Digital Markets Act: EU-Regulierung von Techkonzernen: Fesseln oder zerschlagen?
„Bei einer Aufspaltung hätten konkurrierende Anbieter eine Chance.“
Foto: LightRocket/Getty ImagesBrüssel, Berlin. Die Wunschliste wird immer länger. In Brüssel arbeiten die Institutionen der EU daran, neue Regeln für die großen Digitalkonzerne aufzustellen. Und je länger die Debatte geht, desto mehr Mittel fallen den Beamten und Politikern ein, wie sie die digitale Plattformwirtschaft der Zukunft gestalten wollen.
Der Berichterstatter des Europaparlaments für den „Digital Markets Act“ (DMA), Andreas Schwab (CDU), wird dazu am heutigen Dienstag seine Vorschläge vorlegen. Der Bericht liegt dem Handelsblatt vor.
Er will dem Entwurf der EU-Kommission Maßnahmen hinzufügen, die verhindern sollen, dass Plattformen ihre Nutzer zu eng an sich binden. So sollen Vertragsklauseln verboten sein, die es einem Händler verbieten, seine Ware auch auf einem anderen Portal anzubieten. Auch welche Preise der Händler dort verlangt, sollen die Plattformen nicht vorschreiben dürfen.
Auf eine andere Plattform oder die eigene Website zu verweisen, soll explizit erlaubt sein. „Der DMA hat zum Ziel, den Wettbewerb im digitalen Bereich zu stärken“, sagte Schwab dem Handelsblatt. „Deswegen müssen gerade kleine Unternehmen die Freiheit haben, ihre Produkte auf verschiedenen Plattformen anzubieten. Die Plattformen dürfen ihnen dabei keine Steine in den Weg legen.“
Ob Händler verschiedene Plattformen nutzen, soll zum Kriterium dafür werden, ob die Plattformen als „Gatekeeper“ eingestuft werden, also als unverzichtbar für ihre Nutzer. „Entscheidend ist, ob ein Markt gekippt ist. Und das sieht man daran, ob die Nutzer eine oder mehrere Plattformen nutzen“, sagt der Jurist Nicolas Petit vom European University Institute in Florenz.
Schwab fordert höhere Schwellenwerte für Beobachtung
Schwab fordert auch, die Schwellenwerte anzuheben, ab denen Plattformen genauer beobachtet werden. Statt 6,5 Milliarden Euro Jahresumsatz in der EU sollen es zehn Milliarden sein. Statt einer Marktkapitalisierung von 65 Milliarden Euro will er 100 Milliarden ansetzen.
Das könnte dazu führen, dass europäische Wettbewerber herausfallen. „Wir sollten es vermeiden, den DMA auf ein Handelskriegsinstrument zu limitieren“, warnt der Europaabgeordnete Moritz Körner (FDP) darum. „Wir brauchen Gesetze, die nicht auf einzelne Unternehmen maßgeschneidert sind, sondern das Problem grundsätzlich angehen“, fordert der Abgeordnete Rasmus Andresen (Grüne).
Schwab will den Zahlen keine zu große Bedeutung beimessen. Denn die Kommission kann auch Unternehmen unterhalb dieser Schwelle einbeziehen, wenn Händler an ihr nicht vorbeikommen. „Die Grenzwerte sind eher ein Signal an die Unternehmen, dass die allermeisten von ihnen nicht betroffen sein werden“, sagt Schwab.
Die Kommission hat nach eigenen Angaben noch nicht erhoben, welche Unternehmen von welchen Schwellenwerten erfasst würden. Klar ist, dass Google, Amazon, Apple und Facebook dazugehören werden. „Es kann schon sein, dass neue Plattformen hinzukommen. Stellen Sie sich vor, Alibaba kauft Lidl, Sky und Netflix. Dann würde ein neuer Spieler dazukommen, den wir regulieren müssen“, sagt Schwab.
Maßnahmen gehen vielen Ökonomen nicht weit genug
Die Grünen dringen darauf, dass Nutzer mit verschiedenen Messengern miteinander Nachrichten austauschen können. Dies ist auch im Vorschlag von Schwab nicht explizit vorgesehen.
Es könnte trotzdem möglich werden. „Wir wollen keinen langen Standardisierungsprozess für die Interoperabilität von Messengern. Wir wollen, dass die Kommission einen Standard anordnet, dem große wie kleine Unternehmen folgen müssen“, sagt Schwab.
Die vielen einzelnen Maßnahmen gehen manchen Ökonomen nicht weit genug. Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer spricht sich dafür aus, auch die Möglichkeit der Zerschlagung zu verankern.
Im aktuellen Entwurf der EU-Kommission für den „Digital Markets Act“ seien strukturelle Maßnahmen „nur als Mittel der allerletzten Wahl aufgeführt“, sagte die Ökonomin. „Ich denke, diese Möglichkeit sollte eine prominentere Rolle spielen, gerade vor dem Hintergrund, dass die Erfahrungen mit reinen Verhaltensauflagen nicht sehr ermutigend sind.“
Schnitzer begründete ihren Vorstoß mit der Marktmacht Googles. In der EU beträgt der Anteil des Konzerns an der Internetsuche schon lange mehr als 90 Prozent, ähnlich ist dies in den USA. Das Unternehmen kontrolliere die wichtigste Informationsquelle über Anbieter und Nachfrager, und auch über gesellschaftlich relevante Informationen. „Gleichzeitig kontrolliert Google den Anzeigenmarkt und kann hohe Preise für Werbung verlangen. Die Kosten tragen am Ende die Verbraucher.“
Ökonomen: Teile von Google abspalten
„Google könnte dann nicht mehr seine Kontrolle über Android und wichtige Google-Apps nutzen, um Anbieter von Mobiltelefonen de facto zu zwingen, Google als Standardsuchmaschine zu installieren“, sagte Schnitzer. „Bei einer Aufspaltung hätten konkurrierende Anbieter eine Chance.“
Handlungsbedarf sieht Schnitzer auch bei der Fusionskontrolle. Als Problem sieht sie etwa, wenn große Digitalkonzerne potentielle Konkurrenten aufkaufen, lange bevor diese so groß sind, dass die Übernahme eine traditionelle Fusionsprüfung auslösen würde.
„Gerade bei den großen Plattformunternehmen wird die Fusionskontrolle bisher viel zu verhalten eingesetzt“, sagte die Ökonomin. Als Beispiel nannte sie die von der EU-Kommission genehmigte Übernahme des Fitnessuhren-Spezialisten Fitbit durch Google. „Offensichtlich hatte man Sorge, bei einer Untersagung vor Gericht zu scheitern. Also müssen die Gesetze geändert werden.“
Schnitzer räumte ein, dass niemand genau vorhersagen könne, welche Übernahmen dem Unternehmen einen entscheidenden Vorsprung verschafften. „Aber im Nachhinein haben sich viele der genehmigten Fusionen als wettbewerbsbeschränkend erwiesen, man muss nur an die Fusion von Facebook und WhatsApp denken“, sagte sie. „Umso mehr muss man in diesen Fällen an die Möglichkeit einer Zerschlagung denken, die solche Fehlentscheidungen rückgängig macht.“