Pro und Contra: Ist es an der Zeit, ein Verbot der AfD auf juristischem Weg anzustreben?


Pro: Rote Linie überschritten
Von Anis Micijevic
Schluss mit den Verharmlosungen, Beschwichtigungen und Rechtfertigungsversuchen: Wenn ein enger Mitarbeiter der AfD-Co-Parteichefin Alice Weidel, Neonazis und finanzstarke Unterstützer sich in einem Hotel bei Potsdam geheim treffen, um darüber zu beraten, wie man Millionen von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland vertreiben kann, dann ist eine rote Linie überschritten.
Den Enthüllungen des Recherchenetzwerks Correctiv zufolge richten sich die Abschiebefantasien auch gegen Zuwanderer mit deutschem Pass. Auch Euphemismen wie „Remigration“ können nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass es sich hier um Menschenfeindlichkeit und puren Rassismus handelt.
Wer solche Pläne schmiedet, arbeitet aktiv daran, elementare Grundrechte außer Kraft zu setzen, die in diesem Land sowohl für deutsche Staatsbürger als auch für Ausländer mit Bleiberecht und Asylbewerber gelten. Es ist nicht weniger als ein Angriff auf das Grundgesetz.
Hier finden sich auch die Voraussetzungen für ein Parteiverbot: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig“, heißt es in Artikel 21, Absatz 2.





