Hotelbetreiber: Bettensteuer für Hotelgäste ist mit dem Grundgesetz vereinbar
Mehreren Hotelbetreiber aus Hamburg, Bremen und Freiburg im Breisgau haben Verfassungsbeschwerden erhoben.
Foto: imago images/Future ImageKarlsruhe. Die von zahlreichen Städten erhobene Bettensteuer für private Hotelübernachtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht wies die von mehreren Hotelbetreibern aus Hamburg, Bremen und Freiburg im Breisgau erhobenen Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurück. Der Deutsche Städtetag sprach am Dienstag von einer guten Nachricht für die Kommunen, Tourismusverbände bezeichneten die Entscheidung als einen herben Schlag für die Branche.
Die Steuer belaste die betroffenen Betriebe nicht übermäßig, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung. Die Länder hätten auch die Befugnis gehabt, das entsprechende Gesetz zu erlassen. Zudem eröffneten die Verfassungsrichter Städten die Möglichkeit, die Bettensteuer auch auf berufliche Übernachtungen auszuweiten.
„Die Steuer ist sinnvoll, denn damit bezahlen die Städte oft wichtige Tourismusprojekte oder Infrastruktur vor Ort“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy. „Nachdem mit dem Urteil die Rechtsunsicherheiten ausgeräumt sind, rechnen wir damit, dass weitere Städte eine Bettensteuer einführen.“
Ob die Erhebung einer Bettensteuer oder die Ausweitung auf berufliche Übernachtungen im Einzelfall sinnvoll sei, müsse vor Ort entschieden werden.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und der Hotelverband Deutschland (IHA) appellierten an die Kommunen, keine neue Belastungen für die Hoteliers und ihre Gäste einzuführen. Über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei man „maßlos enttäuscht“, erklärten die beiden Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Leider wurden dem kommunalen Steuerfindungsrecht keine Grenzen gesetzt. Es bedeutet nach den massiven Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie einen weiteren herben Schlag für die Branche.“
Finanzierung touristischer Angebote
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) bezweifelt, dass die Bettensteuer das richtige Instrument für eine Finanzierung touristischer Angebote ist. „Dagegen würden die Mittel aus einer Tourismusabgabe zweckgebunden und ausschließlich für touristische und kulturelle Aufgaben aufgewendet werden“, sagte DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz.
Die Bettensteuer wird seit Jahren von immer mehr Städten erhoben. Privatpersonen, die in Hotels oder Pensionen übernachten, müssen pro Nacht eine Abgabe bezahlen. Vor allem nachdem im Jahr 2010 die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt worden war, führten Kommunen eine Bettensteuer ein, um die dadurch entstandenen Einnahmeverluste auszugleichen.
Allerdings wird sie bisher nur von Privatpersonen erhoben. Geschäftsreisende sind von der Abgabe befreit, weil das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Jahr 2012 eine solche Unterscheidung für notwendig hielt. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht jetzt aber nicht gesehen.