Kommentar: Heizungsgesetz: SPD und Grüne haben nichts gelernt


Der Bundeswirtschaftsminister sollte die Heizungsgesetzreform nochmals neu angehen.
Millionen von Bürgern fühlen sich durch das geplante Gebäudeenergiegesetz überfordert. Es hakt an allen Ecken und Enden beim Einbau der Wärmepumpen, angefangen bei der offenen Finanzierung und den fehlenden Handwerkern – und es ist auch einfach sehr teuer.
Wer gedacht hatte, der Abgang von Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen hätte in der Grünen-Spitze oder bei der SPD ein Umdenken hin zu mehr Machbarkeit und weniger moralisierendem Klimaklebertum ausgelöst, dürfte enttäuscht sein.
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Den Grünen und nun auch dem SPD-Fraktionschef kann es nicht schnell genug gehen. Rolf Mützenich ist „genervt“ und „verärgert“, weil die FDP bremst und das Gesetz somit 2024 eventuell nicht in Kraft treten könnte.
Dabei hätte doch die „Verwandtenaffäre“ im Haus von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) allen Beteiligten klarmachen müssen, dass es keinen Sinn macht, das Vorhaben gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung durchzupeitschen. Nicht nur in den Umfragen, auch bei der Landtagswahl in Bremen haben die Bürger die Grünen abgestraft.
Natürlich müssen die Klimaschutzziele erreicht werden, aber die Bürger wollen ihre Wohnung heizen, ohne dabei finanziell überfordert zu werden. Das Handwerk sagt schon heute, dass es unmöglich ist, die Vielzahl der benötigten Wärmepumpen zu beschaffen oder einzubauen. Dann kann doch der Gesetzgeber nicht im luftleeren Raum agieren.
Die Koalition sollte zudem diskutieren, welche weiteren technologischen Möglichkeiten es neben der Wärmepumpe gibt, um die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen. Das kostet Zeit, aber die Welt geht morgen schon nicht unter.
Selbst der Wirtschaftsminister hält einen späteren Start des Heizungsgesetzes für möglich, wie er jüngst erklärte. Auch bei Habeck ist offenbar die Erkenntnis erwachsen: Das Gesetz ist handwerklich einfach miserabel gemacht und muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden.





Mit heißer Nadel gestrickte Gesetze landen am Ende doch nur vor den Gerichten. Warum Hauseigentümer ab 80 Jahren nichts mehr für den Klimaschutz tun müssen, kann niemand erklären. Es spielt doch keine Rolle, ob die Heizung eines 79-Jährigen oder die eines 81-Jährigen CO2 ausstößt. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liegt auf der Hand.
Dann kommen noch die Ausnahmen hinzu, die Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für Krankenhäuser ins Spiel gebracht hat. Die Kliniken sollten nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Was denkt sich bei solchen Äußerungen eigentlich Otto Normalverbraucher? Am Ende werden Richter darauf eine Antwort geben.





