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Aufarbeitung der Coronakrise Überraschende Schlussabrechnung – Arbeitsagentur kontrolliert rückwirkend Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld wurde nur vorläufig an die Unternehmen ausgezahlt. Deshalb fordert die Arbeitsagentur jetzt vielfach Unterlagen für die Schlussabrechnung an.
05.10.2021 - 15:30 Uhr 1 Kommentar
In der Spitze wurde an fast sechs Millionen Beschäftigte Kurzarbeitergeld gezahlt. Quelle: action press
Arbeitsagentur in Köln

In der Spitze wurde an fast sechs Millionen Beschäftigte Kurzarbeitergeld gezahlt.

(Foto: action press)

Berlin Das Schreiben der Agentur für Arbeit in München erreichte das Unternehmen Mitte Juli: „In Ihrem Betrieb wurde Kurzarbeitergeld bewilligt und im Rahmen einer vorläufigen Entscheidung gewährt“, heißt es darin. Nun sei es an der Zeit, die Angaben in den Anträgen auf Kurzarbeit zu überprüfen.

Der Arbeitgeber wird deshalb aufgefordert, Arbeitszeitnachweise und Lohn- und Gehaltsabrechnungen einzureichen. Sollten sich im Rahmen des Abgleichs Unklarheiten ergeben, „so wird die Prüfung vor Ort in Ihrem Betrieb fortgeführt“, schreibt die Agentur.

Briefe wie dieser wurden bereits überall im Bundesgebiet verschickt – zur Überraschung etlicher Empfänger. „Die Schlussabrechnung haben viele Unternehmen nicht auf dem Schirm“, sagt Arbeitsrechtler Christoph Kurzböck von der Kanzlei Rödl & Partner in Nürnberg. Aber in den Bescheiden stehe eindeutig, dass das Kurzarbeitergeld nur vorläufig gezahlt werde.

Bundesrechnungshof schaut besonders aufmerksam hin

Die Coronakrise hat die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld auf Rekordhöhe getrieben, mehr als 40 Milliarden Euro dürften es wohl bis Ende dieses Jahres sein. Weil die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit (BA) längst abgeschmolzen ist, springt der Bund mit Steuergeld ein. Nach knapp sieben Milliarden Euro im vergangenen Jahr wird er dieses Jahr wohl rund 17 Milliarden Euro als Liquiditätshilfe überweisen.

Angesichts dieser Summen wird der Bundesrechnungshof besonders aufmerksam darauf achten, dass das Kurzarbeitergeld auch ordnungsgemäß verwendet wurde. Das Prüfverfahren läuft. Bereits im November 2020 hatte der Rechnungshof in einem Bericht angemahnt, dass der Bund das Missbrauchsrisiko beim Kurzarbeitergeld verringern müsse.

Um Unternehmen vor einer finanziellen Schieflage zu bewahren und Entlassungen zu verhindern, hatten die Arbeitsagenturen in der Krise Schnelligkeit vor Sorgfalt gestellt. Teils wurden Mitarbeiter aus anderen Bereichen in viertägigen Webinaren geschult, die Leistungen auszuzahlen. Anders wäre der enorme Bedarf nicht zu bewältigen gewesen. In der Spitze registrierte die BA im April 2020 rund sechs Millionen Kurzarbeiter. Allein in der letzten Märzwoche 2020 gab es mehr Kurzarbeitsanzeigen als in der gesamten Finanzkrise.

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Angesichts der außergewöhnlichen Umstände wird die Bundesagentur nun – mit dem Bundesrechnungshof im Rücken – genauer hinsehen. Denn bei 40 Milliarden Euro Kurzarbeitergeld würde schon eine Fehlerquote von nur einem Prozent die Steuerzahler 400 Millionen Euro kosten. Bis Mitte 2023 wird sich die Schlussabrechnung voraussichtlich noch hinziehen.

Zu echtem Missbrauch dürfte es dabei eher selten gekommen sein, die BA war bis Ende Juni rund 5800 Verdachtsfällen nachgegangen. Doch können Fehler passiert sein, beispielsweise, dass Feiertage für die Kurzarbeit abgerechnet oder Minijobber einbezogen wurden.

Kein Unternehmen müsse jetzt proaktiv auf die Arbeitsagentur zugehen, sagt Fachanwalt Kurzböck. „Aber wer angeforderte Unterlagen nicht oder verspätet vorlegt, läuft Gefahr, dass ein Teil des Geldes oder die komplette Summe zurückgezahlt werden muss.“

Kurzarbeit ist inzwischen stark rückläufig

Solange ein Unternehmen bei der Kurzarbeitsanzeige nur fahrlässig gehandelt habe, drohten in der Regel nur Rückzahlungen. Bei wissentlich falschen Angaben gehe es dagegen um strafrechtlich relevanten Sozialversicherungsbetrug.

Sobald der Abrechnungsbescheid von der Arbeitsagentur da sei, hätten Unternehmen einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen, sagt Kurzböck. Er rät den Unternehmen, die Bescheide genau zu prüfen. „Denn auch die Arbeitsagentur kann ja bei der Abrechnung einen Fehler gemacht haben.“

Insgesamt ist die Kurzarbeit inzwischen stark rückläufig. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im September noch 610.000 Beschäftigte in Kurzarbeit – nach 694.000 im August und 1,07 Millionen im Juli. Während die Kurzarbeit in stark von der Coronakrise betroffenen Branchen wie dem Gastgewerbe sinkt, war in der Industrie zuletzt ein kleiner Anstieg zu beobachten. Der Grund hierfür sind vor allem die Lieferengpässe bei Vorprodukten wie beispielsweise Halbleitern.

Mehr: „Immer mehr neue Mitarbeiter” – Unternehmen wollen so viel einstellen wie seit drei Jahren nicht mehr

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1 Kommentar zu "Aufarbeitung der Coronakrise: Überraschende Schlussabrechnung – Arbeitsagentur kontrolliert rückwirkend Kurzarbeitergeld"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • "Solange ein Unternehmen bei der Kurzarbeitsanzeige nur fahrlässig gehandelt habe, drohten in der Regel nur Rückzahlungen."

    und leider müssen wir den Arbeitnehmern die Rückzahlung auch vom nächsten Lohn wieder abziehen.

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