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RegierungRente, Arbeit, Klima – Diese Vorhaben hat das Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung bringt gleich mehrere Gesetzesvorhaben auf den Weg – von der Rentenreform bis zur CO2-Speicherung. Ein Überblick über die zentralen Beschlüsse. 06.08.2025 - 12:25 Uhr Artikel anhören
Vizekanzler Lars Klingbeil (l.) und Bundeskanzler Friedrich Merz: Mitten in der parlamentarischen Sommerpause billigt das Bundeskabinett zahlreiche Gesetzentwürfe. Foto: Michael Kappeler/dpa

Berlin, Düsseldorf. Die Bundesregierung hat am Mittwoch gleich mehrere Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht – mit Folgen für Millionen Beschäftigte, Eltern und Unternehmen. Vom Arbeitsmarkt über die Rente bis hin zur Klimapolitik: Obwohl derzeit parlamentarische Sommerpause ist, wird über viele Themen im Kabinett abgestimmt. Im Laufe des Tages stimmt das Kabinett voraussichtlich noch über weitere Vorhaben ab.

Ein Überblick über die zentralen Beschlüsse:

Rentenpaket

Das Kabinett billigte ein Rentenpaket, das das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des Durchschnittslohns festschreibt. Eltern von vor 1992 geborenen Kindern sollen ab 2027 drei statt bisher zweieinhalb Jahre Erziehungszeit angerechnet bekommen. Die Umsetzung ist spätestens für 2028 vorgesehen, mit rückwirkender Auszahlung ab 2027. Pro Kind bedeutet dies rund 20 Euro mehr Rente im Monat. Die Erhöhung der Mütterrente bedeutet pro Kind rund 20 Euro mehr im Monat.

Die Kosten für das Gesamtpaket belaufen sich im Jahr 2028 auf gut zehn Milliarden Euro, im Folgejahr sinken sie leicht ab, um dann bis auf 15,9 Milliarden Euro im Jahr 2031 anzusteigen. Sie sollen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Die Finanzplanung von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für die Jahre bis 2029 weist allerdings hohe zweistellige Milliardenlücken auf.

Entlastung für Gaskunden

Um Gaskunden laut Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) rund 3,4 Milliarden Euro zu entlasten, hat das Kabinett eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Die Gasspeicherumlage soll künftig vom Bund finanziert werden. Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher.

Gasrechnung: Ein neuer Beschluss zur Gasspeicherumlage könne auch den Strompreis senken. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Die Bundesregierung will dazu ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen – das ist ein Sondertopf des Bundes.

Bei einer Umlagenhöhe von zuletzt 2,89 Cent pro Kilowattstunde betrage die Entlastung für einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch rund 30 bis 60 Euro im Jahr. Laut Gesetzentwurf macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund 5 Prozent des Gaspreises aus. Mit Blick auf das sogenannte Energiemarktdesign sagte Ministerin Reiche, der Wegfall der Gasspeicherumlage könne auch den Strompreis günstiger machen.

Finanzierung für das Deutschlandticket

Das Kabinett sicherte offenbar auch die Finanzierung des Deutschlandtickets im Jahr 2026, wie ein Sprecher sagte. Er sprach von einem wichtigen Baustein, um die im Koalitionsvertrag von Union und SPD verankerte Fortsetzung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus zu erreichen. Der Bund unterstütze die Länder auch im Jahr 2026 mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. „Parallel wird derzeit gemeinsam mit den Ländern an einer insgesamt tragfähigen Lösung gearbeitet.“ Experten erwarten dabei aber keinen schnellen Durchbruch.

Der Monatsfahrschein für den Nah- und Regionalverkehr: Als 49-Euro-Ticket gestartet, kostet aber inzwischen 58 Euro. Foto: dpa

Bund und Länder bringen bisher jeweils 1,5 Milliarden Euro für das Ticket auf, mit dem man bundesweit den Nahverkehr nutzen kann. Das reicht aber nicht. Eigentlich wären schätzungsweise 3,5 bis 3,8 Milliarden Euro nötig, um die Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen auszugleichen. Der Monatsfahrschein für den Nah- und Regionalverkehr war als 49-Euro-Ticket gestartet, kostet aber inzwischen 58 Euro. Trotzdem ist das Ticket für die regionalen Verkehrsverbünde noch ein Verlustgeschäft. Denn viele Abos für Pendler waren zuvor deutlich teurer.

Neues Tariftreuegesetz

Mit einem neuen Gesetz will die Regierung die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung tariflicher Standards knüpfen. Es sollen so öffentliche Aufträge ab einem Volumen von 50.000 Euro nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich vertraglich zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen verpflichten.

Baustelle: In Deutschland wird weniger als die Hälfte aller Beschäftigten nach einem von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelten Tarifvertrag bezahlt. Foto: Monika Skolimowska/dpa

Firmen müssen dafür nicht selbst tarifgebunden sein, müssen jedoch tarifliche Lohnbestandteile wie Zulagen und Weihnachtsgeld garantieren. Ausgenommen sind vorerst Bundeswehraufträge bis 2032. Eine neue Prüfstelle soll Verstöße kontrollieren, bei denen Vertragsstrafen oder Ausschlüsse drohen. Während Arbeitgeberverbände das Vorhaben ablehnen, erhält es Unterstützung von Gewerkschaften.

Die für eine Branche verbindlichen Standards legt das Arbeitsministerium auf Antrag einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes per Rechtsverordnung fest. In Deutschland wird weniger als die Hälfte aller Beschäftigten nach einem von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelten Tarifvertrag bezahlt.

Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Zudem will die Bundesregierung den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verstärken. Der Beschluss soll eine Modernisierung und Digitalisierung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls vorsehen. Die FKS soll durch Datenanalyse gezielter gegen verdächtige Arbeitgeber vorgehen können. Sie erhält zum Teil polizeiähnliche Befugnisse.

Experten sprechen mRNA-Impfstoffen eine entscheidende Rolle bei der Eindämmung der Corona-Pandemie zu. Doch der US-Gesundheitsminister zweifelt an ihrer Sicherheit und will rund eine halbe Milliarde US-Dollar fortan in „bessere Lösungen“ investieren.

So soll gegen Verstöße, etwa auf Großbaustellen, gezielter vorgegangen werden. Zudem sollen neue Branchen in den Fokus rücken, in denen illegale Beschäftigung vermutet wird. Dazu zählen Friseursalons, Barbershops sowie Kosmetik- und Nagelstudios. Dort sollen eine Ausweispflicht für Beschäftigte und eine Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber bei neuen Anstellungen gelten. Dafür wird die Forstwirtschaft aus dem Katalog der Risikobranchen genommen.

CO2-Speicherung wird erleichtert

Mit einem neuen Gesetz soll der Aufbau einer Infrastruktur zur unterirdischen CO2-Speicherung beschleunigt werden. Das Kabinett brachte am Mittwoch den Entwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) für ein Kohlendioxid-Speicherungsgesetz auf den Weg.

Katherina Reiche (CDU): Das Vorhaben von Reiche ist umstritten. Foto: Katharina Kausche/dpa

Die Errichtung und der Betrieb von CO2-Speichern und Pipelines sollen künftig als im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegend eingestuft werden. Dies soll Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen. Bisher war die Speicherung nur zu Forschungs- und Demonstrationszwecken erlaubt. Der Gesetzentwurf greift eine Vorlage der früheren Ampel-Koalition auf, die nicht mehr verabschiedet worden war.

Das Vorhaben ist umstritten. Industrie und Teile der Gewerkschaften dringen auf verlässliche Rahmenbedingungen. Umwelt- und Klimaschützer befürchten dagegen eine Schwächung der Anstrengungen zur CO2-Vermeidung. Bisher ist die unterirdische CO2-Speicherung nur zu Forschungs- und Demonstrationszwecken erlaubt.

Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

Der Pflegeberuf soll attraktiver werden, dafür sollen Pflegekräfte mehr Kompetenzen bei der Patientenversorgung bekommen. Künftig sollen sie zum Beispiel Wunden versorgen und Diabetes behandeln – Dinge, die bisher nur Ärztinnen und Ärzte dürfen. Außerdem sollen sie sich weniger mit Formularen und Bürokratie beschäftigen müssen und so mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben.

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Verlängerte Aufbewahrungsfristen

Um großangelegten Steuerbetrug besser aufdecken zu können, sollen Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten künftig zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Zu viel Bürokratie fürchtet die Bundesregierung dadurch nicht – in den meisten Fällen seien diese Belege ohnehin digital archiviert. Für alle anderen Steuerpflichtigen gilt weiter eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren.

rtr, dpa, aki
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