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KommentarMehr Wettbewerb für die Deutsche Bahn: Kartellbehörden sollten schneller handeln

Das Bundeskartellamt mahnt den Staatskonzern ab, weil er Mobilitätsdienstleistern unrechtmäßig das Geschäft erschwert hat. Die Entscheidung hat mal wieder viel zu lang gedauert.Larissa Holzki 20.04.2022 - 16:09 Uhr Artikel anhören

Oft bittet die Bahn ihre Fahrgäste um Entschuldigung – das wäre auch jetzt mal wieder angebracht.

Foto: dpa

Schuldig in allen Punkten – deutlicher hätte die Untersuchung des Bundeskartellamts im Streit zwischen der Deutschen Bahn und mehreren Start-ups nicht ausgehen können. Der Staatskonzern hat seine marktbeherrschende Stellung im Fern- und Nahverkehr auf der Schiene genutzt, um neuen Mobilitätsanbietern wie Flix und Omio das Geschäft so schwierig wie möglich zu machen. Aus Kundensicht muss man sagen: unverschämt schwierig.

Der Ausgang des Verfahrens darf aber nicht vergessen lassen, dass die Wettbewerbsuntersuchung auch dieses Mal viel zu lange gedauert hat. Ende 2019 wurden die Ermittlungen aufgenommen.

Ob nun die Deutsche Bahn oder mächtige Tech-Konzerne wie Google: Immer wieder bleiben Start-ups auf der Strecke, bis marktbeherrschende Unternehmen in die Schranken gewiesen werden. Anstatt Letztere bis zum Ausgang eines Verfahrens zu schützen, sollte im Sinne der Kunden der Wettbewerb sichergestellt werden. Hier müssen ohne Verzögerungen im Betriebsablauf Lösungen her.

Denn das Angebot an Mobilitätsdiensten hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbreitert, auch wenn die Deutsche Bahn das ihren eigenen Kunden hier und da gerne verheimlicht hätte. Flixtrain macht dem Konzern auf der Schiene Konkurrenz, Omio und andere bei der Reiseplanung. Die Bahn ist auch längst nicht das einzige Unternehmen, das Kunden mit Carsharing- und Fahrradmietangeboten zum Bahnhof bringen will. Das ist gut so.

Der mächtigste Anbieter ist nicht immer der beste und selten der günstigste. Das trifft zumindest dann zu, wenn alles mit rechten Dingen zugeht. Die Bahn hat nämlich schon fast perfide Mittel gefunden, billigere Alternativen zu verhindern oder zumindest nicht bekannt werden zu lassen.

Wo die Bahn sich querstellt

So verbot die Bahn es Wettbewerbern per Vertragsklausel, Nutzer, die im Internet nach „Vergleich DB Flixtrain“ suchten, per Anzeige auf die eigene Site zu lenken. Auch durften sie nicht auf eigene Kosten Rabatte auf Zugtickets gewähren. Selbst in Echtzeit Fahrplanänderungen anzuzeigen und den Kunden damit das Reisen zu erleichtern war nicht möglich, weil die Bahn sich querstellte.

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Am Ende ist es fast erstaunlich, dass gleich mehrere der Wettbewerber durchgehalten haben und ihren Sieg noch feiern können. Für die Kunden dürfte nach der Abmahnung durch das Kartellamt das Reisen billiger und komfortabler werden. Einerseits durch alternative Angebote, andererseits weil die Bahn sich jetzt endlich anstrengen muss, statt sich immer nur zu entschuldigen. Ansonsten bleibt in Richtung Flix in München und Omio in Berlin nur zu sagen: „Thank you for challenging Deutsche Bahn“.

Mehr: Deutsche Bahn vom Kartellamt abgemahnt: Konkurrenz bekommt Reisedaten

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