Kommentar: Wettbewerbshüter versagen bei Big Tech
Die US-Wettbewerbshüter haben eine Klage gegen Facebook eingereicht.
Foto: ReutersDie US-Wettbewerbshüter greifen gleich zum Äußersten: Sie haben Klagen gegen Facebook eingereicht, die den Konzern zur Rückabwicklung der beiden wichtigsten Übernahmen seiner Firmengeschichte zwingen könnten. Eine drastische Maßnahme, zumal die Übernahmen des Foto-Netzwerks Instagram und des Messengerdienstes WhatsApp jeweils schon etliche Jahre zurückliegen.
Vieles spricht dafür, dass Facebook-Chef Mark Zuckerberg genau das im Sinne hatte, was ihm die Kartellwächter jetzt vorwerfen: sich zwei aufstrebende Start-ups einzuverleiben, die seinem Unternehmen hätten gefährlich werden können.
Und dass er die Aufsichtsbehörden über seine wahren Absichten bewusst in die Irre geführt hat. Die EU-Kommission hat dem Unternehmen dafür bereits ein Bußgeld auferlegt, das Zuckerberg aus der Portokasse bezahlte. Ob all das ausreicht, um eine Aufspaltung zu begründen, müssen nun die US-Gerichte entscheiden.
Kartellwächter müssen nachsitzen
Mit ihrem Antrag auf eine Rückabwicklungsverfügung gestehen die US-Wettbewerbshüter zugleich ein, dass sie in den vergangenen Jahren versagt haben. Sie haben dem Aufstieg einiger weniger Unternehmen im eigenen Land zu Herrschern des Internets tatenlos zugesehen.
Sie haben es den Europäern überlassen, gegen die zunehmend erdrückende Marktmacht von Google, Facebook, Amazon und auch Apple vorzugehen. Und selbst die ehrenhaften Bemühungen und Milliardenstrafen von Margrethe Vestager wirken aus heutiger Sicht wie ein hilfloser Versuch, das Dominanzstreben der neuen Riesen zu stoppen.
Das weitaus bessere Rezept gegen das Gebaren der Techkonzerne wären klare Spielregeln. Während in der Autoindustrie bis zur Größe der Rückspiegel alles geregelt und normiert ist, können die wertvollsten Unternehmen der Welt bislang im Grunde schalten und walten, wie sie wollen.
Die Datenschutzvorgaben lassen sie sich im Wesentlichen von ihren Nutzern über die Zustimmen-Buttons abhaken, über den Umgang mit Desinformation und Hassrede entscheiden sie weitgehend selbst. Auch in Deutschland sind sie nur zur Löschung klar strafbarer Inhalte gesetzlich verpflichtet.
Die EU-Kommission wird kommende Woche vorschlagen, den großen Plattformen bestimmte wettbewerbsfeindliche Praktiken zu untersagen. Zudem sollen sie genauer hinschauen, ob über ihre Marktplätze illegale Produkte und Posts verbreitet werden. Beide Vorschläge sind Schritte in die richtige Richtung und springen doch zu kurz. Von einer wirksamen Regulierung, wie sie in anderen Branchen längst existiert, sind wir auch dann noch ein gutes Stück entfernt. Leider.