Eilantrag: NPD will Manuela Schwesig den Mund verbieten
Die NPD macht mal wieder auf sich aufmerksam. Sie wollen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig einen „Maulkorb“ verpassen. Erfolg dürften sie nicht haben.
Foto: dpaKarlsruhe. Unter seinen rechten Kameraden gilt der junge NPD-Anwalt Peter Richter als Superstar. Doch die Prozesse, die er bislang betrieb, um Politikern bis hin zu Bundespräsident Joachim Gauck den Mund in Sachen NPD-Kritik verbieten zu lassen, endeten allesamt erfolglos. Dessen ungeachtet schlägt Richter auf seiner Facebook-Seite mit Blick auf die Klage gegen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD), über die das Bundesverfassungsgericht am Dienstag verhandelt, einmal mehr markige Töne an: Er habe noch einen „juristischen Torpedo im Rohr“, so der Anwalt der rechtsextremen Partei.
Dessen Vorstufe, ein Eilantrag der NPD gegen Schwesig, verpuffte aber bereits wirkungslos vor Gericht: Die rechtsextreme Partei war nach Karlsruhe gezogen, weil ihr Schwesig im Landtagswahlkampf für Thüringen den Kampf angesagt hatte. „Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt“, hatte die SPD-Politikerin in einem Interview gesagt. Sie werde dabei „mithelfen, alles dafür zu tun, dass es erst gar nicht so weit kommt“.
Für die Verfassungshüter fügte diese Äußerung der NPD keinen so gewichtigen Nachteil zu, dass ein Maulkorb für Schwesig per einstweiliger Anordnung gerechtfertigt gewesen wäre. In der Hauptverhandlung will das Gericht nun aber die Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern im politischen Meinungskampf grundsätzlich klären.
Dabei werden die Verfassungshüter auf mehrere Urteile zurückgreifen, in welchen NPD-Anwalt Richter bereits Niederlagen einstecken musste. So räumte das Gericht Gauck, der NPD-Anhänger vor Schülern als "Spinner" bezeichnet hatte, weitgehende Äußerungsrechte ein. Wie ein Bundespräsident seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben mit Leben erfüllt, entscheide er „grundsätzlich selbst“, heißt es in einem Urteil vom 10. Juni.
Bei der Frage, ab wann Regierungsvertreter mit ihrer Kritik an anderen Parteien das Gebot parteipolitischer Neutralität verletzen, wird Karlsruhe aber einen andern Maßstab anlegen. Entscheidend wird sein, in welcher Funktion sich die Regierungsmitglieder jeweils äußerten: ob als „Privatperson“, oder in „amtlicher Funktion“ und ob dabei womöglich öffentliche Mittel eingesetzt wurden.
Beim Erarbeiten dieser Kriterien wird Karlsruhe ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs von Rheinland-Pfalz berücksichtigen, das für den Diplom-Juristen Richter ebenfalls in einer Niederlage endete: Die NPD hatte die Mainzer Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) verklagt, die in Pirmasens auf einer SPD-Veranstaltung ähnlich wie Schwesig gesagt hatte, es müsse „alles daran gesetzt werden, um den Wiedereinzug der rechtsextremen NPD in den Stadtrat zu verhindern“.
Die Landesverfassungshüter sahen darin keinen Verstoß. Dreyer habe sich nicht in ihrer „amtlichen Funktion“, sondern als „Privatperson“ geäußert. Auch Amtsinhaber dürften sich als Bürger aktiv an einem Wahlkampf beteiligen und müssten dabei ihre parteipolitischen Ansichten „nicht verleugnen“, entschied das Koblenzer Gericht.
Ähnlich sieht das auch der saarländische Verfassungsgerichtshof. In der jüngsten Abfuhr für NPD-Anwalt Richter billigte der Gerichtshof Äußerungen des saarländischen Bildungsministers Ulrich Commerçon, der NPD-Anhänger vor Schülern als „Mob“ und „braune Brut“ bezeichnet hatte. Da die NPD im Wahlkampf selbst oftmals „zuspitzt und diskreditiert“, könne sie von staatlichen Organen keine akademische Zurückhaltung einfordern, heißt es in diesem Urteil.
Gut möglich, dass angesichts dieser Entscheidungen nun auch der gegen Schwesig gerichtete „politische Torpedo“ zu einem weiteren Rohrkrepierer für Anwalt Richter wird. Politiker könnten sich dann künftig noch freimütiger über die NPD und deren braune Anhänger äußern.