Migrationspolitik: Keine Annäherung der Innenminister in Migrationsfragen
In der Migrationspolitik drängen die unionsgeführten Länder schon länger auf weitreichendere Maßnahmen gegen irreguläre Migration. Foto: Soeren Stache/dpa
Rheinsberg.
Die Innenminister von Bund und Ländern gehen nach ihren Beratungen zur Asyl- und Migrationspolitik
ohne nennenswerte Ergebnisse auseinander. „Die SPD- und die unionsgeführten Länder
konnten sich in der Migrationsfrage nicht einigen - die Unterschiede sind einfach
zu groß“, sagte Brandenburgs Innenminister und Vorsitzender der Innenministerkonferenz,
Michael Stübgen (CDU), zum Abschluss der Herbstkonferenz im brandenburgischen Rheinsberg.
Deutlich wurde Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Es hilft nichts, Minimalkompromisse
auf Innenministerkonferenzen zu beschließen und den Menschen im Land zu suggerieren,
es wird schon alles werden“, sagte Herrmann. Zurückweisungen an der Grenze als „entscheidender
Schritt“ seien „mit der Bundesregierung offensichtlich nicht zu gehen“.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, man habe in den vergangenen Monaten
die irreguläre Migration bereits stark begrenzen können. Asylgesuche gingen zurück,
mehr Abschiebungen seien durchgesetzt worden. Auch Straftäter seien erstmals wieder
nach Afghanistan abgeschoben worden.
Trotz Krieg: Bundesregierung will Straftäter nach Syrien abschieben
Die Bundesregierung arbeite daran, dass es weitere Abschiebungen von Straftätern und
islamistischen „Gefährdern“ nach Afghanistan und auch nach Syrien gibt, führte die
Bundesinnenministerin aus. Die Bemühungen zur Abschiebung nach Syrien würden durch
die aktuelle Kriegslage in dem arabischen Land zwar erschwert, sie würden aber nicht
auf Eis gelegt. Vielmehr werde geprüft, ob es Regionen in Syrien gebe, in die Abschiebungen
möglich seien.
In der Migrationspolitik drängen die unionsgeführten Länder schon länger auf weitreichendere
Maßnahmen gegen irreguläre Migration. Sie fordern unter anderem Zurückweisungen an
den deutschen Grenzen, mehr Abschiebeflüge, eine Obergrenze bei der Flüchtlingsaufnahme
sowie Asylverfahren in Drittstaaten, wie sie von Italien in Albanien angestrebt werden.
Die Forderungen verstoßen in den Augen der SPD zum Teil gegen geltendes Recht.
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Das gesamte Flüchtlingsaufnahmesystem bei Ländern und Kommunen befinde sich an der
Belastungsgrenze und habe diese teilweise bereits überschritten, hieß es in einem
Beschlusspapier der Unionsseite. In vielen Bereichen wie der Schaffung von Wohnraum,
bei Kinderbetreuungsplätzen und der gesundheitlichen Versorgung seien die Grenzen
der Leistungsfähigkeit erreicht.
Migrationszahlen sind der Union weiter zu hoch
In den ersten elf Monaten dieses Jahres haben 216.861 Menschen erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Das sind 28,8 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. „Die Zahlen müssen dringend weiter reduziert werden, damit sich unsere
Kommunen um die Integration derer kümmern können, die schon hier sind“, sagt die stellvertretende
Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU). Das sei nur mit
umfassenden Zurückweisungen an den Binnengrenzen möglich.
Die SPD-geführten Länder und Faeser wollen die im Frühjahr beschlossene EU-Asylreform
zügig in nationales Recht umsetzen. Das sei der „entscheidende nächste Schritt“, sagte
Hamburgs SPD-Innensenator Andy Grote. Dafür hat die Bundesregierung zwei Gesetzesänderungen
beschlossen. „Das fertige Gesetzespaket liegt im Bundestag auf dem Tisch und muss
schnellstmöglich verabschiedet werden“ betonte Grote. Statt „ständig neue rechtswidrige
Forderungen zu erheben“, sei hier von der Union „konkretes Handeln gefragt“.
Mit der EU-Reform werden Mitgliedstaaten etwa zu einheitlichen Verfahren an den Außengrenzen
verpflichtet, damit rasch festgestellt werden kann, ob Asylanträge unbegründet sind
und die Geflüchteten dann schneller und direkt von der Außengrenze abgeschoben werden
können. Menschen aus als sicher geltenden Ländern sollen dort ihre Asylverfahren nach
dem Grenzübertritt in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen durchlaufen.
Noch vor der EU-rechtlichen Umsetzungsfrist Mitte 2026 will Faeser die Regelung für
diese Außengrenzverfahren an deutschen Flughäfen anwenden. Für die Außengrenzverfahren,
die Deutschland nur an Seehäfen und internationalen Flughäfen betreffen, ist wegen
der notwendigen Unterbringungskapazitäten allerdings eine Abstimmung zwischen dem
Bund und den Ländern notwendig.