Migrationswende: Asylklagen überlasten Gerichte – KI soll Verfahren endlich beschleunigen
Berlin. Punkt zehn Uhr wird der Syrer A. in den Sitzungssaal 4102 des Berliner Verwaltungsgerichts gerufen. Der 24-Jährige, schmal gebaut, Jeans und schwarze Lederjacke, steht ohne Anwalt vor der Richterin. Eine Dolmetscherin übersetzt, auch wenn A. versichert, „etwas Deutsch“ zu verstehen.
A. hatte Syrien im September 2022 verlassen und im Juli 2023 in Deutschland Asyl beantragt. Er begründete seinen Antrag mit der Sicherheitslage und der Verweigerung des Wehrdienstes. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erkannte ihm im November 2023 nur „subsidiären Schutz“ zu. Flüchtlingsschutz wurde abgelehnt – dagegen klagt A. nun.
„Die neuen Herrscher sind schlimmer als die alten“, sagt er in der Verhandlung. Ob er individuell verfolgt werde? Ob er politischer Aktivist sei? „Wenn man nur ein Wort sagt, kommt man ins Gefängnis“, antwortet er. Um 10.32 Uhr verkündet die Richterin das Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Eine Wehrdienstentziehung allein sei kein Grund für Flüchtlingsschutz. A. verlässt den Saal – es endet wie für alle, die keine Asylberechtigung haben.