Migration: Asylrecht – Ist das Albanien-Modell auf Deutschland übertragbar?
Berlin. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) fordert vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag, das Grundrecht auf Asyl „an die aktuelle Situation anzupassen“. Markus Söder (CSU) stimmt ihm zu. Und die Union insgesamt macht sich für Asyl- und Abschiebezentren nach italienisch-albanischem Vorbild stark. Es zeichnet sich eine Wende in der Migrationspolitik ab.
Italiens Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni treibt diese voran. Allerdings hat sie mit dem ersten Asylzentrum außerhalb der EU zuletzt vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die Justiz erklärte die Inhaftierung von zwölf Migranten in Albanien für unzulässig, weil diese nicht aus sicheren Herkunftsstaaten kommen. Am Montagabend verabschiedete das Kabinett in Rom ein Dekret, um die Entscheidung zu umgehen.
Ist das, was in Albanien passiert, ein Modell für Deutschland und die EU? Wo liegen die rechtlichen Grenzen? Und wie ist die Aussage von Kretschmer zu beurteilen?
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie ist Kretschmers Forderung einer Verfassungsänderung zu bewerten?
Eine Verfassungsänderung braucht eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Doch für den Vorsitzenden des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), Hans Vorländer, ist unklar, was da überhaupt geändert werden sollte: „Über das individuelle Asylrecht laufen die allerwenigsten Fälle“, erklärt der Politikwissenschaftler von der TU Dresden. Den meisten Antragstellern werde ein „subsidiärer Schutz“ zuerkannt, wenn im Herkunftsland Folter, Verfolgung oder Gewalt drohe. „Das ist europarechtlich geboten“, sagt Vorländer.