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Private AltersvorsorgeGutachten zur Riester-Rente: Mehr Risiko bringt Privatanlegern mehr Rendite

Die Große Koalition diskutiert über eine Reform der Riester-Rente. Laut Experten wäre viel gewonnen, wenn private Anleger risikoreicher investieren dürften.Gregor Waschinski 10.12.2019 - 06:48 Uhr

Die CDU will eine Neuausrichtung der Riester-Rente. Ein Vorschlag: Die Beitragsgarantie, die bei Riester-Verträgen die Renditechancen hemmt, müsse gestrichen werden.

Foto: dpa

Berlin. Lange rangierte die private Altersvorsorge in der Prioritätenliste der Großen Koalition ganz hinten. Nun will die CDU auf Grundlage eines Parteitagsbeschlusses auf eine Neuausrichtung der Riester-Rente dringen. Ein Gutachten der Wirtschaftshochschule WHU hebt besonders einen Reformvorschlag hervor: Die Beitragsgarantie, die bei Riester-Verträgen die Renditechancen hemmt, müsse gestrichen werden.

Bei Riester gibt es das gesetzlich verbriefte Versprechen, dass zum Beginn der Rentenphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Als Folge stecken die Anbieter einen großen Teil des Kapitals in sichere Anlageformen, die nur geringe Renditen abwerfen - insbesondere in der aktuellen Niedrigzinsphase.

Durch den Verzicht auf die Beitragsgarantie könnte die Rendite der Riester-Verträge um zwei bis drei Prozentpunkte pro Jahr steigen, heißt es in dem im Auftrag der arbeitgebernahen Initiative Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellten Gutachten.

Bei einem 40-jährigen Anlagehorizont würde dies zu 60 Prozent mehr Kapital führen. Wer pro Jahr 1000 Euro inklusive der staatlichen Zulagen anlege, hätte dann im Alter rund 120.000 Euro und damit rund 45.000 Euro mehr als mit Beitragsgarantie.

„Die Beitragsgarantie ist der Klotz am Bein der Riester-Rente“, erklärte INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr. Professor Christian Hagist von der WHU sagte, dass das Risiko eines teilweisen Verlustes der eingezahlten Beiträge „angesichts des langen Anlagezeitraumes sehr gering ausfallen“ dürfte.

Versicherungsbranche warnt vor Riester-Abkehr

Vor fast zwei Jahrzehnten brachten Kanzler Gerhard Schröder und sein ebenfalls sozialdemokratischer Arbeitsminister Walter Riester eine tief greifende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Weg. Neben das umlagefinanzierte System trat eine staatlich geförderte Zusatzvorsorge, die auf dem Prinzip der Kapitaldeckung basiert. Mit Zulagen und Steueranreizen sollten die Bürger zum Sparen für das Alter bewegt werden, um so eine Absenkung des Rentenniveaus auszugleichen.

Die freiwillige Riester-Vorsorge konnte die Deutschen in der Breite nie wirklich überzeugen. Zwar feiert die Versicherungswirtschaft die insgesamt gut 16 Millionen Verträge als Erfolg, von denen Versicherer knapp elf Millionen unter ihren Fittichen haben. Allerdings nahm die Gesamtzahl der Riester-Verträge zuletzt ab. Dazu kommt: Ein Fünftel der Verträge ist ruhend gestellt, sie werden also aktuell nicht bespart.

Derzeit kursieren eine Reihe von Konzepten, wie die private Altersvorsorge attraktiver gemacht werden könnte. Die Verbraucherzentralen fordern den Ausstieg aus Riester und schlagen stattdessen eine „Extrarente“ vor, bei der Arbeitnehmer über ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt vorsorgen. In diese Richtung geht auch die von der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen vorgeschlagene „Deutschlandrente“.

Die Versicherungsbranche warnt dagegen vor einer Riester-Abkehr – natürlich auch deshalb, weil ihr damit ein Geschäftsfeld verloren ginge. Statt eines Standardproduktes zur Altersvorsorge unter staatlichen Fittichen, das womöglich noch verpflichtend für alle Arbeitgeber angeboten wird, plädieren die Versicherer und Investmentfirmen für eine Entrümpelung des komplizierten Fördersystems und eine Lockerung der Anlagevorschriften.

WHU-Professor Hagist kommt in seinem Gutachten nach dem Vergleich unterschiedlicher Modelle zu dem Schluss, dass für Deutschland „eine Weiterentwicklung der Riester-Rente der am einfachsten umzusetzende Vorschlag“ wäre, vor allem über ein Ende der Beitragsgarantie. Zugleich warnt er vor „Denkverboten“, was die Einführung von Opt-out-Modellen oder sogar einer verpflichtenden Teilnahme aller Bürger an der kapitalgedeckten Altersvorsorge angeht.

CDU fordert Mittelweg

Auch INSM-Geschäftsführer Pellengahr kann sich eine Altersvorsorgepflicht vorstellen – allerdings nicht mit einem staatlich organisierten Standardprodukt. „Es wäre ein grober Verstoß gegen ordnungspolitische Grundsätze, wenn der Staat das Geld seiner Bürger einsammelt, verwaltet und anlegt“, erklärte er. „Die Bürger müssen selber entscheiden dürfen, welcher Bank, Sparkasse oder Versicherung sie ihr Geld anvertrauen und wie es für sie angelegt werden soll.“

Die CDU entschied sich auf ihrem Parteitag für einen Mittelweg. In einem ersten Schritt sollen die Förderung vereinfacht werden und der Versicherungswirtschaft klare Vorgaben für ein Standardprodukt zur Altersvorsorge gemacht werden. Die Anbieter dürfen keine Gebühren mehr für den Abschluss der Verträge erheben, die Vertriebskosten sollen auf niedrigem Niveau gedeckelt werden.

Dieses Standardprodukt soll zur Voreinstellung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden, „es sei denn, er oder sie sorgt in einem anderen Produkt vor oder widerspricht der Einbeziehung in die private Altersvorsorge insgesamt“. Außerdem strebt die CDU an, dass sich Sparer für ein Standardprodukt ohne Beitragsgarantie entscheiden können.

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Die Versicherungsbranche soll nach Inkrafttreten der Reform drei Jahre Zeit bekommen mit dem Ziel, die Gesamtzahl der abgeschlossenen Verträge um 30 Prozent zu erhöhen. „Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, werden wir das Produktportfolio um ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt erweitern“, heißt es im CDU-Beschluss.

Für eine Reform müsste die Union aber noch den Koalitionspartner überzeugen. Den Sozialdemokraten schwebt ein anderer Weg vor, sie erwägen das Aus der Riester-Förderung. In einem SPD-Papier zur Zukunft der Altersvorsorge heißt es, dass es zwar einen Bestandsschutz geben solle. Aber: „Eine Subventionierung zukünftiger Verträge lehnen wir ab.“

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