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Serie – Lernen aus der CoronakriseJustizministerin Lambrecht: Kein Zaudern in der Krise

In der Coronakrise zögerte die Bundesjustizministerin nicht, starke Schritte auch für Unternehmen einzuleiten. Dabei lief nicht immer alles glatt – eine Bilanz.Heike Anger, Dietmar Neuerer 25.08.2020 - 08:23 Uhr

Berlin.

Der Aufschrei war laut, als Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) jüngst vorschlug, die Antragspflicht für Firmenpleiten in der Coronakrise weiter auszusetzen. Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten fürchten massive Schäden für die Wirtschaft, sollten Unternehmen nun noch bis Ende März 2021 Luft bekommen, die pandemiebedingt längst überschuldet sind. Dabei hatte Lambrecht gerade zu Beginn der Pandemie im Insolvenzrecht wichtige Schritte eingeleitet.

Was lief gut?

Wer sich die Vorkommnisse Anfang März noch einmal vor Augen führt, kann erkennen, wie schnell Lambrecht auf die beginnende Coronakrise reagierte. Während in den Bundesländern noch die Debatte tobte, ob Großveranstaltungen abgesagt und Messen verboten werden sollten, klopften die Ministeriumsexperten auf Geheiß von Lambrecht bereits all jene Bereiche ab, in denen es durch eine rasante Verbreitung des neuartigen Virus kritisch werden könnte: das Insolvenzrecht, das Aktienrecht und das Mietrecht.

„Es waren alle sehr alarmiert“, berichtet ein Ministerialer. „Die Ministerin ließ sich immer wieder briefen und war dann sehr bestimmt, was zu tun sei.“ So kam es, dass Lambrecht bereits in der ersten Märzwoche einen umfangreichen Krisenplan für das Insolvenzrecht entwickelte.

Zu dieser Zeit beschloss der Koalitionsausschuss das erste Maßnahmenpaket für die deutsche Wirtschaft, um die Folgen der Pandemie für die Unternehmen abzufedern. Denn der massive Anstieg der Infektionen führte schnell zu Umsatzeinbrüchen. Es wurde etwa der Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.

Lambrechts zusätzlicher Vorstoß: Erleichterungen im Insolvenzrecht. Normalerweise müssen Unternehmen spätestens drei Wochen nach Vorliegen des Insolvenzgrundes wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

In der Coronakrise sei diese reguläre Drei-Wochen-Frist zu kurz bemessen, fand Lambrecht. Deshalb wurde die Insolvenzantragspflicht rückwirkend von Anfang März bis Ende September ausgesetzt – allerdings nur für Unternehmen, die infolge der Pandemie in Schieflage geraten waren.

„Uns war klar, dass wir keine Zombie-Unternehmen am Leben erhalten wollten“, berichtet ein Teilnehmer der Krisenrunden. „Aber wir wollten auch keine gesunde Firma in die Pleite rennen lassen.“

50-seitige Formulierungshilfe

Den Betrieben sollte Luft verschafft werden, um überhaupt staatliche Hilfsgelder beantragen und auch erhalten zu können. „Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen“, erklärte Lambrecht.

Dahinter stand die Erkenntnis, dass die Bearbeitung von Anträgen vielleicht länger als drei Wochen dauern würde. Auch ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen ließen sich in Krisenzeiten womöglich nicht so schnell besiegeln, so die Annahme.

Als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Abend des 16. März dann eine Art „Lockdown“ verkündete und bundesweit Geschäfte und Hotels, Gastronomiebetriebe, Schulen und Kitas, Spielplätze, Veranstaltungsorte, Kinos und Cafés dichtmachen mussten, hatte Lambrecht bereits Stunden zuvor die gesetzlichen Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragsfrist verkündet.

Nur wenige Tage später lag die 50-seitige Formulierungshilfe für das Gesetz auf dem Tisch. Hilfreich war es dabei, dass das Ministerium auf Regelungen zurückgreifen konnte, die schon bei den Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 eingeführt wurden.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sollte eigentlich bis zum 30. September 2020 gelten. Nun brachte Lambrecht aber die Verlängerung bis zum 31. März 2021 ins Spiel.

Schnell wurde im Bundesjustizministerium auch klar, dass die Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten in Zeiten von Corona weitreichende Konsequenzen für die Handlungsfähigkeit der Unternehmen haben würden. Das Aktienrecht wurde daraufhin geändert.

Nun war erstmals die virtuelle Hauptversammlung von Aktiengesellschaften erlaubt, um erforderliche Beschlüsse überhaupt möglich zu machen. Die Regelungen gelten bis Ende 2021.

Dabei war Lambrecht sehr wohl bewusst, dass hier Neuland betreten wurde. „Da es sich bei der virtuellen Hauptversammlung von Aktiengesellschaften ohne physische Präsenz der Aktionäre in Deutschland um ein absolutes Novum handelt, schließt der Entwurf insbesondere Anfechtungsrisiken weitestgehend aus“, heißt es sicherheitshalber in der Formulierungshilfe für das Gesetz.

Verstörende Bilder aus Italien

Zu dieser Zeit verstörten Bilder aus Italien die Menschen. Die Aufnahmen zeigten, wie die Armee die vielen Leichen mit Lkws abtransportieren musste. „Es war nicht absehbar, wie gravierend die Coronakrise hierzulande werden würde“, blickt ein Lambrecht-Mitarbeiter zurück. „Auch die finanziellen Auswirkungen waren gänzlich unklar.“ Darum nahm die Ministerin Dauerschuldverhältnisse und das Mietrecht in den Blick.

Verbraucher und Kleinstunternehmen erhielten in der Folge einen Zahlungs- oder Leistungsaufschub bei bestimmten fortlaufenden Verpflichtungen. Das sollte die Versorgung mit wichtigen Grundleistungen wie Telefon und Internet oder Wasser und Strom sicherstellen. Pflichten aus Darlehensverträgen, die bis zum 30. Juni 2020 fällig wurden, konnten gesetzlich um drei Monate gestundet werden.

Verbraucherschützer erkannten frühzeitig: Wenn die Auswirkungen der Coronakrise die Wirtschaft hart treffen, dann würde es nicht lange dauern, bis die Folgen auch auf die Bürger durchschlagen. Wenn Betriebsschließungen, Verdienstausfälle für Selbstständige, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit bis Sommer oder Herbst anhielten, werde sich das finanzielle Budget für viele erschöpfen, warnte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller.

Als Lösung leitete Lambrecht noch im März einen zeitweiligen Kündigungsschutz für Mieter ein. Ihnen durfte demnach für drei Monate vom 1. April bis 30. Juni nicht gekündigt werden, wenn sie wegen der Krise die Miete nicht zahlen konnten. Dafür mussten Betroffene allerdings glaubhaft machen, dass der Mietrückstand tatsächlich mit der Pandemie begründet werden kann.

Normalerweise können Mietverhältnisse fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Mietzahlung in Verzug ist. Es sei zu erwarten, dass sich die Einnahmeverluste der betroffenen Personen „auf durchschnittlich mehr als zwei Monatsmieten belaufen werden“, hieß es in der Gesetzesbegründung.

Einige Vermieter seien sogar von sich aus auf die Mieter zugegangen und boten ihnen eine Stundung der Miete an, hieß es beim Deutschen Mieterbund. Verbandspräsident Lukas Siebenkotten hielt die gesetzliche Regelung aber dennoch für sinnvoll: „Gesetze werden nicht für Fälle gemacht, in denen es sowieso gut funktioniert, sondern für die Fälle, wo es nicht funktioniert.“

Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete blieb aber bestehen. Die Mietschulden, so sieht es die gesetzliche Regelung vor, müssen bis zum Juni 2022 beglichen werden, da den Mietern sonst wieder gekündigt werden kann. Lambrecht selbst sprach von einer „wichtigen Verschnaufpause“ für die Betroffenen.

Was lief schlecht?

Wo gehobelt wird, da fallen Späne – so heißt das Sprichwort. Für das Bundesjustizministerium trifft das in der Coronakrise durchaus zu. Denn Lambrecht musste sich recht schnell Versäumnisse und handwerkliche Fehler vorwerfen lassen.

So lobte zwar der Gravenbrucher Kreis, in dem Deutschlands führende Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten zusammengeschlossen sind, das aus dem Boden gestampfte Insolvenzmoratorium. Die Coronakrise sei für Tausende, wenn nicht Zehntausende Unternehmen existenzbedrohend, mahnte Sprecher Lucas Flöther und vermisste darum auch weitere konkrete Maßnahmen – etwa ein „Corona-Schutzschirmverfahren“.

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) rügte, die Aussetzung der Antragsfristen verschiebe die Probleme nur in die Zukunft: „Inwiefern es zu einem starken Anstieg der Insolvenzzahlen zum Ende des Jahres kommt, hängt davon ab, ob weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen werden.“

Dass nun pandemiebedingt überschuldete Unternehmen noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreit werden sollen, stieß bei den Insolvenzexperten auf vehemente Kritik: Das Vorhaben sei „brandgefährlich“, fördere das Entstehen von Zombie-Unternehmen, was gesunde Unternehmen „infizieren“ und zu Schäden bei den Gläubigern führen könne.

Bei den Änderungen im Mietrecht kam es zu unerwünschten „Nebenwirkungen“. Das Gesetz war so schlecht gemacht, dass solide finanzierte Unternehmen wie Adidas die Lücken nutzten und die Mietzahlungen einfach aussetzten. Lambrecht bezeichnete das Vorgehen der Unternehmen als „unanständig und nicht akzeptabel“. Die Corona-Hilfsgesetze böten dafür keine Grundlage. Auch andere Minister äußerten ihr Unverständnis.

Der Präsident des Immobilienbesitzerverbandes Haus & Grund, Kai Warnecke, sagte: „Die Handelsketten nehmen das Gesetz vorsätzlich zum Anlass, um Mietzahlungen auszusetzen. Das ist absolut missbräuchlich. Es untergräbt die Zahlungsmoral.“ Im Internet kam es zu Boykottaufrufen. Erst nach dem Sturm der Empörung ruderte Adidas zurück.

Union blockiert weiteren Mieterschutz

Zuletzt wollte Lambrecht den Schutz für Mieter bis September ausdehnen, konnte sich aber gegen die Union nicht durchsetzen. Der CDU-Wirtschaftsrat nannte den speziellen Mieterschutz eine „grundfalsche Weichenstellung“. Es handele sich um ein Gesetz, das „von pauschaler Vermieterfeindlichkeit getragen“ sei.

Die Ministerin scheiterte auch mit ihrer verpflichtenden Gutscheinlösung für stornierte Reisen in der Coronakrise: Bei abgesagten Reisen sollten die Verbraucher Gutscheine statt einer sofortigen Rückzahlung bekommen. Bei Pauschalreisen gilt allerdings EU-Recht. Hier drohte die Einstufung der Maßnahme als staatliche Beihilfe.

Nun liegt es in der Hand der Verbraucher, ob sie Reisegutscheine akzeptieren und damit den Reiseunternehmen eine Verschnaufpause verschaffen und für Liquidität sorgen. Oder sie beharren auf Rückerstattung. Dann dürfte es für manches Reisebüro und manchen Reiseveranstalter eng werden. Deshalb kann die Tourismusbranche der Coronaregelung auch überhaupt nichts abgewinnen.

Ein großes Defizit in der Coronakrise offenbarte sich indes in der fehlenden Digitalisierung der Justiz. Die Gerichte mussten auf Notbetrieb schalten und beschränkten sich laut Deutschem Richterbund (DRB) auf wichtige Strafprozesse, dringende Haftsachen und Fälle von Eilrechtsschutz. Mündliche Verhandlungen wurden im März und April weitgehend abgesagt oder verschoben – auch wenn diese per Videokonferenz möglich gewesen wären. Der Grund: fehlende Technik.

Laut einer Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“ vom Mai 2020 verfügte Sachsen-Anhalt nur über drei Videokonferenzanlagen, die wegen fehlender Netzkapazitäten nicht einsetzbar sind. Mecklenburg-Vorpommern hat nur eine Anlage am Landgericht Rostock. In Brandenburg existieren zwei Anlagen für Videokonferenzen.

An deutschen Gerichten herrscht nun ein mehrmonatiger Terminstau. Der DRB fordert darum eine schnellere Digitalisierung der Justiz. Auch wenn die Ausstattung der Justiz Ländersache ist – die FDP sieht hier auch Bundesjustizministerin Lambrecht am Zuge. Die Liberalen plädieren für einen „Digitalpakt Justiz“.

„Die Corona-Pandemie sollte als Anschub und Chance für eine schnellere Behebung der Lücken in der Digitalisierung genutzt werden“, sagte der Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Nötig sei ein Digitalpakt für die Justiz „zwischen Bund und Ländern, um die technische Ausstattung der Justiz deutlich und schnell zu verbessern“.

Was können wir lernen?

Eine schnellere Digitalisierung der Justiz scheint auch deshalb geboten, weil in den kommenden Monaten viel Arbeit auf die Gerichte zukommen dürfte – als Folge der Coronakrise, aber auch als Resultat der vielen gesetzlichen Änderungen, die zum Teil mit der heißen Nadel gestrickt wurden.

So sind Strafprozesse wegen Subventionsbetrugs bei der Corona-Soforthilfe zu erwarten. Die Arbeitsgerichte werden sich mit zahlreichen Kündigungsschutzklagen befassen. Dazu dürfte es zu einer Flut von Prozessen kommen, weil Unternehmen klären wollen, wer für Lieferausfälle, Verzögerungen und geplatzte Verträge letztlich haftet.

Darüber hinaus wird es auch künftig nötig sein, dass Bundesjustizministerin Lambrecht immer wieder genau begründet und transparent macht, warum welche Corona-Beschränkungen bestehen – vor allem mit Blick auf eine mögliche zweite Infektionswelle.

Denn die Grundrechtseinschränkungen aus Gründen des Infektionsschutzes wiegen schwer. Im schlechtesten Falle geben sie Verschwörungstheoretikern und Rechtsextremisten Auftrieb. Bislang hat Lambrecht zugesichert, darauf zu achten, „dass keine Maßnahme auch nur einen Tag länger als unbedingt erforderlich in Kraft bleibt“.

Im Ministerium heißt es: „Bei den Grundrechtseingriffen das richtige Maß zu finden ist ein Dauerprozess.“ Es könne immer passieren, dass beim Bürger das Gefühl bestehe, es werde viel zu stark eingegriffen. „Es gibt einfach keine Blaupause für diese Krise.“

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