Kommentar: Warum Regressforderungen an Minister riskant sind

Über drei Milliarden Euro – so hoch schlagen die finanziellen Folgen der Fehlentscheidungen dreier ehemaliger Bundesminister zu Buche. Eine Summe, die nahezu dem entspricht, was die aktuelle Regierung in diesem Jahr für den sozialen Wohnungsbau einplant.
Dieses Geld der Steuerzahler ist bereits verloren – oder wird es wohl bald sein: weil Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Beginn der Pandemie übereilt Maskenverträge abschloss, die Verluste von mindestens 2,3 Milliarden Euro nach sich ziehen könnten. Weil Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit der gescheiterten Pkw-Maut einen Schaden von 243 Millionen Euro verursachte. Und weil Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) staatliche Unterstützung für den Batteriehersteller Northvolt zusagte – ein Deal, der nun Ausfälle von 600 Millionen Euro zur Folge haben könnte.
Da drängt sich eine naheliegende Frage auf: Warum haften Minister nicht persönlich für die Folgen ihres politischen Handelns? Warum werden sie nicht für milliardenschwere Schäden in Regress genommen, die durch eigene Fehlentscheidungen entstanden sind – Schäden, die am Ende die Steuerzahler tragen müssen?
Untreue bleibt nicht ohne Strafe
Tatsächlich gibt es bislang keine Haftungsregelung für Bundesminister – ein bemerkenswerter Umstand. Denn für Beamte gilt sehr wohl: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt, muss dem Staat den daraus entstandenen Schaden ersetzen. So schreibt es das Bundesbeamtengesetz unmissverständlich vor.
Dass ausgerechnet die AfD nun einen Gesetzentwurf zur Ministerhaftung vorgelegt hat, wirkt in erster Linie wie ein populistisches Manöver. Es soll der Eindruck entstehen, Minister würden für ihr Handeln grundsätzlich nicht zur Rechenschaft gezogen.
Ein Eindruck, dem wohl Ingolf Deubel, ehemaliger Finanzminister von Rheinland-Pfalz (SPD), vehement widersprechen würde: In der Nürburgring-Affäre wurde er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Untreue bleibt also keineswegs folgenlos – auch wenn der geschädigte Fiskus davon am Ende nichts zurückbekommt.
Doch würde der Bund seine (ehemaligen) Minister überhaupt verklagen? Daran bestehen erhebliche Zweifel.
Im Bayerischen Ministergesetz existiert zwar ein Passus zur Haftung bei Amtspflichtverletzungen – doch praktisch bleibt er folgenlos. In den vergangenen zwei Jahrzehnten, so das bayerische Finanzministerium, wurde kein einziger Fall bekannt, in dem diese Regelung angewendet wurde. War der Skandal um die Hypo Alpe Adria mit Milliardenverlusten der Landesbank also am Ende gar nicht schlimm genug?
Es spricht nichts gegen Risikobewusstsein
Der Gedanke an Regress wirkt auf den ersten Blick verführerisch. Doch die Konsequenz einer persönlichen Haftung wäre wohl ein Ministertum des Zögerns: zurückhaltend, ängstlich, getrieben von Risikovermeidung. Wer bei jedem Schritt rechtliche Konsequenzen fürchten muss, wird im Zweifel gar nicht mehr handeln – vor allem nicht in Krisen. Und auch Innovationen lassen sich aus einer solchen Haltung kaum gebären.
Gegen ein gesundes Maß an Risikobewusstsein spricht allerdings nichts. Im Gegenteil: Warum nicht öfter auf die Warnungen des Bundesrechnungshofs hören? Warum nicht innehalten, wenn ein Gutachten im Fall Northvolt ein Ausfallrisiko von 14 Prozent beziffert?
Wer mit Milliarden an Steuergeldern hantiert, sollte zumindest bereit sein, zweimal hinzusehen – und einmal mehr nachzudenken.