1. Startseite
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Der Corona-Plan des Kanzleramts: Lockdown bis Mitte Februar, FFP2-Maskenpflicht, mehr Homeoffice

Beschlussvorlage des BundesLockdown bis Mitte Februar, strengere Maskenpflicht, mehr Homeoffice: Das ist der Plan des Kanzleramts

Kanzlerin Merkel will die Länder zu noch härteren Schritten bewegen, um die Infektionszahlen zu drücken. Doch vor allem die SPD-geführten Länder stellen sich quer.Gregor Waschinski, Daniel Delhaes 19.01.2021 - 15:28 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Das Kanzleramt will die Maßnahmen verschärfen.

Foto: AFP

Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will die Corona-Maßnahmen weiter verschärfen. Das geht aus der Beschlussvorlage des Kanzleramts für die Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten an diesem Dienstagnachmittag hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.

Am Nachmittag verständigten sich Bund und Länder nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur und der Nachrichtenagentur Reuters bereits darauf, dass der Lockdown bis zum 14. Februar fortgesetzt wird. Auch das Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Nahverkehr soll demnach bereits beschlossene Sache sein. Eine einfache Stoffmaske wäre dann nicht mehr ausreichend.

Nach Einwänden, vor allem seitens SPD-geführter Länder, wurde der Entwurf kurz vor den Beratungen noch einmal überarbeitet. Unter anderem stehen die strengeren Maßnahmen nun in Klammern, wie etwa die Schließung des Schulbetriebs und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in stärker betroffenen Regionen. Diese Punkte dürften am Nachmittag besonders intensiv diskutiert werden. (Hier finden Sie das Dokument im Wortlaut)

Nach Beratungen mit wissenschaftlichen Experten am Abend zuvor kommt das Kanzleramt zu dem Schluss, dass der bisherige Lockdown mittlerweile zwar eine Wirkung zeige. Die Neuinfektionen seien rückläufig, die Zahl der Covid-19-Intensivpatienten ebenfalls. Doch die potenzielle Gefahr durch Virusmutationen, die als ansteckender gelten, zwinge zu einem vorsorglichen Handeln.

„Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an“, appelliert das Kanzleramt in dem Entwurf an die Bevölkerung. Die Infektionszahlen müssten dauerhaft unter 50 neue Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen sinken. Derzeit liegt diese Sieben-Tage-Inzidenz im bundesweiten Schnitt bei etwa 130 Fällen.

Solange Deutschland auf einem „mittleren bis hohen Infektionsniveau“ verharre, entstehe kein Raum für Lockerungen. „Und wenn die Virusmutationen sich tatsächlich als deutlich ansteckender erweisen, ist sogar eine weitere deutliche Verschärfung der Situation wahrscheinlich“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Pandemie-Bekämpfung

Originaldokument: Die neuen Corona-Beschlüsse im Wortlaut

Merkel will die Bundesländer daher zu noch härteren Maßnahmen bewegen, um die Infektionszahlen zu drücken. Konkret wünscht sich das Kanzleramt:

  • Die Kontaktregeln bleiben bestehen: Es sind weiterhin nur private Zusammenkünfte im Kreis des eigenen Hausstandes mit maximal einer weiteren Person außerhalb des Hausstandes gestattet. Der Bund empfiehlt jedoch, diese Treffen auf einen fest definierten Personenkreis zu beschränken – eine Art soziale Blase.
  • Das Kanzleramt will die Bewegungsfreiheit nun auch in Ländern und Landkreisen einschränken, die bis Mitte Februar absehbar die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können. Nach Kritik von SPD-geführten Ländern steht dieser Punkt im neuesten Entwurf nun in Klammern. Der Bewegungsradius sollte nach Ansicht des Bundes aber nicht mehr nur in Corona-Hotspots auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt werden: Bislang gilt für Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen, dass sich Bürger nur mit triftigem Grund außerhalb dieses Radius bewegen dürfen. Angedacht war in der ersten Fassung auch, dass die Länder weitere regionale Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen ergreifen.
  • Im ersten Entwurf des Kanzleramts hieß es, dass die Schulen und Kitas bis Mitte Februar grundsätzlich geschlossen bleiben sollen. „Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten“, hieß es in der Vorlage. In der jüngsten Vorlage steht auch dieser Punkt in Klammern.
  • Eine Homeoffice-Pflicht kommt nicht. Allerdings soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen, wonach die Unternehmen ihren Beschäftigten wo immer möglich mobiles Arbeiten erlauben müssen. Betriebe sollen auch flexible Arbeitszeiten anbieten, damit weniger Menschen gleichzeitig in den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind.
  • Das Ziel des Kanzleramts für den Nahverkehr ist, dass allenfalls noch ein Drittel der sonst möglichen Fahrgäste in einem Bus oder einer Bahn sitzen dürfen. Im Vorfeld hatte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) davor gewarnt, den Nahverkehr weiter einzuschränken. „Das Infektionsrisiko besteht, insbesondere bei der aktuell geringen Auslastung des ÖPNV, nicht auf dem Weg zur Arbeit oder einem sonstigen Ziel, sondern am Zielort selbst“, schrieb Präsident Ingo Wortmann an Kanzlerin Merkel. Es fänden bereits heute „so gut wie keine Freizeitverkehre statt“, schrieb er weiter. Allenfalls Menschen „in systemrelevanten Berufen“ seien unterwegs, etwa Verkäufer oder Polizisten. Außerdem gebe es Familien, bei denen sich nicht jeder ein Auto leisten könne und die daher „massiv auf den ÖPNV angewiesen“ seien.
  • Im Nahverkehr und im Einzelhandel soll es nun zur Pflicht werden, eine medizinische Maske zu tragen. OP-Masken und FFP2-Masken hätten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken, heißt es in der Beschlussvorlage. Ob diese Maßnahme sinnvoll ist, bezweifelt indes die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene. Sie hatte bereits vergangene Woche Kritik geübt, als die bayerische Landesregierung die Maskenpflicht beschlossen hatte.
    So würden die Masken nur durch geschultes Personal in Kliniken getragen, und das auch erst nach einer arbeitsmedizinischen Voruntersuchung aufgrund des erhöhten Atemwiderstands und den daraus entstehenden Risiken. „In den Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit Sars-CoV-2 werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen“, mahnt die Gesellschaft. Auch sollten gesunde Menschen die Maske allenfalls 75 Minuten tragen. Danach sei eine 30-minütige Pause nötig.
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen laut Plan des Kanzleramts nur noch erlaubt sein, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Die Maskenpflicht soll auch am Platz gelten, das Singen untersagt werden.
  • Die Schutzvorkehrungen in Alten- und Pflegeheimen sollen ausgeweitet werden. So ist geplant, dass das Personal beim Kontakt mit den Bewohnern eine besonders schützende FFP2-Maske tragen muss. Erneut weist das Kanzleramt auf die Pflicht hin, mehrmals pro Woche Personal und Bewohner mit Schnelltests auf eine Infektion zu überprüfen.

Das Kanzleramt zeichnet in der Vorlage ein ambivalentes Bild der Corona-Lage: Einerseits gebe es die „große Hoffnung“, dass die Pandemie mit den Impfungen „in diesem Jahr überwunden werden kann“. Sobald allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne, gebe es eine Perspektive für die Rückkehr „zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen“.

Außerdem zeige sich deutlich, dass die Mitte Dezember verschärften Maßnahmen wirkten und Neuinfektionszahlen zurückgingen. Mit Erleichterung nehme man zur Kenntnis, „dass damit auch die Belastung der Krankenhäuser und Intensivstationen auf immer noch hohem Niveau jetzt leicht rückläufig ist“.

Allerdings gebe es weiter „große Herausforderungen“. So seien die Impfstoffe in den kommenden Monaten noch knapp, Atemwegserkrankungen würden sich in der Winterzeit zudem leichter ausbreiten.

„Ganz wesentliche Sorgen machen aber vor allem die Erkenntnisse über Mutationen des Sars-CoV-2-Virus“, heißt es in der Vorlage. Die britischen Gesundheitsbehörden und die überwiegende Zahl der Forscher seien „sehr alarmiert“, weil alle epidemiologischen Erkenntnisse darauf hindeuten würden, dass diese Corona-Variante deutlich ansteckender sei.

Verwandte Themen
Angela Merkel
SPD
Deutschland
Nahverkehr
Berlin
Coronavirus

Auch wenn „keine eindeutige Gewissheit“ über die Gefahr durch die Mutationen bestehe, erfordere der derzeitige Wissensstand „zwingend ein vorsorgendes Handeln“. Der weitere Eintrag nach Deutschland und die Verbreitung der Mutationen müssten „möglichst weitgehend“ unterbunden werden.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt