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InvestitionenSchulden ohne Grenzen? Was im neuen Gesetzentwurf steht

Union und SPD haben einen Entwurf für das geplante Sondervermögen und die Lockerung der Schuldenbremse vorgelegt – und der ist vage formuliert. Einige Haushälter fürchten einen „Blankoscheck“.Martin Greive, Jan Hildebrand, Julian Olk 07.03.2025 - 14:18 Uhr Artikel anhören
Spitzen von Union und SPD bei der Bekanntgabe der Schuldenpläne: Der Bundestag soll am 18. März zustimmen. Foto: REUTERS

Berlin. Viel zu lesen haben die Abgeordneten nicht: Gerade einmal zwölf Seiten umfasst der Gesetzentwurf für das Infrastruktur-Sondervermögen und die Erhöhung der Verteidigungsausgaben, den Union und SPD nun vorgelegt haben. Die finanziellen Auswirkungen dieser Grundgesetzänderungen werden dafür umso größer sein.

Bereits in der kommenden Woche sollen die Beratungen im Bundestag beginnen. Am 18. März sollen die Änderungen dann beschlossen werden. Nicht alle Parlamentarier sind über den engen Zeitplan glücklich.

Auch wenn es nicht viel Gesetzestext ist, gibt es viel Klärungsbedarf. Denn schon ein Wort kann bei den weitreichenden Plänen einen milliardenschweren Unterschied machen.

Manche fürchten bereits, die künftige Regierung stelle sich gerade auf unbestimmte Zeit einen Blankoscheck aus, um unbegrenzt Schulden machen zu können.

Das Handelsblatt analysiert den Gesetzentwurf und ordnet Sätze im Kleingedruckten ein, die noch heikel werden könnten.

Hintertür bei Verteidigungsausgaben

Weitreichende Folgen hat vor allem das Vorhaben, künftig alle Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen, von der Schuldenbremse auszunehmen. Die Formulierung im Grundgesetz soll laut Entwurf so lauten: „Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben ein vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“

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