Mindestlohn 2025: So hoch ist der Mindestlohn in Deutschland
Düsseldorf. Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Doch wie hoch ist diese Lohnuntergrenze aktuell? Was gilt in einzelnen Branchen und im europäischen Ausland? Und welche Folgen drohen, sollte der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlen? Ein Überblick zu den wichtigsten Fragen zum Mindestlohn.
Was ist der Mindestlohn?
Der Mindestlohn ist die Lohnuntergrenze, die per Gesetz nicht unterschritten werden darf. Das bedeutet, wer arbeitet, darf abgesehen von wenigen Ausnahmen nicht weniger pro Stunde verdienen. Zahlt ein Arbeitgeber in Deutschland weniger, macht er sich strafbar.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt hierzulande grundsätzlich für alle Branchen und Regionen. Zusätzlich gibt es höhere branchenspezifische Mindestlöhne, also eine verbindliche unterste Lohngrenze für eine bestimmte Branche.
Der Mindestlohn soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung und unangemessen niedrigen Löhnen schützen, sogenannten Dumpinglöhnen. Nach Angaben des Arbeitsministeriums ist die Lohnuntergrenze auch Basis eines fairen und funktionierenden Wettbewerbs. Zudem sorgt er für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen.
Wie hoch ist der Mindestlohn seit Januar 2025?
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Bereits 2024 wurde der Mindestlohn von der seit 2022 geltenden Mindestgrenze von 12,00 Euro auf 12,41 Euro angehoben. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2026.
Gesetzlich geregelt ist, dass der Mindestlohn ein Bruttostundenlohn und vom Erfolg entkoppelt ist. Der Mindestlohn beinhaltet auch keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung zusätzlich zum Bruttostundenlohn.
Ein Rechenbeispiel: Ein Single arbeitet in NRW mit der Steuerklasse I 40 Stunden pro Woche auf Mindestlohnbasis. Ihm bleiben im Jahr 2025 von rund 2220 Euro brutto im Monat etwa 1596 Euro netto.
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Wann wird der Mindestlohn das nächste Mal angehoben?
Der Mindestlohn in Deutschland steigt ab dem 1. Januar 2026 von 12,82 Euro brutto pro Stunde auf 13,90 Euro. Ein Jahr später wird er dann auf 14,60 Euro angehoben. Das hat die sogenannte Mindestlohnkommission Ende Juni beschlossen.
Das mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte, unabhängige Gremium empfiehlt der Bundesregierung alle zwei Jahre Anpassungen. Anders als vor zwei Jahren fiel die Entscheidung dieses Mal einvernehmlich, aber nicht ohne Kritik.
Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung unter Friedrich Merz (CDU) wurde für 2026 noch eine mögliche Erhöhung auf 15 Euro genannt. Eine Anpassung in dieser Höhe war Streitpunkt zwischen CDU und SPD.
Bisherige Erhöhungen haben lediglich die Kaufkraftverluste durch die Inflation ausgeglichen. Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung (WSI). Demnach ist der Mindestlohn gegenüber dem Einführungsniveau in den vergangenen zehn Jahren real nur um rund 15 Prozent gestiegen. Grund dafür sei allein die Erhöhung im Jahr 2022 auf zwölf Euro.
Bei seiner Einführung 2015 betrug der Mindestlohn brutto 8,50 Euro pro Stunde. Seitdem wurde er mehrfach angehoben. Zuletzt hatte die Mindestlohnkommission im Juni 2023 empfohlen, die Untergrenze von damals 12,00 Euro zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro zu erhöhen.
Mindestlohn-Entwicklung in Deutschland in der Tabelle
| Jahr | Gesetzlicher Mindestlohn (brutto) | Steigerung in Cent |
| 2015/2016 | 8,50 Euro pro Stunde | + 8,50 Euro pro Stunde |
| 2017/2018 | 8,84 Euro pro Stunde | + 34 Cent pro Stunde |
| 2019 | 9,19 Euro pro Stunde | + 35 Cent pro Stunde |
| 2020 | 9,35 Euro pro Stunde | + 16 Cent pro Stunde |
| 01.01.2021 | 9,50 Euro pro Stunde | + 15 Cent pro Stunde |
| 01.07.2021 | 9,60 Euro pro Stunde | + 10 Cent pro Stunde |
| 01.01.2022 | 9,82 Euro pro Stunde | + 22 Cent pro Stunde |
| 01.07.2022 | 10,45 Euro pro Stunde | + 63 Cent pro Stunde |
| 01.10.2022 | 12,00 Euro pro Stunde | + 1,55 Euro pro Stunde |
| 01.01.2024 | 12,41 Euro pro Stunde | + 41 Cent pro Stunde |
| 01.01.2025 | 12,82 Euro pro Stunde | + 41 Cent pro Stunde |
Quelle: DIW
Wie hoch sind die Branchenmindestlöhne 2025?
Die Branchenmindestlöhne gelten verbindlich für alle Beschäftigten einer bestimmten Branche. Dabei ist es unerheblich, ob die Firmen tarifgebunden sind. Gewerkschaften und Arbeitgeber handeln sie im Zuge von Tarifverhandlungen aus.
Sie gelten mitunter für die folgenden Branchen:
| Branche | Mindestlohn pro Stunde | Gültig seit/ab |
| Abfallwirtschaft | 12,82 Euro | 01.01.2025 |
| Berufliche Aus- und Weiterbildung | 19,37 Euro (Pädagogisches Personal) 19,96 Euro (mit zusätzlichen Qualifikationen) |
01.01.2025 |
| Dachdeckerhandwerk | 14,35 Euro (ungelernt) 16,00 Euro (Geselle) |
01.01.2025 |
| Elektrohandwerk | 14,41 Euro | 01.01.2025 |
| Gebäudereinigung | 14,25 Euro (Innen-/Unterhaltsreinigung) 17,65 Euro (Glas-/Fassadenreinigung) |
01.01.2025 |
| Gerüstbau | 13,95 Euro | 01.10.2024 |
| Maler- und Lackiererhandwerk | 13,00 Euro (ungelernt) 15,00 Euro (Geselle) |
01.04.2024 |
| Pflegekräfte (ungelernt) | 16,10 Euro | 01.07.2025 |
| Gelernte Pflegekräfte | 17,35 Euro | 01.07.2025 |
| Pflegefachkräfte | 20,50 Euro | 01.07.2025 |
| Schornsteinfegerhandwerk | 14,50 Euro | 01.01.2024 |
| Leiharbeit/Zeitarbeit | 14,53 Euro | 01.03.2025 |
Quelle: Bundeszollverwaltung, Deutscher Gewerkschaftsbund
Mindestlohn im EU-Vergleich
Deutschland zählt zu den EU-Ländern mit den höchsten Mindestlöhnen. Die vorderen Plätze im WSI-Mindestlohnbericht für das Jahr 2025 führen Luxemburg (15,25 Euro), gefolgt von den Niederlanden (14,06 Euro) und Irland (13,50 Euro) an. Deutschland belegt 2025 mit 12,82 Euro den vierten Rang vor Belgien (12,57 Euro) und Frankreich (11,88 Euro).
Wann wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit dem 1. Januar 2015. Er ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt, das von Bundestag und Bundesrat im Jahr 2014 verabschiedet wurde. Es legt fest, für wen und wann der Mindestlohn zu zahlen ist, wie die Höhe bestimmt und wie die Einhaltung durchgesetzt und kontrolliert wird.
Grundlage für Branchenmindestlöhne sind das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Wer bekommt den Mindestlohn?
In Deutschland verdienen rund 3,7 Prozent aller Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn. Dem Bundesamt für Statistik zufolge wird er in rund 15,9 Prozent aller Jobs im Niedriglohnsektor gezahlt (Stand: April 2024).
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren. Dazu zählen auch ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten. Dabei spielt es laut Arbeitsministerium keine Rolle, ob sie bei einem in- oder ausländischen Arbeitgeber tätig sind.
Der Mindestlohn ist zudem unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang gültig. Deshalb müssen Arbeitgeber ihn auch Minijobberinnen und Minijobbern sowie Saisonkräften zahlen. Auch Praktikantinnen und Praktikanten haben Anspruch, für sie gelten jedoch einige Ausnahmen (siehe nächster Abschnitt).
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Grundsätzlich gilt, dass in keiner Branche unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns gezahlt werden darf. Es gibt jedoch Ausnahmen im Mindestlohngesetz. Auf wen die folgenden Kriterien zutreffen, kann laut Arbeitsministerium geringer entlohnt werden:
- Ehrenamtlich tätige Personen und Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten
- Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihres Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt
- Teilnehmer einer Arbeitsförderungsmaßnahme
- Selbstständige
- Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz
- Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz
- Praktikanten im Pflichtpraktikum einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung
- Praktikanten im freiwilligen Praktikum bis zu einer Dauer von drei Monaten zur beruflichen Orientierung oder zur Aufnahme des Studiums
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Jugendliche Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung für eine Ausbildung oder einer anderen Berufsbildungsvorbereitung
Wer entscheidet über die Höhe des Mindestlohns?
Über die Höhe des Mindestlohns entscheidet eine unabhängige Kommission. Dem MiLoG zufolge muss die sogenannte Mindestlohnkommission alle zwei Jahre prüfen, welche Lohnuntergrenze einen Mindestschutz für Beschäftigte bietet, fairen Wettbewerb ermöglicht und die Beschäftigung in Deutschland nicht gefährdet. Sie muss sich dafür an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren.
Schlägt die Mindestlohnkommission eine Anpassung vor, kann die Bundesregierung sie per Verordnung verbindlich umsetzen. Sie darf den Vorschlag laut MiLoG aber nur unverändert umsetzen und nicht selbst eine Lohngrenze festlegen.
Wie setzt sich die Mindestlohnkommission zusammen?
In der Mindestlohnkommission sitzen sechs stimmberechtigte Mitglieder aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Hinzu kommen laut MiLoG ein stimmberechtigter Vorsitzender und zwei nicht stimmberechtigte beratende Wissenschaftler.
Die Bundesregierung beruft alle Mitglieder jeweils auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie muss sie alle fünf Jahre neu bestimmen. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Was tun, wenn der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlt?
Zahlt ein Arbeitgeber Gehalt unter Mindestlohn, können ihn Arbeitnehmer drei Jahre rückwirkend verklagen. Sie können sich dafür von einem Anwalt, einer Gewerkschaft oder dem Betriebsrat beraten lassen.
Beschäftigte können Firmen auch anonym bei der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ melden. Die Website des Zolls bietet eine Suchmaschine, in der die zuständige Dienststelle zu finden ist. Zuständig ist die Behörde, die in der Nähe des jeweiligen Arbeitsplatzes liegt – nicht in der Nähe des Arbeitnehmers.
Zudem bietet der Bund eine Telefonhotline zum Thema Mindestlohn an. Sie ist unter der Nummer 030/60280028 montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 20 Uhr erreichbar. Die Mitarbeiter dürfen allgemein informieren, aber nicht rechtlich beraten.
Was droht bei Verstoß gegen das Mindestlohngesetz?
Grundsätzlich gilt: Besteht kein Anspruch auf einen Branchenmindestlohn, ist immer der allgemeine Mindestlohn zu zahlen. Der Zoll bietet eine Übersicht der Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen.
Verstößt ein Arbeitgeber gegen diese Vorgaben des Mindestlohngesetzes, können die Geldbußen 200 Euro bis 500.000 Euro betragen. Es kommt hier auf die Häufigkeit, den Vorsatz und die Zusammenarbeit mit den Behörden an, die sogenannte Mitwirkungspflicht. Bei Verstößen gegen gesetzliche Kontrollpflichten, etwa die Dokumentation der Arbeitszeit, droht eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro.
Bei Geldbußen von mehr als 200 Euro erfolgt zusätzlich ein Eintrag im Gewerbezentralregister. Ab einer Geldstrafe von 2500 Euro können Unternehmen zeitweise vom Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden. Auch muss der Arbeitgeber gemäß Sozialgesetzbuch bei einer Nachforderung des vorenthaltenden Mindestlohns sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil für die Sozialversicherung zahlen.
Dieser Artikel erschien bereits im März 2020. Er wurde zuletzt am 08.08.2025 aktualisiert und überarbeitet.