der öffentliche Nahverkehr: Reisende und Berufspendler werden auf GDL, Verdi und Co. in diesen Tagen wahrscheinlich nicht gut zu sprechen sein – zu Recht. Aber aus Gewerkschaftssicht geht das Streikkalkül durchaus auf. Denn es hat sich gezeigt, dass gerade besonders konfliktreich geführte Tarifrunden ihnen hohe Mitgliederzuwächse bescheren.
„Organisieren am Konflikt“ nennen Arbeitnehmerfunktionäre das. Verdi etwa hat im Personennahverkehr die Laufzeiten der regionalen Tarifverträge eigens so synchronisiert, dass die Gewerkschaft nun bundesweit mit Streiks Druck aufbauen und Aufmerksamkeit erzielen kann.
>> Lesen Sie hier: Streiks an Flughäfen und im Nahverkehr: Was Reisende jetzt wissen müssen
Im Organisationsbereich der IG Metall gehört der Streik zur Tarifrunde wie das Weihwasser zur Kirche. Und selbst die stark auf sozialpartnerschaftliches Miteinander bedachte IG BCE überlegt, ob nicht ein bisschen mehr Krawall ein Mittel gegen die eigene Schrumpfung sein könnte.
Die Republik wird damit leben müssen, dass Busse stillstehen und Flugzeuge nicht abheben
Den Streik für die Mitgliederwerbung zu nutzen ist legitim. Hauptziel muss aber immer die Lösung eines Tarifkonflikts sein. Gerade in Bereichen, in denen ein Arbeitskampf die Öffentlichkeit stärker trifft als die Arbeitgeber, ist ein besonders verantwortungsvoller Umgang mit dem Streikrecht geboten. Und das heißt, dass die Arbeitsniederlegung immer nur die Ultima Ratio sein kann und sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen muss.
Dass zu entscheiden, liegt aber in der Regel in der Hand der Gewerkschaften, da die Arbeitsgerichtsbarkeit beim Streikrecht meist auf ihrer Seite steht. Und an eine Rechtsverschärfung ist unter der Ampelkoalition nicht zu denken.
Die Republik wird also weiter damit leben müssen, dass Busse und Bahnen stillstehen und Flugzeuge nicht abheben. Was auch nicht schlimm ist, solange sich Gewerkschafter immer daran erinnern, dass sie nicht nur bestehenden und potenziellen Mitgliedern verpflichtet sind, sondern auch der Gesellschaft.
Erstpublikation: 02.02.2024, 04:20 Uhr.