Länder-Regeln: 200.000 Unternehmen betroffen: Wie geht es weiter mit der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen?
Viele Unternehmen haben die Rückzahlbescheide inmitten der aktuellen Infektionswelle hart getroffen.
Foto: Imago ImagesBerlin. Mehr als eineinhalb Milliarden Euro: So groß ist inzwischen die Summe, die Kleinunternehmen und Soloselbstständige an den Staat zurückgezahlt haben oder das noch tun müssen. Im Frühjahr 2020 war das Geld kurz nach Beginn des ersten Lockdowns als Corona-Soforthilfe ausgezahlt worden.
Die bis zu 15.000 Euro müssten nicht zurückgezahlt werden, hatte der damalige Finanzminister Olaf Scholz (SPD) angekündigt. Für viele Betroffene war es daher in den vergangenen Monaten ein Schock, als sie die Nachricht erreichte, der Staat wolle das Geld zurückhaben.
Der Grund: Die 2020 prognostizierten finanziellen Schwierigkeiten waren doch nicht so groß wie damals erwartet, teilweise gab es zudem Änderungen an den Förderkriterien.
Viele Unternehmen treffen die Rückzahlbescheide inmitten der aktuellen Coronawelle hart. 1,5 Milliarden Euro der Soforthilfen haben die Unternehmen bereits zurückgezahlt, teils freiwillig, teils zwangsläufig. Das geht aus einem Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.
132 Millionen Euro an verpflichtenden Rückzahlungen sind zudem noch offen, zeigt eine Umfrage unter den Ländern, die für die Abwicklung der Bundeshilfen zuständig sind. Mehrere Landesregierungen prüfen allerdings noch, sodass sich die Zahl deutlich erhöhen dürfte.
Bund und Länder haben die Notlage erkannt. In den vergangenen Wochen gab es einen regen Briefwechsel zwischen Berlin und den Landesregierungen speziell zu diesem Thema. Erste Anpassungen wurden bereits umgesetzt, doch weiter klagen die Betroffenen über Probleme bei den Rückzahlungen.
Denn ihre wirtschaftliche Lage ist weiterhin dramatisch. Die Stimmung bei den Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen hat sich zuletzt noch verschlechtert. 26 Prozent fürchten gegenwärtig um ihre Existenz, geht aus einer am Dienstag vom Ifo-Institut veröffentlichten Umfrage hervor. In der gesamten Wirtschaft berichteten nur 13,7 Prozent von Existenzsorgen.
Für etwas Entspannung haben Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und der neue Finanzminister Christian Lindner (FDP) gesorgt. Die Länder müssen einen Schlussbericht zu den Soforthilfen an den Bund senden.
Die Frist dafür haben Habeck und Lindner von der Jahresmitte kürzlich auf das Jahresende geschoben. Das sei eine wichtige Maßnahme, findet Michael Kellner, parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium. „Moderate, planbare Zahlungsbedingungen unterstützen die Unternehmen zusätzlich dabei, wieder Tritt zu fassen“, sagte er dem Handelsblatt.
Zinspflicht soll erhalten bleiben
Allerdings ist es nun Sache der Länder, die gewonnene Zeit an die Unternehmen weiterzugeben. Die meisten kündigen an, das tun zu wollen. Einige Länder schreiben, zwar kulant handeln zu wollen, die Rückzahlfrist aber weiter je nach Einzelfall festlegen zu wollen. Das geben etwa Hessen und Berlin an, bei denen viele Unternehmen betroffen sind.
„Bei der Corona-Soforthilfe müssen sich Bund und Länder dringend einmal verständigen, die Verfahren sind zu unterschiedlich, auch der Umgang mit Rückforderungen“, sagt Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands.
Mehr zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen:
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) schlägt vor, bei den Rückzahlungen jeglicher Hilfen einen Stundungszeitraum von zwei Jahren und Ratenzahlungen bis zu vier Jahre nach der Auszahlung zu ermöglichen.
Bundesweit haben zudem schon 55.000 Unternehmen die Rückforderung beglichen. „Viele Unternehmerinnen und Unternehmer mussten an ihre, oft auch persönlichen, finanziellen Reserven gehen“, kritisiert Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen. Es müsse auch Lösungen für diejenigen geben, die deswegen nun in neue Probleme geraten.
Unterschiedliche Vorgehensweisen zwischen den Ländern zeigen sich auch bei der Höhe der Rückzahlungen. Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen schlagen auf die Rückzahlungen bis zu fünf Prozent Zinsen auf. Das gilt allerdings nur, wenn ein „Verschulden“ des Antragsstellers vorliegt. Das können falsche Angaben im Antrag sein.
„Aber wie wird entschieden, ab wann es sich um Verschulden handelt?“, fragt Grünen-Politikerin Beck. „Die Höhe der Zinsen ist im Vergleich mit der privaten Kreditwirtschaft einfach unangemessen.“
Beck hält es zudem wegen der aktuell heraufordernden Situation für viele Unternehmen für angebracht, dass der Staat nun auf Zinsen verzichtet – außer eine Straftat sei nachweisbar.
„Brauchen nicht jeden Tag kluge Hinweise aus Berlin“
Manche Länder verweisen auf rechtliche Vorgaben. Dem widerspricht der Bund aber. Durch die „Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern [besteht] keine unmittelbare Zinspflicht“, heißt es in einer Nachricht des Bundeswirtschaftsministeriums an den Ausschuss, die dem Handelsblatt vorliegt.
Die Länder wollen dennoch an den Zinsen festhalten. Nur bei einem Bruchteil der Unternehmen läge ein Verschulden vor, sodass Zinsen anfielen, erklärt Hamburgs Finanzsenator Dressel. „Ich glaube, dass das auch nach wie vor im Sinne des Bundes ist“, sagt er.
„Wir brauchen nicht jeden Tag kluge Hinweise aus Berlin“, sagt ein Landeswirtschaftsminister, der anonym bleiben will. Die Reibereien zwischen Bund und Ländern sorgen in der Wirtschaft für Unverständnis. Von den Unternehmen heißt es einhellig, es brauche klare Abstimmungen.