Verfassungsschutz: Gericht bestätigt Extremismus-Potenzial bei der AfD
Berlin. Das Bundesinnenministerium (BMI) muss seine Aussagen über den Anteil rechtsextremistischer Mitglieder der AfD im Verfassungsschutzbericht 2022 weiterhin nicht ändern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden und damit einen Beschluss der Vorinstanz bestätigt.
Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 heißt es zur AfD, sie habe „gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen beziehungsweise von 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder“. Die Partei wollte dem BMI diese Aussage im Eilverfahren vorläufig untersagen und verlangte, die entsprechende Passage im Verfassungsschutzbericht vorerst zu löschen.
Einen entsprechenden Antrag hatte das Verwaltungsgericht Berlin jedoch zurückgewiesen (Beschluss vom 2. Februar 2024 - VG 1 L 340/23). Daraufhin legte die AfD Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein, die nun „unanfechtbar“ abgewiesen wurde. Möglich sei aber noch ein Hauptsacheverfahren, erläuterte ein Gerichtssprecher.
Die Richter folgten dem Beschluss des Verwaltungsgerichts. Demnach ist das Ministerium gemäß Bundesverfassungsschutzgesetz berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen.
Bei einem Teil der AfD-Mitglieder, insbesondere dem aus dem ehemaligen „Flügel“ hervorgegangenen Netzwerk um den Thüringer Landeschef Björn Höcke, lägen solche „tatsächlichen Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotenzial“ vor, heißt es in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts weiter. Es komme nicht auf die angebliche Auflösung des „Flügels“ an, weil damit das Potenzial nicht verschwunden sei. Die Schätzung der Personenzahl sei nicht als willkürlich anzusehen.
AfD-Neubewertung durch den Verfassungsschutz steht an
Dem entsprechend beanstandeten die Richter nicht die vom Bundesinnenministerium dafür herangezogenen Umstände und erklärten den Eintrag im Verfassungsschutzbericht für grundgesetzkonform. Zudem stehe das Vorgehen im Einklang mit europarechtlichen Vorschriften und verstoße überdies nicht gegen die Gebote staatlicher Neutralität und der Sachlichkeit.
Die AfD wird in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom jeweiligen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem bewertet. Bundesweit ist die Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Dass dafür ausreichend Gründe vorliegen, hatte im Mai 2024 das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigt. Mit der Entscheidung ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie Observation erlaubt.
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Der Verfassungsschutz hatte zuletzt eine Neubewertung der AfD angekündigt. Diese soll demnächst abgeschlossen werden. Theoretisch sind drei Szenarien denkbar:
- Der Verdacht der Verfassungsschützer hat sich nicht bestätigt. Dann würde der Inlandsnachrichtendienst die Beobachtung der AfD als Verdachtsfall beenden.
- Der Verdacht bestätigt sich. Das hätte eine Einstufung der Gesamtpartei als gesichert extremistische Bestrebung zur Folge.
- Möglich wäre aber auch eine weitere Beobachtung als Verdachtsfall mit einer entsprechenden Begründung – etwa wenn sich aufgrund noch nicht abgeschlossener interner Vorgänge in der Partei nicht klar sagen lässt, in welche Richtung sich die AfD entwickelt.
Neuer AfD-Fraktion gehören auch die parteiintern umstrittenen Abgeordneten Krah und Helferich an
Die AfD hatte ihr Ergebnis bei der Bundestagswahl von 10,4 auf 20,8 Prozent verdoppelt und stellt jetzt 152 Abgeordnete, nach zuletzt 77 in der zu Ende gehenden Legislaturperiode. 60 Abgeordnete gehörten dem bisherigen Bundestag an, 92 Mandatsträger sind neu dabei.
Der Fraktion gehören auch die parteiintern umstrittenen Abgeordneten Matthias Helferich und Maximilian Krah an. Die beiden gelten als äußerst rechts; beide sind bereits mit rechtsextremistischen Aussagen aufgefallen. Gegen Helferich läuft ein Parteiausschlussverfahren.
Er hatte in der vergangenen Legislaturperiode als fraktionsloser Abgeordneter im Bundestag gesessen, da auch aus der AfD heftige Kritik an Äußerungen Helferichs zum Nationalsozialismus geübt worden war. Dennoch war er in Nordrhein-Westfalen auf die Landesliste gewählt worden.
Krah gilt ebenfalls als Rechtsaußen. So hatte sich wegen seiner Aussagen im Europawahlkampf die französische Nationalistin Marine Le Pen von der AfD distanziert.