Altenpflege: Pflege-Mindestlohn steigt bis Ende nächsten Jahres auf gut 14 Euro
Die Löhne für Arbeitskräfte in der Altenpflege sollen kräftig steigen.
Foto: dpaDie Lohnuntergrenze in der Altenpflege steigt für qualifiziertes Personal bis Ende nächsten Jahres um rund 22 Prozent. Für ungelernte Hilfskräfte ist ein Plus von 18 Prozent vorgesehen. Darauf hat sich die mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte Pflegekommission nach mehrtägigen Verhandlungen geeinigt.
Die Pflege sei und bleibe ein attraktiver Arbeitsmarkt, schon die Mindestbedingungen würden von vielen anderen Branchen auch nicht annähernd erreicht, sagte der Präsident des BPA-Arbeitgeberverbands, Rainer Brüderle. „Damit wird das Gerede von angeblich schlecht bezahlten Pflegekräften hoffentlich aufhören.“
Derzeit gilt für ungelernte Pflegehilfskräfte ein Branchenmindestlohn von zwölf Euro brutto pro Stunde. Auf dieses Niveau soll nach dem Willen der Bundesregierung ab Oktober auch der gesetzliche Mindestlohn angehoben werden.
In der Pflege steigt nun die Lohnuntergrenze in vier Schritten. Ab April werden 12,55 Euro gezahlt, darauf hatte sich die Pflegekommission bereits bei ihrem letzten Beschluss vor rund zwei Jahren geeinigt. Im September wird der Mindestlohn auf 13,70 Euro angehoben, im Mai 2023 auf 13,90 Euro und im Dezember 2023 schließlich auf 14,15 Euro.
Für qualifizierte Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung steigt die Mindestvergütung von aktuell 12,50 Euro im gleichen Zeitraum auf 15,25 Euro, für Fachkräfte von 15 Euro auf 18,25 Euro. Im Monat verdienten Fachkräfte in Vollzeit damit zum Einstieg mindestens 3000 Euro, sagte der Vizepräsident des BPA-Arbeitgeberverbands, Bernd Meurer.
Ab 2023 haben Pflegekräfte Anspruch auf 29 Tage Mindesturlaub
Außerdem soll nach dem Beschluss der Kommission der Mindesturlaub von aktuell 26 Tagen auf zunächst 27 Tage und ab 2023 auf 29 Tage angehoben werden. Das Bundesarbeitsministerium strebt an, die Kommissionsempfehlung per Verordnung für alle Pflegeeinrichtungen verbindlich vorzugeben.
„Die deutlichen Lohnsteigerungen sind eine gute Nachricht für die Altenpflegerinnen und -pfleger in Deutschland, die jeden Tag anpacken und sich um die älteren und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft kümmern“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Das für die Pflege zuständige Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler betonte dagegen, allein über einen Mindestlohn ließen sich die Personalprobleme in der Branche nicht lösen. „Für eine Bezahlung, die der großen Verantwortung und hohen körperlichen und psychischen Belastung gerecht wird, und anständige Arbeitsbedingungen braucht es umfassende Tarifverträge“, sagte die Gewerkschafterin.
Um die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, hatte die Große Koalition entschieden, dass ab September nicht tarifgebundene Pflegeanbieter nur noch Leistungen mit den Pflegekassen abrechnen dürfen, wenn sie sich bei der Bezahlung an geltenden Tarifverträgen oder dem regional üblichen Entgeltniveau orientieren.
Am Montag hatten die Landesverbände der Pflegekassen erstmals eine Übersicht über das in den einzelnen Bundesländern regional übliche Entgeltniveau veröffentlicht. Dabei zeigt sich, dass Pflegeeinrichtungen, die ihre Mitarbeiter nach Tarif oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen, im Durchschnitt deutlich mehr zahlen als den Branchenmindestlohn.
So reicht die regional übliche Entgeltspanne für Pflegehilfskräfte von 14,79 Euro in Bremen bis 17,75 Euro in Schleswig-Holstein. Fachkräfte mit dreijähriger Ausbildung verdienen in Bremen im Schnitt 20,12 Euro, in Schleswig-Holstein sind es 23,89 Euro.
Pflegeanbieter dürfen ihre Belegschaft ab September nicht schlechter entlohnen, als es die jetzt veröffentlichten regionalen Werte vorsehen, die auch variable Zuschläge enthalten. Sie können aber beispielsweise Einsteigern weiter nur den Branchenmindestlohn zahlen, solange die Gesamtbelegschaft im Durchschnitt nicht schlechter verdient als regional üblich.
Laut der Vorstandschefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, sind deutlich weniger als ein Drittel der Pflegeeinrichtungen in Deutschland bisher an einen Tarifvertrag oder kirchliche Regelungen gebunden. Die nicht tarifgebundenen Einrichtungen müssen nun bis Ende März mitteilen, woran sie sich ab September bei der Bezahlung orientieren wollen.
Die finanziellen Auswirkungen der Reform ließen sich erst ab September abschätzen, sagte Reimann. Denn die aktuelle Erhebung liefere noch keine Daten über die durchschnittliche Vergütung bei nicht tarifgebundenen Pflegeanbietern.
Allerdings müsse allen Beteiligten klar sein, dass schon die jetzt empfohlene Mindestlohnanhebung nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt sei, warnte der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), Thomas Greiner.
Wegen der zusätzlichen Kosten könnten Pflegeanbieter weniger investieren und am Ende seien es vor allem die Pflegebedürftigen und ihre Familien, die über höhere Eigenanteile für die Mehrausgaben aufkommen müssten.
Wenn dann ab September 2022 die faktische Tarifpflicht gelte, würden die Kosten noch einmal steigen. „Wir müssen endlich darüber reden, wie wir die Pflege dauerhaft finanzieren, damit Pflegebedürftige und ihre Familien nicht in Existenznot getrieben werden“, sagte Greiner.