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HandelEU-Länder einigen sich auf Regeln gegen Mehrwertsteuerbetrug

Die Mehrwertsteuer macht für alle EU-Mitglieder einen enormen Anteil des Steueraufkommens aus. Doch weil oft Daten fehlen, gibt es Raum für Betrug. Das soll sich nun ändern. 05.11.2024 - 15:05 Uhr Artikel anhören
Einkaufsstraße in Oldenburg: Im grenzüberschreitenden Handel sollen Unternehmen in Zukunft in Echtzeit Verkäufe und Steueraufkommen melden. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Brüssel. Mit neuen Vorschriften für elektronische Rechnungen und Online-Geschäfte will die EU den Mehrwertsteuerbetrug stärker bekämpfen. Die Finanzminister der Europäischen Union verständigten sich bei einem Treffen in Brüssel auf ein Maßnahmenpaket, das darüber hinaus Unternehmen unterstützen und die Digitalisierung fördern soll. Mit den neuen Regeln sollen die Mehrwertsteuervorschriften der EU an das digitale Zeitalter angepasst werden, hieß es.

Derzeit müssen Unternehmen etwa alle paar Monate gebündelt die nationalen Steuerbehörden über die an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten verkauften Waren und Dienstleistungen informieren, die in den jeweiligen Ländern steuerpflichtig sind. Dies eröffne Betrügern eine Lücke, hieß es in einer Mitteilung der EU-Länder.

Da die Daten unvollständig und nicht in Echtzeit verfügbar seien, könnten Behörden verdächtige oder betrügerische Transaktionen nicht schnell aufdecken. Die Länder einigten sich darauf, dass Unternehmen ab 2030 jede grenzübergreifende Handelstransaktion in Echtzeit über elektronische Rechnungen melden müssen.

Neue Vorschriften auch für Airbnb und Co.

Darüber hinaus müssen Online-Plattformen zum Mieten von Wohnungen – wie Airbnb oder Booking – oder Fahrdienste künftig die Mehrwertsteuer direkt vom Kunden einsammeln und an die Steuerbehörden abführen.

Die neuen Vorschriften sehen auch vor, dass Unternehmen, die in verschiedenen EU-Staaten handeln, sich für die gesamte EU nur noch einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen. Nach der Einigung der EU-Länder wird nun noch das Europaparlament zu den neuen Vorschriften konsultiert. Dann müssen sie noch vom Rat formell angenommen werden, bevor sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten können.

Die Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer genannt) gehört neben der Einkommensteuer zu den Steuern mit dem höchsten Aufkommen für die EU-Staaten.

dpa
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