Eigener Gesetzentwurf: So will der DGB die Daten der Beschäftigten vor den Arbeitgebern schützen
Hilfreiches Assistenzsystem oder Überwachungsinstrument?
Foto: picture alliance/KEYSTONEBerlin. Algorithmen helfen Firmen, passende Bewerber zu finden. Scanner erleichtern die Sortierung der Paketflut, können aber auch zur Leistungskontrolle von Beschäftigten in der Logistik missbraucht werden. Und in sozialen Netzwerken sieht der Chef möglicherweise auch, wenn sein Mitarbeiter mal einen über den Durst trinkt.
Der digitale Fortschritt bietet Unternehmen und Beschäftigten neue Möglichkeiten, birgt aber auch Risiken im Umgang mit sensiblen Daten.
„Ob im Homeoffice oder im Betrieb – Arbeitgeber können jeden Tastenanschlag und jede besuchte Website, jede Aktivität in sozialen Netzwerken protokollieren“, sagte Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), am Mittwoch in Berlin. Einige Firmen hätten bereits ein Punktesystemen für Sozialverhalten im Sinne eines Social Scoring eingeführt – „ein Orwell'scher Albtraum“, sagte Piel .
Deshalb sei es gut, dass SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag verabredet hätten, Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz zu schaffen. Es gehe darum, „Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen“, heißt es in der Vorhabenplanung der Ampelparteien.
Eine Formulierungshilfe für ein Gesetz könnte sich die Bundesregierung nun vom DGB abholen, der gemeinsam mit dem Frankfurter Arbeitsrechtler und Datenschutzexperten Peter Wedde einen Entwurf formuliert hat.
Ziel des Gesetzes sei, „die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten von Beschäftigten und insbesondere ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ zu stärken, heißt es darin. Dies sei nötig, weil zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ein „strukturelles Ungleichgewicht“ bestehe.
Ohne klare Rechtsgrundlage riskierten Beschäftigte, die mit der Nutzung ihrer Daten nicht einverstanden seien oder sich über Missbrauch beschwerten, womöglich die Kündigung und damit ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage. Der bestehende Paragraf 26 über den Beschäftigtendatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz allein sei nicht ausreichend, heißt es beim DGB.
Mehr zum Thema Datenschutz
- Zwist mit der EU: Warum Meta trotz Drohung Instagram und Facebook nicht abschaltet
- Wenn der Algorithmus den Bewerber auswählt: Betriebsräte fordern Regeln für Künstliche Intelligenz
- Streit über elektronische Patientenakte: Oberster Datenschützer beharrt auf Nachbesserungen
Das sieht auch der unabhängige Beirat zum Beschäftigtendatenschutz ähnlich. Das Gremium aus Wissenschaftlern, Praktikern und Juristen war in der vergangenen Legislaturperiode vom Bundesarbeitsministerium eingesetzt worden und hatte Ende Januar seine Empfehlungen vorgelegt.
Die Experten sprechen sich für „ein bundesweit einheitliches, rechtlich verbindliches und verlässliches Regelwerk“ aus, damit Arbeitgeber und Beschäftigte rechtssicher abschätzen können, welche Datenverarbeitung zulässig ist und welche nicht.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 beispielsweise darauf hingewiesen, dass nicht alle der in Corona-Zeiten massenhaft eingesetzten Messenger- und Videokonferenzsysteme datenschutzrechtlich unbedenklich seien.
Nach dem DGB-Entwurf dürfen Daten nur erhoben und gespeichert werden, wenn dies für den Job erforderlich ist und die Beschäftigten freiwillig zustimmen. Verhaltens- und Leistungskontrollen, die für die Arbeit erforderlich sind, müssen für die Beschäftigten transparent und nachvollziehbar sein und dürfen nicht dauerhaft erfolgen. Auch gibt der Entwurf klare Regeln beispielsweise für Vorstellungsgespräche, Testverfahren oder ärztliche Eignungsuntersuchungen vor.
Viele Fragen seien bisher nur durch die Rechtsprechung geklärt, sagte Arbeitsrechtler Wedde, der den Entwurf maßgeblich formuliert hat, dem Handelsblatt. Was darf ein Arbeitgeber heimlich tun, kann er Daten vom Firmenwagen auslesen, was darf er Bewerber fragen? All dies hat Gerichte zur Genüge beschäftigt. „Aber Rechtsprechung ist wandelbar“, sagt Wedde, „deshalb halte ich eine gesetzliche Klarstellung für geboten.“
Der Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb scheiterte im Parlament
Es ist nicht der erste Anlauf für ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz. Schon die rot-grüne Bundesregierung unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder sah Handlungsbedarf, brachte aber kein Gesetz zustande. Im Jahr 2010 verabschiedete dann die schwarz-gelbe Bundesregierung einen Entwurf, der aber im parlamentarischen Verfahren scheiterte. Arbeitgeber wie Gewerkschaften hatten heftige Kritik an den geplanten Regelungen geäußert. Die schwarz-rote Koalition hatte dann in der vergangenen Legislaturperiode nur einen Prüfauftrag formuliert.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist nun entschlossen, das Vorhaben ins Gesetzblatt zu bringen. „Die neue Koalition will in dieser Legislatur Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz schaffen“, sagte er Ende Januar, als der von ihm ins Leben gerufene unabhängige Beirat seine Empfehlungen veröffentlichte.
Sorgen, dass ein Gesetz künftig den Einsatz von Assistenzsystemen oder Algorithmen im Betrieb erschweren oder gar neue digitale Geschäftsmodelle zunichtemachen könnte, versucht Jurist Wedde zu zerstreuen. Es sei natürlich unbestritten, dass Arbeitgeber Beschäftigtendaten bräuchten. „Aber sie sollten nur die bekommen, die wirklich erforderlich sind, und nicht die, die sie gerne hätten.“