Energie: Deutschland und EU einig bei Details zur Kraftwerks-Förderung
Berlin. Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben sich nach zähem Ringen Verhandlungskreisen zufolge auf Details zur Förderung neuer Kraftwerke verständigt. Es gebe eine Einigung, erfuhr das Handelsblatt. Eine schriftliche Bestätigung werde noch am Freitag aus Brüssel erwartet, sagten mit den Verhandlungen Vertraute auch der Nachrichtenagentur Reuters.
Ein schneller Baubeginn von wasserstofffähigen Gaskraftwerken zum Ausgleich des schwankenden Solar- und Windstroms sei damit möglich. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte, es gebe sehr gute Fortschritte in den Gesprächen mit der Kommission. Eine Einigung wollte er aber nicht bestätigen. Auch die EU-Kommission erklärte, man sei in guten Gesprächen.
Eine offizielle Beihilfegenehmigung wird allerdings noch Wochen auf sich warten lassen. Erst wenn es eine Verständigung auf die wesentlichen Punkte gegeben hat, was jetzt geschehen ist, wird der Beihilfeantrag mit diesen Formulierungen eingereicht.
Bund will zunächst 15 bis 20 neue Kraftwerke bauen lassen
Im Kern geht es bei der geplanten Strategie um den Bau von Gaskraftwerken, die die wachsende, aber schwankende Einspeisung von Wind- und Solarstrom ausgleichen sollen. Zug um Zug sollen die Anlagen auf klimafreundlichen Wasserstoff umgestellt werden, der aber für lange Zeit deutlich teurer als Erdgas sein dürfte. Außerdem werden die Anlagen nur wenige hundert Stunden im Jahr laufen. Die Kraftwerke brauchen eine milliardenschwere Förderung, die von der EU genehmigt werden muss. Anderenfalls würde der Betrieb sich nicht lohnen, die Anlagen würden nicht gebaut.
Die Bundesregierung hatte geplant, zunächst Kraftwerke mit zehn Gigawatt Leistung auszuschreiben, was etwa 15 bis 20 Anlagen entsprechen könnte. Den Insidern zufolge soll dies in mehreren Schritten zu unterschiedlichen Konditionen erlaubt werden.
An der Kraftwerksstrategie hängt auch, ob Deutschland wie vor allem von den Grünen gefordert bis 2030 das letzte Kohlekraftwerk abschalten kann.