Gasversorgung: Nord Stream 2 AG sieht neue Bedingungen für den Pipeline-Weiterbau kritisch
Berlin. Die Nord Stream 2 AG reagiert mit Unverständnis auf Berichte über zusätzliche Bedingungen für die Fertigstellung der Gasleitung durch die Ostsee: „Für die verbleibenden sechs Prozent der Pipeline können für uns als Projektentwickler nur die rechtsverbindlichen Bau- und Betriebsgenehmigungen der EU-Mitgliedstaaten Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland sowie Russland die Grundlage bilden“, sagte ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage.
In der US-Regierung und der Bundesregierung wird derzeit darüber nachgedacht, die Fertigstellung der Leitung an zusätzliche Bedingungen zu knüpfen. Zwar lehnt auch der neue US-Präsident Joe Biden die Gasleitung ab. Zugleich hatte Biden aber deutlich gemacht, dass ihm die Wiederbelebung der unter seinem Vorgänger Donald Trump stark belasteten transatlantischen Beziehungen am Herzen liegt. Darum wird in der US-Regierung erwogen, die Fertigstellung der Pipeline doch noch zu ermöglichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
In den vergangenen Tagen waren mehrere Varianten genannt worden. So könnte der Betrieb der Pipeline an eine spezielle Regulierung geknüpft werden, die eine Abschaltung erlaubt, falls Russland einen Konflikt mit der Ukraine heraufbeschwören, den Gastransfer durch die Ukraine stoppen und allein auf die Ostseepipelines setze sollte. Auch ein temporärer Baustopp ist Teil der Instrumente, die im Raum stehen.
Aus Sicht der Betreiber sind solche Überlegungen schwer nachvollziehbar. „Rechtsstaatlichkeit und Vertrauensschutz haben für Investoren einen besonders hohen Stellenwert“, sagte der Sprecher der Nord Stream 2 AG. Das Unternehmen, das die Leitung mit finanzieller Unterstützung von fünf westeuropäischen Energiekonzernen baut, kämpft seit Jahren nicht nur gegen massive Widerstände aus den USA. Auch innerhalb der EU ist das Projekt umstritten.
2019 hatte die EU nicht zuletzt auf Druck einer Reihe von osteuropäischen Ländern beschlossen, die EU-Gasmarktregulierung zu ändern. Kern der Änderung ist es, auch solche Gasleitungen der EU-Regulierung zu unterwerfen, die ihren Startpunkt nicht innerhalb der EU haben. Der Antrag der Nord Stream 2 AG, eine Freistellung von der Regulierung zu erwirken, wurden von der Bundesnetzagentur abschlägig beschieden. Dagegen wehrt sich die Nord Stream 2 AG nun vor Gericht.
Neue Vorschriften müssten her
Wenn für Nord Stream 2 die EU-Regulierung greift, müssen die Betreiber Dritten diskriminierungsfrei Zugang zur Leitung gewähren. Außerdem würden für den 54 Kilometer langen deutschen Abschnitt die Entgelte für die Nutzung der Pipeline von der Regulierungsbehörde kontrolliert. Gravierende Auswirkungen hätte die Entflechtung, die von der EU vorgeschrieben wäre: Gasproduzent und Betreiber des Pipeline-Stücks auf deutschem Hoheitsgebiet dürften nicht identisch sein.
Es sei unstreitig, dass die Novellierung der EU-Richtlinie „gerade auf eine Obstruktion“ der Pipeline abziele, hatten die Rechtsvertreter der Nord Stream 2 AG argumentiert.
Die nun diskutierte Abschaltvorrichtung würde erneut eine spezielle Regulierung erforderlich machen. „Man hat doch ohnehin die europäische Regulierung in fragwürdiger Weise auf Pipelines von außerhalb der EU ausgedehnt, im Grunde eine diskriminierende ‚Lex Nordstream‘. Die Abschaltung einer einzelnen Leitung wäre selbst von dieser Regulierung nicht gedeckt“, sagt Wolfgang Peters vom Beratungsunternehmen The Gas Value Chain Company.
Die Befürworter der Pipeline argumentieren seit Langem, es handele sich um ein Vorhaben, das alle Genehmigungshürden genommen habe, wer es aus politischen Gründen opfern wolle, erschüttere das Vertrauen von Investoren. Es gilt als ausgemacht, dass die Investoren milliardenschwere Regressforderungen erheben würden, falls sie die Leitung nicht fertigstellen könnten.
Aufgrund der drohenden US-Sanktionen hat die Nord Stream 2 AG schon wichtige Geschäftspartner verloren, darunter die Finanzkonzerne Munich Re, Axa und Zurich. Die Frage ist, ob die USA die Wirtschaftsstrafen ausweiten – und ob diese ausreichen würden, um die Fertigstellung zu verhindern. Die Biden-Regierung zögert, sie zieht eine Verständigung mit Deutschland vor.
Doch innenpolitisch steht sie unter erheblichem Druck, auch rechtlich ist der Spielraum für einen Kompromiss begrenzt. Der Kongress hatte zuletzt mit breiter Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das die Regierung verpflichtet, Unternehmen zu sanktionieren, die sich an Nord Stream 2 beteiligen.
Jetzt pochen die Senatoren und Abgeordneten beider politischer Lager auf die Umsetzung. Das Nachrichtenportal Axios berichtet von einer scharfen Auseinandersetzung zwischen Vertretern des Außenministeriums und Mitarbeitern des Senats, bei dem sich die Regierung dafür rechtfertigen musste, nicht mehr zu tun, um Nord Stream 2 zu stoppen.