1. Startseite
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Bettensteuern für Hotelgäste sind mit dem Grundgesetz vereinbar

HotelbetreiberBettensteuer für Hotelgäste ist mit dem Grundgesetz vereinbar

In vielen deutschen Städten werden Reisende fürs Übernachten extra zur Kasse gebeten. Die Richter in Karlsruhe meinen, die Steuer belastet die betroffenen Betriebe nicht übermäßig. 17.05.2022 - 16:01 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Mehreren Hotelbetreiber aus Hamburg, Bremen und Freiburg im Breisgau haben Verfassungsbeschwerden erhoben.

Foto: imago images/Future Image

Karlsruhe. Die von zahlreichen Städten erhobene Bettensteuer für private Hotelübernachtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht wies die von mehreren Hotelbetreibern aus Hamburg, Bremen und Freiburg im Breisgau erhobenen Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurück. Der Deutsche Städtetag sprach am Dienstag von einer guten Nachricht für die Kommunen, Tourismusverbände bezeichneten die Entscheidung als einen herben Schlag für die Branche.

Die Steuer belaste die betroffenen Betriebe nicht übermäßig, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung. Die Länder hätten auch die Befugnis gehabt, das entsprechende Gesetz zu erlassen. Zudem eröffneten die Verfassungsrichter Städten die Möglichkeit, die Bettensteuer auch auf berufliche Übernachtungen auszuweiten.

„Die Steuer ist sinnvoll, denn damit bezahlen die Städte oft wichtige Tourismusprojekte oder Infrastruktur vor Ort“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy. „Nachdem mit dem Urteil die Rechtsunsicherheiten ausgeräumt sind, rechnen wir damit, dass weitere Städte eine Bettensteuer einführen.“

Ob die Erhebung einer Bettensteuer oder die Ausweitung auf berufliche Übernachtungen im Einzelfall sinnvoll sei, müsse vor Ort entschieden werden.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und der Hotelverband Deutschland (IHA) appellierten an die Kommunen, keine neue Belastungen für die Hoteliers und ihre Gäste einzuführen. Über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei man „maßlos enttäuscht“, erklärten die beiden Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Leider wurden dem kommunalen Steuerfindungsrecht keine Grenzen gesetzt. Es bedeutet nach den massiven Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie einen weiteren herben Schlag für die Branche.“

Finanzierung touristischer Angebote

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) bezweifelt, dass die Bettensteuer das richtige Instrument für eine Finanzierung touristischer Angebote ist. „Dagegen würden die Mittel aus einer Tourismusabgabe zweckgebunden und ausschließlich für touristische und kulturelle Aufgaben aufgewendet werden“, sagte DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz.

Verwandte Themen
Hamburg
Bundesverfassungsgericht
Steuern

Die Bettensteuer wird seit Jahren von immer mehr Städten erhoben. Privatpersonen, die in Hotels oder Pensionen übernachten, müssen pro Nacht eine Abgabe bezahlen. Vor allem nachdem im Jahr 2010 die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt worden war, führten Kommunen eine Bettensteuer ein, um die dadurch entstandenen Einnahmeverluste auszugleichen.

Allerdings wird sie bisher nur von Privatpersonen erhoben. Geschäftsreisende sind von der Abgabe befreit, weil das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Jahr 2012 eine solche Unterscheidung für notwendig hielt. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht jetzt aber nicht gesehen.

dpa, rtr
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt