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Neue MobilitätAutonomes Fahren: Regierung wartet auf die Hersteller

Die Bundesregierung evaluiert das Gesetz zum autonomen Fahren, das es seit 2017 gibt. Was bis heute fehlt: die entsprechenden Fahrzeuge der Autobauer.Daniel Delhaes 19.04.2021 - 04:00 Uhr Artikel anhören

Das Bundesverkehrsministerium will noch in dieser Legislaturperiode ein weiteres Gesetz zum autonomen Fahren durchsetzen.

Foto: dpa

Berlin. Die Bundesregierung zweifelt daran, dass die Automobilindustrie in naher Zukunft hochautomatisierte Fahrsysteme auf den Markt bringen wird. Das geht aus dem Evaluationsbericht der Bundesregierung zum Gesetz zum autonomen Fahren hervor. „Die Ursachen können darin liegen, dass es einen hohen, unter anderem auch zeitlichen Aufwand durch die Fahrzeugindustrie darstellt, die für das automatisierte Fahren notwendige technische Reife und die fortlaufenden Diskussionen zu den technischen Anforderungen an diese Systeme umzusetzen“, heißt es in dem Bericht an den Deutschen Bundestag. Er liegt dem Handelsblatt vor.

Derzeit seien „noch keine Kraftfahrzeuge“ mit den wie im Gesetz vorgeschriebenen automatisierten Fahrfunktionen in Deutschland zugelassen worden. Auch habe kein Hersteller bis heute einen Antrag gestellt, um einen Fahrzeugtyp mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen genehmigen zu lassen. Entsprechend sei der vorgelegte Bericht auch „keine Evaluierung über die Anwendung der Regelungen zum automatisierten Fahren im Wortsinne“.

Das Gesetz hatte 2015 der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) auf den Weg gebracht. 2017 hatte der Bundestag „das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt“ (Dobrindt) beschlossen. Es sollte vor allem rechtliche und Haftungsfragen für das automatisierte Fahren klären und so helfen, die Technologie voranzubringen. „In Zukunft darf auch der Computer ans Steuer“, erklärte Dobrindt. „Der Fahrer kann im Netz surfen, Filme streamen, E-Mails checken.“

Bis zu dem Gesetz war ungeklärt, wer für das Fahrzeug verantwortlich ist, wenn sich der Fahrer vom Fahrgeschehen abwendet und das Computersystem übernimmt. Dies galt sowohl für hochautomatisierte (Level 3) und vollautomatisierte (Level 4) Fahrfunktionen.

Sie unterscheiden sich von den im Markt befindlichen Fahrerassistenzsystemen wie Einparkhilfen, bei denen der Fahrer aufmerksam bleiben muss und notfalls eingreift. Ist er unachtsam, so handelt er fahrlässig. Allerdings blieben auch mit dem Gesetz etliche Fragen offen, etwa wie schnell ein Fahrer bei hoch- und vollautomatisierten Systemen wieder eingreifen muss, um nicht haften zu müssen.

Die Hersteller können derzeit eine Ausnahmegenehmigung für neue Typen beantragen. Dies haben sie laut Bericht „bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht wahrgenommen“.

Warten auf den Autobahn-Chauffeur

Ausdrücklich zugelassen über die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen sind seit dem Sommer 2020 automatische Spurhaltesysteme für Fahrten auf Autobahnen bis 60 Stundenkilometern. Seit 22. Januar ist die Regelung in Kraft, sodass Fahrer erstmals die Hände vom Lenkrad nehmen und sich mit anderen Dingen beschäftigen dürfen, während das Fahrzeug die Spur hält.

Die deutschen Hersteller, allen voran Audi, hätten sich eine großzügigere Regelung gewünscht. Deutschland setzt sich daher in dem Gremium dafür ein, dass die Fahrzeuge auch die Spur wechseln dürfen und die erlaubte Geschwindigkeit 130 km/h betragen darf, womit es ein Autobahn- und nicht nur ein Stau-Chauffeur wäre.

Ein Blick auf die Konkurrenz rund um den Globus zeigt indes, dass Deutschland und seine Autobauer nicht viel langsamer als andere sind. Aus dem Bericht geht hervor, dass in Japan derzeit ein Fahrzeugtyp von Honda mit einem Staupiloten zugelassen wurde. In den USA gebe es bislang nur befristete Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge mit automatisierten Fahrfunktionen. Unternehmen wie Waymo oder Uber würden allein mit Prototypen automatisiertes Fahren testen.

Singapur will 2022 den Regelbetrieb autonomer Busse

Große Ambitionen werden indes Singapur unterstellt. „Singapur strebt eine Vorreiterrolle beim automatisierten und autonomen Fahren an und beabsichtigt, ab 2022 einen ausgeweiteten Pilotbetrieb in Industriegebieten und einen Regelbetrieb autonomer Busse (mit Sicherheitsfahrer) einzuführen“, heißt es in dem Bericht. Dort gibt es wie in Deutschland Tests für autonom fahrende Shuttles.

Das Bundesverkehrsministerium will noch in dieser Legislaturperiode ein weiteres Gesetz zum autonomen Fahren durchsetzen. Es sieht vor, wie Fahrzeuge mit automatisierten Fahrfunktionen vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt werden und wie Kommunen und Landkreise Gebiete festlegen können, in denen diese Fahrzeuge im Verkehrsalltag zum Einsatz kommen.

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Die Beamten von Verkehrsminister Andreas Scheuers (CSU) haben abgeschätzt, wie schnell sich der Markt entwickeln könnte. Im Gesetzespaket ist von „400 festgelegten Betriebsbereichen über einen Zeitraum von fünf Jahren“ die Rede. Allerdings dürften zuerst sogenannte „People Mover“ in diesen Gebieten fahren, kleine Shuttles im Nahverkehr. Darüber hinaus gelten geschlossene Bereiche wie Hafenanlagen als mögliches Einsatzgebiet – oder ein Parkhaus, in dem sich das Fahrzeug eigenständig seinen Parkplatz sucht. Am 3. Mai berät der Bundestag die Gesetzespläne im Deutschen Bundestag. Starke Bedenken hegt vor allem das Bundesjustizministerium.

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