Energiekrise: Wer bekommt bei einem Lieferstopp noch Gas? Entwurf des EU-Notfallplans nennt Branchen und Kriterien
Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft zählt.
Foto: imago images/Future ImageBrüssel. Die EU-Kommission stellt Kriterien auf, nach denen im Ernstfall entschieden werden soll, welche Unternehmen nicht mehr mit Gas versorgt werden. Bislang gibt es lediglich eine grobe Unterscheidung zwischen geschützten und nicht geschützten Verbrauchern, wobei private Haushalte und lebenswichtige Infrastruktur zu den geschützten Verbrauchern gehören, die meisten Industriebetriebe aber nicht.
Nun bereitet sich die EU-Kommission auf eine Situation vor, in der klar ist, dass einige Unternehmen vom Netz genommen werden müssen, um das Risiko eines unkontrollierten Ausfalls zu senken.
Am kommenden Mittwoch will Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans den Plan vorstellen. Dann könnte es sehr schnell gehen: Schon an ebenjenem Mittwoch würde eine neue Stufe der Krisenreaktion eingeleitet werden, heißt es im Entwurf für Timmermans‘ Papier, der dem Handelsblatt vorliegt. Die Stufe sieht eine „koordinierte Nachfragereduzierung vor dem Notfall“ vor.
Gemeint ist eine Situation, in der Russland seine Gaslieferungen einstellt. Die Regierung in Moskau droht damit als Vergeltung für die von der EU verhängten Sanktionen und für Waffenlieferungen in die Ukraine. Eine Sprecherin des russischen Außenministeriums sagte am Donnerstag, beim zukünftigen Betrieb spiele die „Verhinderung negativer Auswirkungen unrechtmäßiger restriktiver Maßnahmen“ eine Rolle.