Investitionen: Schulden ohne Grenzen? Was im neuen Gesetzentwurf steht
Berlin. Viel zu lesen haben die Abgeordneten nicht: Gerade einmal zwölf Seiten umfasst der Gesetzentwurf für das Infrastruktur-Sondervermögen und die Erhöhung der Verteidigungsausgaben, den Union und SPD nun vorgelegt haben. Die finanziellen Auswirkungen dieser Grundgesetzänderungen werden dafür umso größer sein.
Bereits in der kommenden Woche sollen die Beratungen im Bundestag beginnen. Am 18. März sollen die Änderungen dann beschlossen werden. Nicht alle Parlamentarier sind über den engen Zeitplan glücklich.
Auch wenn es nicht viel Gesetzestext ist, gibt es viel Klärungsbedarf. Denn schon ein Wort kann bei den weitreichenden Plänen einen milliardenschweren Unterschied machen.
Manche fürchten bereits, die künftige Regierung stelle sich gerade auf unbestimmte Zeit einen Blankoscheck aus, um unbegrenzt Schulden machen zu können.
Das Handelsblatt analysiert den Gesetzentwurf und ordnet Sätze im Kleingedruckten ein, die noch heikel werden könnten.
Hintertür bei Verteidigungsausgaben
Weitreichende Folgen hat vor allem das Vorhaben, künftig alle Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen, von der Schuldenbremse auszunehmen. Die Formulierung im Grundgesetz soll laut Entwurf so lauten: „Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben ein vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“