Lieferkettengesetz: EU will umstrittenes Gesetz deutlich abschwächen
Brüssel. Die EU-Kommission will die Berichtspflichten für Unternehmen deutlich reduzieren und auch das umstrittene EU-Lieferkettengesetz abschwächen. Das geht aus einem Teil des Gesetzentwurfs hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. Das EU-Lieferkettengesetz soll Betriebe künftig nicht mehr dazu verpflichten, ihre Lieferanten über die gesamte Lieferkette hinweg zu überprüfen.
Die Kommission vollzieht auch eine Kehrtwende bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ein Großteil der Unternehmen, für die ein entsprechendes Gesetz bereits gilt, soll künftig davon ausgenommen werden.
Gemeinsam mit dem „Clean Industrial Deal“ und dem Aktionsplan für bezahlbare Energie will die EU-Kommission am Mittwoch die sogenannten Omnibus-Verordnungen vorstellen. Vier Gesetze des „Green Deals“ sollen in dem Zuge überarbeitet werden.
Neben dem Lieferkettengesetz und der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll auch die EU-Taxonomie und der CO2-Grenzausgleichsmechanismus angepasst werden. Bei diesem wichtigen Klimaschutzinstrument soll ein Großteil der Unternehmen ausgenommen werden.
Im Gesetzentwurf heißt es: Angesichts der „Energiekrise, des hohen Inflationsdrucks, der zunehmenden Handelsspannungen und der zunehmenden Besorgnis von Unternehmen über die ihnen auferlegten regulatorischen Belastungen durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung“, habe die EU-Kommission beschlossen, die Berichtspflichten zu reduzieren.