Kommentar: Wie die Rente armutsfester gemacht werden kann
Die Bundesregierung hat jüngst beschlossen, das Rentenniveau bis mindestens 2039 nicht unter 48 Prozent sinken zu lassen. Ein entsprechendes Gesetz dazu ist gerade auf dem Weg durch die Ministerien. Die Entscheidung setzt die komplexe Formel der Rentenanpassungen außer Kraft. Diese Frage hatten schon etliche Vorgängerregierungen im Blick.
Am Abend des 9. November 1989, kurz vor dem Mauerfall, beschloss eine damals in Rentenfragen übliche informelle große Koalition die bislang härteste Rentenreform der Nachkriegszeit. Ziel war, den für das Jahr 2030 errechneten Beitragssatz von um die 38 Prozent auf als tragbar erachtete 28 Prozent zu verringern. Dieses 1992 in Kraft getretene Maßnahmenpaket sollte auch eine Antwort darauf sein, dass ab der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge das Erwerbsleben verlassen und sich das Verhältnis von Leistungsempfängern und Beitragszahlern markant verschlechtern würde.
Die Folgen der deutschen Wiedervereinigung im Oktober 1990 und die Sorge vor beschäftigungs- und wachstumsschädlich hohen Arbeitskosten machten weitere durchweg mit Leistungsrücknahmen verbundene Reformen notwendig. So beschloss die schwarz-gelbe Regierung unter Kanzler Helmut Kohl, mit der Rentenreform 1997 einen „Demografiefaktor“ in die Rentenanpassungsformel einzubauen. Dieser Faktor sollte die mit der steigenden Lebenserwartung verbundenen Kosten hälftig auf Beitragszahler und Rentenempfänger verteilen. Der Anstieg der Beitragssätze sollte gebremst werden, die künftigen Rentenzuwächse niedriger ausfallen.
Die SPD lehnte diese Reform damals entschieden ab. Der demografische Faktor sei ein „pseudowissenschaftliches Alibi und politischer Unsinn“, betonte Sozialpolitiker Rudolf Dressler. Er versicherte, dass die SPD diese Reform zurückdrehen werde – und behielt zunächst recht. Auf Druck des damaligen SPD-Vorsitzenden und Bundesfinanzministers Oskar Lafontaine schaffte die 1998 mit einer beachtlichen Mehrheit ins Amt gewählte rot-grüne Regierung den Demografiefaktor wieder ab – noch bevor er zur Anwendung kam.
Nachdem Lafontaine im März 1999 seine politischen Ämter niedergelegt hatte und sich zudem die gesamtwirtschaftlichen Perspektiven eintrübten, erlebte der Nachhaltigkeitsgedanke in Rentenfragen eine Renaissance. 2005 wurde mit dem „RV-Nachhaltigkeitsgesetz“ ein neuer „Nachhaltigkeitsfaktor“ etabliert, dessen Wirkung sich wenig von der des Demografiefaktors unterschied.
Dieser Faktor ist bis heute Bestandteil der Rentenanpassungsformel. Allerdings beschloss die Große Koalition in der vergangenen Dekade eine „Haltelinie“, damit das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken kann. Nach den Plänen der Ampelregierung soll diese Untergrenze nun bis 2039 gelten.
21 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind 21 Millionen Wählerstimmen
Bei der jüngst verkündeten Rentenanpassung ab Sommer 2024 kommt diese Haltelinie erstmalig zum Tragen – die komplexen Mechanismen der Rentenanpassungsformel wurden außer Kraft gesetzt. Andenfalls wäre das Rentenniveau knapp unter die 48-Prozent-Marke gesunken. Ohne diesen Eingriff würden die Renten zum 1. Juli nicht wie beschlossen um 4,57, sondern nur um 4,56 Prozent steigen. In der Zukunft bewirkt die Entscheidung der Ampel, dass die Renten zumindest so stark wie die Löhne nach Abzug der Sozialbeiträge zulegen.
Diese Politik zugunsten der Rentenempfänger ist machtpolitisch nachvollziehbar. Denn 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben 21 Millionen Wählerstimmen.
Wichtig ist allerdings die Entwicklung in Ostdeutschland: Dort dürfte die derzeit vergleichsweise geringere Altersarmut deutlich zunehmen. Die Löhne in den neuen Ländern sind noch immer merklich niedriger als in Westdeutschland, Betriebsrenten, private Rentenversicherungen sowie Wohneigentum weniger verbreitet und die privaten Ersparnisse durchweg geringer.
Zudem haben viele Menschen dort im Zuge der mit der Einheit verbundenen Umbrüche unterbrochene Erwerbsbiografien. All dies hat zur Folge, dass die Alterseinkommen in Ostdeutschland merklich geringer als im Westen sind – und das auch noch eine geraume Zeit bleiben dürften.
Die Festschreibung des Mindestrentenniveaus begünstigt nun jedoch alle Rentenempfänger. Armutsvermeidung auf diese Weise ist daher wenig zielgenau und zudem teuer. Selbst ein Rentenniveau von 50 oder gar 55 Prozent würde jenen Personen, die nur geringe Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung haben, keine „gute eigenständige Absicherung im Alter“ bringen, wie es im Koalitionsvertrag versprochen wurde.
Basissicherung und Betriebsrenten in der Schweiz
Viele andere Industrieländer begegnen diesem Problem durch Umverteilung innerhalb des Systems, indem niedrige Rentenansprüche aufgewertet werden – was in Deutschland als Folge der 1957 festgeschriebenen Rentenfestsetzung nach dem Äquivalenzprinzip nicht möglich ist.
Anders in der Schweiz: Dort stellt die „Alters- und Hinterlassenenversicherung“ eine Basisversorgung von derzeit mindestens 1225 Franken pro Monat sicher. Zudem steigen ab einer „Einkommensgrenze“ von derzeit jährlich 88.200 Franken die Rentenansprüche nicht mehr weiter, obwohl weiter Beiträge auf höhere Einkommen gezahlt wurden. So ist diese Basisrente derzeit auf 2450 Franken pro Monat gedeckelt.
Die individuelle Ersatzrate dieser Basisrente wird damit umso niedriger, je höher das beitragspflichtige Einkommen war. Flankiert wird dieses auf Armutsfestigkeit abzielende Basissicherungssystem von obligatorischen kapitalgedeckten Betriebsrenten, welche den im Erwerbsleben gewohnten Lebensstandard im Alter sichern sollen.
Eine weniger radikale Möglichkeit, die gesetzliche Rente in Deutschland ein Stück weit armutsfester zu machen, eröffnet das neue „Generationenkapital“, das einst unter dem Titel „Aktienrente“ gestartet war. Diesen Fonds will die Bundesregierung sukzessive mit größtenteils kreditfinanzierten Aktien im Wert von 200 Milliarden Euro bestücken.
Mit den Nettoerträgen sollen ab der zweiten Hälfte der 2030er-Jahre die Rentenzahlungen kofinanziert werden. Berücksichtigt man, dass die Ausgaben der Rentenversicherung derzeit rund eine Milliarde Euro pro Tag betragen, wird klar, dass diese Kofinanzierung aller Renten kaum mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein sein kann.
Aktienrente hilft nicht gegen Altersarmut
Würden diese Erträge dagegen gezielt zur Aufstockung niedriger Renten von langjährig Versicherten eingesetzt, könnte damit wirksam gegen Altersarmut vorgegangen werden. Diese Umwidmung von Kapitalerträgen wäre kein Verstoß gegen das von vielen Rentenexperten hochgehaltene Äquivalenzprinzip. Schließlich stammt dieses Vermögen nicht aus Beiträgen.
Die deutsche Rentenversicherung steht angesichts der Alterung der Bevölkerung und der in den kommenden 15 Jahren merklich schwächeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor großen Herausforderungen. Eher früher als später wird die Politik unpopuläre Entscheidungen treffen müssen. Schon die nächste Bundesregierung dürfte – auch wenn die SPD daran beteiligt ist – eine Alternative für den ausgesetzten Nachhaltigkeitsfaktor vorlegen müssen.
Wer das Rentenniveau festschreibt, gleichzeitig am Äquivalenzprinzip festhält und die Erträge des Generationenkapitals zu einer höchst bescheidenen Kofinanzierung aller Renten einsetzt, der vergibt bewusst eine mögliche Antwort auf das sich abzeichnende Risiko steigender Altersarmut.