Energiewende: Diskoeffekt und Rohrweihe – Was den Ausbau der Windkraft immer noch bremst
Das Bundesland will Bestimmungen des Naturschutzes sehr eng auslegen.
Foto: dpaBerlin. Die Bundesregierung hat ein klares Ziel ausgegeben: Der Bau von Wind- und Solarparks soll so schnell wie möglich vorangehen. So beschlossen im sogenannten Osterpaket. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist nun per Gesetzesdefinition „im überragenden öffentlichen Interesse“, weil er der öffentlichen Sicherheit dient.
Doch nicht alle Bundesländer lassen sich davon beeindrucken. Im Gegenteil: Sie legen Vorschriften zum Natur- und auch zum Denkmalschutz bei der Genehmigung von Windparks besonders eng aus.
Ein aktuelles Beispiel aus Brandenburg sorgt in der Windbranche für Aufregung. Die Unternehmen, darunter Enertrag, Notus, Nordex und WPD, werfen dem Land vor, sich nicht an die Vorgaben des Bundes zu halten. Sie fordern in einem gemeinsamen Appell von der Landesregierung eine Korrektur.
Auslöser der Kritik ist der Entwurf eines Erlasses des brandenburgischen Umweltministeriums nebst umfassendem Anhang, der die Auslegung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Tier- und Pflanzenschutz regeln soll. Der geplante Auslegungserlass widmet sich in beachtlicher Detailschärfe dem Schutz einzelner Vogelarten, etwa der Rohrweihe.