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TarifverhandlungenSoll das Streikrecht eingeschränkt werden?

In Berlin steht der Nahverkehr zwei Tage still, an vielen Orten kommt es zu Verdi-Streiks. Braucht die kritische Infrastruktur besondere Regeln? Experten schlagen drei Einschränkungen vor.Heike Anger, Anna Lea Jakobs 19.03.2025 - 11:27 Uhr Artikel anhören
Streikhinweis an einer U-Bahn-Station in Berlin: In der Nacht zum Mittwoch hat der zweitägige Warnstreik begonnen, zu dem Verdi aufgerufen hat. Foto: Jennifer Brückner/dpa

Berlin. Vor Beginn der Schlichtung in der Tarifrunde im öffentlichen Dienst hat die Gewerkschaft Verdi wiederholt zu Warnstreiks aufgerufen. Der öffentliche Nahverkehr, Stadtwerke, kommunale Kindertagesstätten, Krankenhäuser und die Müllabfuhr werden lahmgelegt.

Schon in den vergangenen Wochen haben die Beschäftigten gestreikt, eine halbe Million Fluggäste steckte etwa durch den Arbeitskampf fest. Der Flughafenverband ADV sprach von einem „Monsterstreik“. Erst während der Schlichtung sind Streiks nicht mehr zugelassen.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) verlangt wegen der Auswirkungen ein „Streikgesetz“. Darin solle eine verbindliche Schlichtung vorgesehen sein, bevor es zu Ausständen in der kritischen Infrastruktur kommt. Kritik an den Methoden kam auch von der Autobahn GmbH. Sie nannte die Verdi-Blockade des Hamburger Elbtunnels in der Vorwoche eine „verantwortungslose Arbeitskampfmaßnahme“.

Die Frage ist, ob eine schwarz-rote Koalition, die wahrscheinlich künftig regiert, das Streikrecht verändern wird. Welche Rolle spielt das Thema bei den Koalitionsverhandlungen zwischen der Union und SPD?

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