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KommunalwahlenKommunalverbände fordern von der CDU Abgrenzung zur AfD

Die Kommunalwahlen am Sonntag könnten die CDU und Parteichef Friedrich Merz in ein Dilemma bringen. Hält die Brandmauer zur AfD? Und was gilt mit Blick auf die Wagenknecht-Partei BSW?Daniel Delhaes, Dietmar Neuerer 07.06.2024 - 12:45 Uhr
Björn Höcke, Vorsitzender der AfD Thüringen (links), und der AfD-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla (rechts) gratulieren dem AfD-Abgeordneten Robert Sesselmann: Sesselmann wurde im Sommer 2023 im Thüringer Kreis Sonneberg erster AfD-Landrat in Deutschland. Foto: dpa

Berlin. Angesprochen auf die viel beschworene „Brandmauer“ der CDU, antwortet der Sprecher von Parteichef Friedrich Merz mit klaren Zielen: Die CDU wolle so stark werden, „dass gegen uns nicht regiert werden kann“. Die Partei schiele nicht „nach rechts und links“, sondern wolle mit „CDU pur“ im Wahljahr überzeugen. Ansonsten aber sei die Beschlusslage glasklar: „Keine Zusammenarbeit mit den politischen Rändern, mit der AfD und der Linkspartei.“

Doch am Sonntagabend dürfte genau darüber wieder eine Diskussion entbrennen, wenn neben dem Ergebnis der Europawahl auch die Ergebnisse der Kommunalwahlen in neun Bundesländern bekannt gegeben werden. Wird es weitere AfD-Oberbürgermeister wie bereits im sächsischen Pirna geben, Bürgermeister wie im sachsen-anhaltinischen Raguhn-Jepnitz oder neuerlich einen Landrat wie in Sonneberg?

Und was passiert in den Kreistagen und Stadträten? Wird die CDU immer wieder mal mit der AfD stimmen, wie etwa in Dresden und in Bautzen oder im Landtag von Thüringen? Was ist eine Zusammenarbeit, was Notwendigkeit? Eine konkrete Antwort mag die Bundeszentrale der CDU nicht geben. Die Partei hat zwar einen Unvereinbarkeitsbeschluss zur AfD und zur Linken. Doch was heißt das genau?

In Sachsen antwortet die Landes-CDU wortgleich wie die Bundespartei. Zugleich hatte aber Landeschef und Ministerpräsident Michael Kretschmer erst vor wenigen Wochen in einem Interview erklärt, im Grundgesetz stünden keine Brandmauern. Gemeinderäte und Kreistage seien keine Parlamente, sondern „Teil der Verwaltung“. Gilt der Unvereinbarkeitsbeschluss also nicht auf der kommunalen Ebene?

In Sachsen-Anhalt erklärte Generalsekretär Mario Karschunke, die AfD sei „weder Ansprechpartner noch Verbündeter“. Und weiter: „Eine strukturelle Zusammenarbeit oder gar eine Koalition wird es mit der Linken und mit der AfD nicht geben.“ Auf kommunaler Ebene sei es anders: „Nirgendwo findet Politik so sachorientiert und unmittelbar statt.“ Es gelte, Entscheidungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu treffen.

„Schlaglöcher sind nicht schwarz, rot, grün oder blau“

Auch die Thüringer CDU betont im Grundsatz, dass es keine Zusammenarbeit mit der AfD gibt. „Das gilt auch für die Kommunen“, betont Generalsekretär Christian Herrgott. Und doch stellt auch Herrgott klar, vor Ort seien die Probleme „nicht nach Parteipolitik“, sondern „pragmatisch“ zu lösen. „Schlaglöcher sind nicht schwarz, rot, grün oder blau, es sind Schlaglöcher, die beseitigt werden müssen.“

Gordon Hoffmann, Generalsekretär in Brandenburg, erklärte, es gebe „keine gemeinsame Sache mit der AfD“, auch nicht in den Kommunen. Er stellte aber klar, dass sich die CDU nicht erpressen lasse. Deshalb werde die CDU nicht „auf eigene Anträge verzichten, nur weil die AfD womöglich zustimmen könnte“.

Die kommunalen Spitzenverbände sehen eine Zusammenarbeit mit der AfD kritisch. „Auch auf kommunaler Ebene sind die demokratischen Parteien aufgerufen, gemeinsam für unser Grundgesetz und die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten und extremistischen Tendenzen entschieden zu begegnen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, André Berghegger, dem Handelsblatt.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke, sagte dem Handelsblatt, es sei auch „eine Frage der Haltung, nicht mit einer Partei zusammenzuarbeiten, die vom Verfassungsschutz teilweise als rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet wird“. Dazu brauche es aber keine Brandmauer. „Es braucht einfach nur den gesunden Menschenverstand und die Einsicht, dass in keiner Kommune ein Zwang zur politischen Zusammenarbeit mit der AfD besteht.“

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„Die linke, grüne Deutungshoheit ist zusammengebrochen“

Vergangenen Sommer hatte CDU-Chef Merz vergeblich versucht, die Brandmauer in einem TV-Interview zu beschreiben. Hinterher wurde ihm vorgeworfen, mit der AfD zusammenarbeiten zu wollen. Seitdem wagt sich kaum noch jemand an die „Brandmauer“ heran. Und doch wissen alle, was die Strategen in der Partei hinter vorgehaltener Hand sagen: „Unvereinbarkeitsbeschlüsse bringen jede Partei in die strategische Defensive.“

Landkreistag: „Es sind immer Mehrheiten gegen die AfD möglich“

Dabei fällt es der CDU in Westdeutschland noch etwas leichter, klare Kante zu zeigen. „Ob im Bund oder auf kommunaler Ebene: Es wird keine Zusammenarbeit und auch kein Tolerieren geben“, stellt etwa der rheinland-pfälzische Landeschef, Christian Baldauf, klar. Ebenso deutlich war Dennis Thering, Landeschef der CDU in Hamburg: „Es gibt in Hamburg keinerlei Zusammenarbeit der CDU mit der AfD. Weder in der Bürgerschaft noch in den Bezirksversammlungen. Da gibt es keine Unterschiede.“

Der Landkreistag sieht ohnehin keinen echten Zwang zu einer Kooperation mit der AfD. Die Partei stelle lediglich in verschiedenen Kommunalvertretungen „relativ die stärkste Fraktion“, sagte Hauptgeschäftsführer Henneke. Dagegen stehe die Mehrheit der Sitze der anderen Parteien oder Wählergemeinschaften. „Das heißt: In den Stadt- oder Gemeinderäten und in den Kreistagen sind immer Mehrheiten gegen die AfD möglich.“

Städtebundchef Berghegger gibt zudem zu bedenken, dass es in Städten und Gemeinden oft um rein lokalpolitische Themen gehe. „Hier sind dann am konkreten Fall und an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger orientierte Entscheidungen gefragt, die im Einzelfall auch einstimmig in den Kommunalparlamenten getroffen werden“, sagte er. Anders verhalte es sich bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, etwa zur Klima- oder zur Migrationspolitik. In diesen Fällen müsse der Grundsatz gelten: „Klare Kante gegen Populisten“.

Bleibt noch die Frage, wie es die CDU mit dem „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) hält? Schließlich war die Namensgeberin Wagenknecht einst Führungsfigur der Kommunistischen Plattform, des marxistischen Flügels der Linkspartei. „Menschen können sich ändern“, erklärte der Generalsekretär der Brandenburg-CDU, Gordon Hoffmann.

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Sein Amtskollege Mario Karschunke aus Sachsen-Anhalt sagte, die Frage nach einem Bündnis mit dem BSW stelle sich nicht. Weder habe das BSW relevante Mandate noch ein Programm. Zugleich stellt er fest: „Automatisch gelten kann der Unvereinbarkeitsbeschluss aber nicht“, schließlich seien darin nur AfD und Linkspartei explizit genannt.

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