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  4. Energiepreise: Wer trägt die Kosten, wenn Preise für Gas & Co. steigen?

Sorge vor Gasmangel in DeutschlandWer künftig zahlen muss, wenn die Energiepreise massiv steigen

Privathaushalte und Energieunternehmen ächzen gleichermaßen unter steigenden Kosten. Der Bund legt nun neu fest, wer bei rapiden Preissprüngen einspringen muss.Jakob Schlandt 27.04.2022 - 09:54 Uhr Quelle: TagesspiegelArtikel anhören

Die Regierung will Pleiten von Großimporteuren verhindern.

Foto: imago/Christian Ohde

Berlin. Die Bundesregierung will im Falle eines akuten Gasmangels verhindern, dass es zu Schieflagen und Pleiten insbesondere der Großimporteure kommt, die eine Kaskade in der Energiewirtschaft auslösen könnten. Zu diesem Zweck sollen sofortige Preiserhöhungen über die gesamte Lieferkette bis zum Endkunden möglich sein.

Dies geht aus dem Entwurf des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) hervor, der vom Bundeskabinett im Umlaufverfahren beschlossen wurde und als Formulierungshilfe ans Parlament geht, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen.

Die sofortigen Preiserhöhungen sollen schon ab der mittleren von drei Stufen im Notfallplan Gas möglich sein, der sogenannten Alarmstufe, bei der keine physische Gasknappheit herrscht und der Gasmarkt noch nicht staatlich bewirtschaftet wird. Die erste Stufe, die Frühwarnstufe, wurde Ende März ausgerufen. Die neue Sonderregel, konkret Paragraph 24, findet sich nicht in bisherigen Entwürfen des Gesetzes.

Gaspreis: Anpassungen zeitlich befristet zulässig

Zur Begründung der Möglichkeit zu Not-Preiserhöhungen teilte das Wirtschaftsministerium mit, bei verminderten Gasimporten sei damit zu rechnen, dass Gas am Markt deutlich teurer wird. „Können die Energieunternehmen die hohen Preise nicht bezahlen beziehungsweise ihre Verträge nicht erfüllen, drohen finanzielle Schieflagen bis hin zu Insolvenzen. Brechen aber die Energieunternehmen weg, so drohen ernste Störungen im gesamten Markt entlang der Lieferkette bis hin zum Letztverbraucher.“

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