Euro-Rettungsschirm: Bundesverfassungsgericht verhandelt ESM-Klagen
Der Zweite Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Andreas Vosskuhle (M.).
Foto: dapdKarlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Klagen gegen den EU-Fiskalpakt und den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM sehr ernst: Der zweite Senat setzte am Montag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung über die Eilanträge der Kläger an. Diese wollen Bundespräsident Joachim Gauck bis zur Entscheidung in der Sache untersagen, die entsprechenden Gesetze auszufertigen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich zuversichtlich, dass die Richter die Klagen unter anderem der Fraktion Die Linke letztlich abweisen werden. Sie könnten der Regierung allerdings erneut Hausaufgaben aufgeben.
Bereits am Dienstag kommender Woche will das Gericht mündlich verhandeln. Der Schritt ist ungewöhnlich, denn üblicherweise treffen die Richter Entscheidungen über Eilanträge anhand der Schriftsätze. Um die Frage, ob ESM und Fiskalpakt gegen das Grundgesetz verstoßen, geht es dann noch nicht; dies bleibt der gründlichen Prüfung der Klagen vorbehalten. Vielmehr wägen die Richter zunächst nur ab, welche Rechtsfolgen für Kläger und Beklagte ein Urteil in die eine oder andere Richtung hätte. So wären die Unterschriften Gaucks nicht mehr rückgängig zu machen, auch wenn das Gericht am Ende den Einwänden der Kläger recht geben sollte.
Bei früheren Verfahren hatten die Richter allerdings öfter Hinweise gegeben, in welche Richtung ihre erste Einschätzung tendiert. Denn die Richter werfen bei ihrer Prüfung auch einen Blick auf die Gesetze selbst und schätzen kritische Punkte ab.
Neben der Linken hatten unter anderem der Verein "Mehr Demokratie" um Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der CSU-Politiker Peter Gauweiler geklagt. Aus ihrer Sicht greifen der Pakt für mehr Haushaltsdisziplin und der ESM tief in die Budgethoheit des Bundestages ein und verletzten das Demokratiegebot der Verfassung. Bundestag und Bundesrat hatten beide Verträge am Freitag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gebilligt.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte, das Verfassungsgericht habe bei früheren Gesetzen zur Euro-Stabilisierung Leitplanken eingezogen, die Hilfen aber nicht grundsätzlich beanstandet. Der Gesetzgeber habe bei Fiskalpakt und ESM die Konsequenzen aus den Europa-Entscheidungen der Richter gezogen. Außerdem habe der Bundestag mit der verfassungsändernden Mehrheit zugestimmt, weil es auch um Hoheitsübertragungen gehe. Der ESM soll Euro-Ländern mit Krediten von bis zu 500 Milliarden Euro beistehen können.
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte der "Rheinischen Post", er rechne nicht mit einem Stopp der Verträge. Auch die Richter wüssten, welche außen- und finanzpolitischen Wirkungen ein kategorisches Nein aus Karlsruhe hätte. Er gehe davon aus, dass der Zweite Senat dem Gesetzgeber kritische Hinweise gebe und zu einer "Bis-hierher-und-nicht-weiter-Entscheidung" komme. Bosbach hatte im Bundestag gegen den ESM-Vertrag gestimmt.
Aus Sicht der Kläger ist die Grenze der Verfassung längst überschritten. "Der ESM ist ein Putsch gegen das Grundgesetz", sagte der Bundesvorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger. Deutschland gebe ohne Not Rechte ab, ohne dass die Bürger gefragt würden. Die Freien Wähler stützen die Klage der Professoren Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Joachim Starbatty und Bruno Bandulet. Vier von ihnen hatten auch schon gegen den ESM-Vorläufer EFSF geklagt.
Schachtschneider sagte, mit ESM und Fiskalpakt werde der Schritt zu einem "funktionären Bundesstaat" gegangen. Darüber zu befinden, sei aber Sache der Bürger. Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich offen dafür, die Bürger stärker bei Entscheidungen zur europäischen Integration einzubinden. Das bedeute aber nicht, über Nacht das Grundgesetz zur Diskussion zu stellen.
Der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio sagte dem "Deutschlandradio", das Gericht habe bereits klargemacht, dass kein Automatismus entstehen dürfe, der den Bundestag zum Nachvollzug in haushaltspolitischen Entscheidungen zwinge. Über ein neues Grundgesetz müsste abgestimmt werden, wenn Deutschland unwiderruflich seine völkerrechtliche Souveränität aufgebe und Gliedstaat in einem europäischen Bundesstaat werde. "Aber davon ist zurzeit ja keine Rede", unterstrich der Verfassungsrechtler.
Allerdings schloss Di Fabio nicht aus, dass Bundestag und Bundesrat erneut über die Beschlüsse des EU-Gipfels vom Freitag abstimmen müssten. Diese könnten möglicherweise den Charakter des ESM verändern, wenn hilfesuchende Länder nicht mehr an strikte Auflagen gebunden würden. Unter anderem hatte der Gipfel beschlossen, dass nach der Errichtung einer gemeinsamen Banken-Aufsicht in Europa auch direkte Hilfen des ESM an Banken möglich sein sollen - ohne den Umweg über die jeweilige Regierung. (Reporter: Diana Niedernhöfer, Matthias Sobolewski und Gernot Heller; redigiert von Thomas Krumenacker)