Petr Bystron: Büro von AfD-Politiker wird durchsucht
Berlin. Wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche hat die Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen einen AfD-Abgeordneten eingeleitet und am Donnerstag mehrere Objekte durchsucht. Es handelt sich dabei um den Bundestagsabgeordneten Petr Bystron, wie die Fraktionsspitze bestätigte. Der Bundestag hatte zuvor Bystrons Immunität aufgehoben.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft waren im Laufe des Donnerstags Durchsuchungen in Bystrons Abgeordnetenbüro in Berlin, an mehreren Orten in Bayern in den Landkreisen München, Erding und Deggendorf sowie auf Mallorca geplant. Im Einsatz waren demnach elf Staatsanwälte und etwa 60 Polizisten des bayerischen Landeskriminalamts.
Durchsucht worden sei auch bei Zeugen, die nicht als Beschuldigte im Verfahren gelten, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Ziel sei vor allem, Unterlagen und Datenträger sicherzustellen, um sie nach Beweismitteln zu durchsuchen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München wies darauf hin, dass bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte. Die Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, sprachen in einer gemeinsamen Mitteilung von einem „schwerwiegenden Vorgang“.
Sie betonten zugleich, dass bislang für die seit Wochen erhobenen Vorwürfe gegen Bystron keine Belege vorgelegt worden seien. „Die AfD-Fraktion hofft daher auf einen raschen Abschluss der Ermittlungen, damit nicht der Verdacht entsteht, dass hier versucht wird, durch Behörden und weisungsgebundene Staatsanwaltschaften den Europawahlkampf zu beeinflussen“, erklärten Weidel und Chrupalla.
Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit einem prorussischen Propagandamedium
Bystron selbst bezeichnete das Ermittlungsverfahren gegenüber „Zeit online“ als politisch motiviert. „Das Verfahren wird eingestellt werden, wenn die Wahl vorbei ist“, zitierte ihn das Portal. „Das wird uns bei den Wahlen einige Stimmen kosten.“ Andere Wähler würden aber zur AfD halten: „Diejenigen, die die Geschichte unserer von Gegenkampagnen beschädigten Partei kennen, wird das nicht abschrecken.“
Der Abgeordnete aus dem Wahlkreis München-Nord ist seit 2017 Obmann der AfD im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags. Seit 2021 ist er zudem außenpolitischer Sprecher seiner Partei sowie ihr Vertreter im Europarat und bei der Interparlamentarischen Union.
Die Ermittlungen gegen Bystron stehen im Zusammenhang mit der Affäre um das prorussische Propagandamedium „Voice of Europe“. Die Internetplattform war in den vergangenen Wochen in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, weil Tschechien diese nach Geheimdienstermittlungen auf die nationale Sanktionsliste gesetzt hatte. Die Internetseite sei Teil einer russischen Einflussoperation, deren Ziel es sei, die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Freiheit der Ukraine infrage zu stellen, hieß es.
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Auf dem Portal waren unter anderem Interviews mit dem AfD-Politiker Bystron und seinem Parteikollegen Maximilian Krah erschienen. Krah ist der Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl am 9. Juni, Bystron steht auf Platz zwei der Europawahlliste.
Die tschechische Zeitung „Denik N“ hatte berichtet, im Fall Bystron sei möglicherweise auch Geld geflossen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete hat das mehrfach zurückgewiesen. Auch Krah bestreitet, Geld aus dem Umfeld von „Voice of Europe“ angenommen zu haben.
In dieser Woche einigten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf EU-weite Sanktionen gegen vier mit dem Kreml verbundene Propagandanetzwerke, darunter auch „Voice of Europe“. Die ständigen Vertreter der Mitgliedsländer sprachen sich für ein EU-weites Veröffentlichungsverbot aus. Dies soll Diplomaten zufolge im schriftlichen Verfahren zeitnah formell beschlossen werden.
Derweil wurde auch dem Fraktionskollegen von Bystron, Hannes Gnauck, die Abgeordnetenimmunität entzogen. Der Bundestag votierte am Donnerstagabend gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses.
Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss. Er ist Vorsitzender der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA), die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft.
Medienberichten zufolge soll es um eine Disziplinarklage aus Gnaucks Zeit bei der Bundeswehr gehen. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr hat den früheren Soldaten als „Extremisten“ eingestuft.
Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Erstpublikation: 16.05. 2024, 10:25 Uhr