Gewalt gegen Frauen: Bundesrat stimmt Gewalthilfegesetz zu
Berlin. Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder werden künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Das sieht ein Gesetz vor, das nach dem Bundestag auch der Bundesrat abgesegnet hat. Mit dem Gesetz sollen die Länder künftig dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Der Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung soll ab 1. Januar 2032 greifen.
Die Zustimmung der Länderkammer sei „wahrlich ein historischer Moment“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Die Länder kritisierten, dass der Bund eine finanzielle Unterstützung nur bis 2036 zugesagt habe. Dies reiche nicht aus.
Bislang können Betroffene von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt nur darauf hoffen, dass ihnen geholfen wird und genügend Kapazitäten, etwa in Frauenhäusern, vorhanden sind. Der Anspruch soll ein verbindliches Recht auf Betreuung festlegen, das Betroffene künftig auch vor Verwaltungsgerichten einklagen können.
Auch sollen betroffene Frauen künftig nicht mehr die Kosten für eine Unterbringung in einer Schutzeinrichtung tragen müssen. Der Rechtsanspruch sieht zwar ein Anrecht auf Hilfe vor, aber keinen Anspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus. Zugleich bedeutet das, dass künftig keine Einrichtung gezwungen sein wird, eine bestimmte Frau aufzunehmen.
Nach dem letzten polizeilichen Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt wurde 2023 fast jeden Tag eine Frau von einem Mann getötet, weil sie eine Frau ist. 400 Frauen pro Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. Was die Statistik ebenfalls zeigt: In den vergangenen Jahren sind die Zahlen deutlich gestiegen – und damit auch der Bedarf an Schutz.