Arbeitsmarkt: Einfluss der Tarifbindung auf Lohnhöhe kleiner als oft behauptet
Berlin. Seit dem 8. November streiken die Beschäftigten des Schrott- und Recyclingunternehmens SRW Metalfloat in Rötha-Espenhain bei Leipzig. Die IG Metall, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die SPD im sächsischen Landtag haben sich mit den Streikenden solidarisiert.
Nach dem Jahreswechsel geht der Arbeitskampf nun in die neunte Woche. Denn die Beschäftigten wollen einen Tarifvertrag. Und der Arbeitgeber ist bisher nicht bereit, auf ihre Forderungen einzugehen.
Für DGB-Chefin Yasmin Fahimi ist das ein Unding. Denn: „Mit Tarifvertrag gibt es mehr – mehr Geld, mehr Jobsicherheit, mehr Freizeit, mehr Lebensqualität in schwierigen Zeiten“, sagte die Gewerkschafterin, als sie im November die neue Tarifkampagne ihrer Organisation vorstellte.
Auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betont immer wieder, dass Tarifverträge für ihn der Schlüssel zu höheren Löhnen in Deutschland sind. Doch eine neue Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) deutet nun darauf hin, dass der Effekt der Tarifbindung auf die Bezahlung deutlich kleiner sein könnte, als oft behauptet wird. Die Analyse liegt dem Handelsblatt exklusiv vor.
Die Gewerkschaften und der Arbeitsminister nutzen das Lohnargument gern, um für eine Stärkung der Tarifbindung zu werben, die in den zurückliegenden Jahren immer weiter zurückgegangen ist. Aktuell gilt nur noch für rund jeden zweiten Beschäftigten ein Branchen- oder Firmentarifvertrag. Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP unter anderem ein Bundestariftreuegesetz vereinbart, um die Tarifbindung zu stärken.
Denn der DGB verweist darauf, dass tarifgebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei gleicher Tätigkeit im Schnitt zwölf Prozent mehr verdienen als ihre Kolleginnen und Kollegen ohne Tarifvertrag. Er beruft sich dabei auf die Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes.
Eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung beziffert die Lohnlücke zwischen Beschäftigten mit und ohne Tarifvertrag sogar auf rund 21 Prozent. Rechnet man Effekte heraus, die unabhängig von der Tarifbindung höhere Löhne begünstigen – beispielsweise die Unternehmensgröße –, verbleibt eine bereinigte Lücke von etwa elf Prozent.
Die IW-Ökonominnen Helena Bach und Andrea Hammermann halten aber auch diesen Wert noch für zu hoch gegriffen. In ihrer Studie kommen sie zu einer unbereinigten Lohnlücke von neun Prozent zwischen Beschäftigten mit und ohne Tarifvertrag.
Um andere Einflüsse bereinigt, liegt die Differenz in der IW-Untersuchung nur bei 5,2 Prozent. Das liegt daran, dass die Forscherinnen in ihrer Analyse bis auf die Personenebene gegangen sind, während viele andere Untersuchungen nur auf Betriebsbefragungen beruhen.
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Die Wissenschaftlerinnen haben dafür Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) des Forschungsinstituts DIW genutzt, einer jährlichen Befragung von rund 30.000 Personen. Für ihre Untersuchung werteten sie Stichproben von abhängig Beschäftigten der Privatwirtschaft aus den Jahren 2019 und 2021 aus.
Einfluss der Tarifbindung umstritten
Im Gegensatz zu anderen Untersuchungen hat die Methode den Vorteil, dass nicht nur unternehmensbezogene Faktoren berücksichtigt werden, die sich auf die Bezahlung auswirken können, also beispielsweise die Firmengröße, der Standort oder der Wirtschaftszweig. Es werden auch personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale wie beispielsweise das Qualifikationsniveau, die Übernahme von Führungsverantwortung oder die Berufserfahrung berücksichtigt, die ebenfalls Einfluss auf den Verdienst haben.
So werden beispielsweise Beschäftigte, die in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, aber in Leitungsfunktionen übertariflich bezahlt werden, anders als bei der rein unternehmensbezogenen Betrachtung nicht als Tarifbeschäftigte gezählt.
Damit lassen sich vergleichbare Beschäftigte in Unternehmen mit und ohne Tarifvertrag besser miteinander vergleichen. Verdient der eine wirklich mehr, nur weil er Tariflohn bekommt? Oder auch deshalb, weil er an einem Standort mit generell höheren Löhnen arbeitet, vielleicht besser qualifiziert ist und auch noch eine Leitungsfunktion innehat?
Allerdings gibt es auch bei der Personenbefragung Unschärfen, schreiben die beiden Forscherinnen. So wissen einige der befragten Beschäftigten möglicherweise gar nicht, ob ihr Unternehmen nach Tarif zahlt oder nicht. Auch lässt die Methode beispielsweise keine Rückschlüsse auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens zu, der ebenfalls relevant für die Lohnbildung ist.
Die uneinheitliche Studienlage zeige aber, „dass die Größe des Einflusses einer Tarifbindung auf die Lohnhöhe durchaus umstritten ist“, heißt es in der Analyse. Ein Tarifvertrag wirke sich zwar positiv auf die Bezahlung aus. Doch strukturelle Faktoren seien für die Lohnhöhe maßgeblicher als die Tarifbindung.
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Dies müsste aus Sicht der IW-Ökonominnen der Regierungskoalition zu denken geben, die die Tarifbindung auch mit politischem Druck erhöhen will. Laut Koalitionsvertrag sollen Unternehmen nur noch dann von Aufträgen des Bundes profitieren dürfen, wenn sie die in der jeweiligen Branche einschlägigen Tariflöhne zahlen. Ein erster Arbeitsentwurf eines entsprechenden Bundestariftreuegesetzes war im Frühjahr bekannt geworden.
Die IW-Forscherinnen warnen davor, die erhofften Effekte dieses Gesetzes oder anderer politischer Schritte zu überschätzen: Politische Maßnahmen, die durch eine Ausweitung der Tarifbindung auf höhere Löhne zielten, könnten „weniger effektiv sein, als bei bloßer Betrachtung der unbereinigten Lohnlücke zu vermuten wäre“, schreiben Bach und Hammermann.
Tarifabschlüsse sichern Kaufkraft teilweise
Nach einer Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ist es den Gewerkschaften im vergangenen Jahr erstmals seit 2020 wieder gelungen, mit Tariflohnerhöhungen die Preissteigerungen nahezu auszugleichen.
„Die Kaufkraft der Tarifbeschäftigten konnte im Jahr 2023 annähernd gesichert werden“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. Allerdings blieben erhebliche Reallohnverluste der beiden Vorjahre, die nicht in einer einzigen Tarifrunde ausgeglichen werden könnten.
Nach der vorläufigen Jahresbilanz des WSI stiegen die Tariflöhne 2023 nominal gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 5,6 Prozent – und damit mehr als doppelt so stark wie ein Jahr zuvor. Bei der erwarteten Steigerung der Verbraucherpreise um sechs Prozent bleibt so unter dem Strich ein kleiner Reallohnverlust von 0,4 Prozent.
Allerdings schreiben die WSI-Experten, dass die Wirkung der in vielen Branchen vereinbarten steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie in den Berechnungen nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden könne. „Bei einem Teil der Beschäftigten dürfte die finanzielle Bilanz daher positiver ausfallen.“
Denn die Prämien wurden nur als Bruttoeinmalzahlungen berücksichtigt. Je nach Steuerklasse und Haushaltskontext der Beschäftigten können die Ersparnisse bei zu zahlenden Steuern und Abgaben aber sehr unterschiedlich ausfallen.
In den beiden Vorjahren hatten die Tarifbeschäftigten noch deutlich größere Kaufkraftverluste hinnehmen müssen. 2021 waren die Tarifverdienste real um 1,4 Prozent gesunken, 2022 sogar um 3,9 Prozent.
Preisdruck lässt nach
Für das laufende Jahr erwartet Schulten, dass sich angesichts rückläufiger Inflationsraten der Druck auf die Tarifparteien wieder etwas verringern dürfte. Allerdings bestehe angesichts der Reallohnverluste der Vorjahre nach wie vor Nachholbedarf.
Eine Lösung steht noch bei den bereits im vergangenen Jahr gestarteten Tarifrunden im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel und bei der Deutschen Bahn und den Privatbahnen aus. 2024 stehen dann Verhandlungen im Bauhauptgewerbe, in der chemisch-pharmazeutischen Industrie und im Herbst auch in der Metall- und Elektroindustrie an.