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Bezahlte FreistellungPaus legt Gesetzentwurf vor für Partner-Auszeit nach Geburt

Grüne-Politikerin Paus hat nun einen Entwurf zur bezahlten Freistellung vom Partner nach der Geburt des Kindes vorgelegt. Finanziert wird die zweiwöchige Auszeit aber nicht vom Arbeitgeber. 01.04.2023 - 14:13 Uhr Artikel anhören

Nach der Geburt soll der Partner oder die Partnerin der Frau zwei Wochen bezahlt frei nehmen können. Das soll auch für Alleinerziehende gelten. Diese können statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus ihrem Umfeld benennen.

Foto: dpa

Berlin. Für die geplante Einführung einer zweiwöchigen bezahlten Auszeit für Partner und Partnerinnen nach der Geburt eines Kindes liegt nun ein Gesetzentwurf vor. Inhalt sei die Einführung eines Anspruchs für abhängig beschäftigte Partner und Partnerinnen auf eine vergütete Freistellung für die Dauer von zehn Arbeitstagen direkt nach der Entbindung der Frau, bestätigte eine Sprecherin des Familienministeriums am Samstag auf Anfrage. Der Entwurf befinde sich in der Ressortabstimmung. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio über den von Ministerin Lisa Paus (Grüne) eingebrachten Entwurf berichtet.

Wenn ein Kind auf die Welt kommt, soll der Partner oder die Partnerin der Frau zwei Wochen bezahlt frei nehmen können. In den allermeisten Fällen betrifft diese Freistellung die Väter. Wer sich bislang nach der Geburt ausklinken will, muss dafür Urlaub oder Elternzeit nehmen. Mütter werden durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt. SPD, Grüne und FDP hatten das Vorhaben einer vergüteten Freistellung von zwei Wochen für Partner und Partnerinnen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Anfang des Jahres hatte Paus gesagt, dass die Bundesregierung mit der Freistellung den Wunsch von Eltern nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung unterstützen wolle. Laut des ARD-Berichts soll die Freistellung aber auch für Alleinerziehende gelten. Diese können demnach statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus ihrem Umfeld benennen. Die Kosten für die Freistellung sollen nicht über die Arbeitgeber, sondern über ein Umlageverfahren finanziert werden, wie die ARD unter Verweis auf den ihr vorliegenden Gesetzentwurf weiter berichtete.

dpa
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