Rentenbesteuerung: Was das Urteil des Bundesfinanzhofs für aktuelle und künftige Rentner bedeutet
Derzeit zahlt von rund 21 Millionen Rentnern knapp ein Viertel Steuern.
Foto: dpaBerlin. Der Bundesfinanzhof hat am Montag zwei Klagen von Ruheständlern abgewiesen, die eine unzulässige Doppelbesteuerung ihrer Renten vermuteten. Gleichwohl warnten die Richter, dass sich das Problem bei künftigen Rentnergenerationen durchaus stellen könnte. Das Handelsblatt gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Worum ging es in dem Rechtsstreit vor dem Bundesfinanzhof?
Mit dem Anfang 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz hat die damalige rot-grüne Bundesregierung die sogenannte „nachgelagerte Rentenbesteuerung“ eingeführt. Seither können Erwerbstätige wachsende Anteile ihrer Rentenbeiträge von der Steuer absetzen. Im Gegenzug wird ein steigender Anteil der Renteneinkünfte besteuert.
Dieser Prozess zieht sich über mehrere Jahrzehnte hin, die Beiträge sind ab dem Jahr 2025 voll abzugsfähig, die Renten werden erst ab 2040 voll besteuert. Die Senioren, die vor dem Bundesfinanzhof geklagt haben, warfen dem Fiskus eine unzulässige Doppelbesteuerung vor. Die liegt dann vor, wenn ein Ruheständler weniger Rente steuerfrei erhält, als er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat.
Was hat das Gericht entschieden?
In den beiden konkreten Fällen sah der Bundesfinanzhof keine Doppelbesteuerung, es hat die Klagen deshalb abgewiesen. Die Richter definierten aber, was konkret bei der Berechnung der unversteuert zufließenden Rente zu berücksichtigen ist und was nicht.