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Neues InfektionsschutzgesetzMaskenpflicht, Abstandsgebot und Personenobergrenzen: So sehen die Corona-Pläne für den Herbst aus

Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann haben sich auf einen Corona-Stufenplan geeinigt. Im Zentrum steht die Maskenpflicht.Jürgen Klöckner 05.08.2022 - 15:27 Uhr Artikel anhören

Das neue Infektionsschutzgesetz soll ab Oktober gelten.

Foto: Getty Images

Berlin. Angesichts einer drohenden Pandemie-Welle im Herbst hat sich die Bundesregierung auf ein abgestuftes Vorgehen bei den Corona-Schutzmaßnahmen geeinigt. Das teilten Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) am Mittwochmittag mit.

Der Herbst- und Winterplan Corona enthalte zahlreiche Maßnahmen, die unter dem Stichwort „Winterreifen“ gebündelt seien und von Oktober bis Ostern gelten sollen, sagte Schmidt. Darunter falle etwa das Tragen einer FFP2-Maske für Passagiere im Flug- und Fernverkehr. Außerdem ist eine Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgesehen.

Die Länder können außerdem weiter gehende Schutzmaßnahmen festlegen. Dazu zählt die Maskenpflicht im Personennahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Zudem kann das Tragen einer medizinischen Maske ab der fünften Klasse in Schulen angeordnet werden sowie Tests in Schulen, Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen.

Infektionsschutzgesetz: Maskenpflicht im Zentrum der neuen Corona-Regeln

Eine zwingende Ausnahme gelte bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für frisch Genesene, Getestete oder Geimpfte. Justizminister Buschmann sagte: „Dort ist die Maske eine große Belastung, oder der ständige Gebrauch kann nicht sichergestellt werden.“ Dies sei sehr „lebensnah und verhältnismäßig“.

Die „Schneeketten“ würden zusätzlich angelegt bei einer Verschärfung der Lage „anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren“, die eine Gefahr für das Gesundheitssystem nachweisen, heißt es in dem Corona-Plan.

Infektionsschutzgesetz: Bundesländer orientieren sich an Hotspot-Regel

Die Indikatoren legen die Länder fest und orientieren sich an der im geltenden Infektionsschutzgesetz im März festgelegten Hotspot-Regel. Dazu zählen etwa die Krankenhaus- und Intensivbettenbelegung. Die Hotspot-Regel kam bislang allerdings kaum zum Einsatz.

Die neuen Corona-Regeln ab Herbst
- Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr (medizinische Masken für 6-14-Jährige und Personal)- Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen--> Ausnahmen: Wenn die Maske einer Behandlung oder anderen medizinischen Gründen entgegensteht und in persönlichen Räumlichkeiten. Zudem für Kinder unter 6 Jahren. Außerdem sind die Menschen, die in den Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden, ausgenommen.- Testnachweispflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen--> Ausnahmen: Für frisch geimpfte und genesene Personen, sowie für Bewohner und Patienten
- Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr- Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen--> Ausnahmen mit 3G-Nachweis: Bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung. Die Länder können außerdem Ausnahmen für diejenigen erlauben, die genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90-Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.- Verpflichtende Tests in Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Kitas, Kinderheimen oder Hafteinrichtungen- Maskenpflicht in Schulen--> Voraussetzung: Nur für Kinder ab dem fünften Schuljahr und Beschäftige, wenn dies erforderlich ist, um den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten
- Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum- Verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen- Festgelegte Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Dann könnten die Länder nach einem Landtagsbeschluss für Restaurants und öffentlich zugängliche Innenräume FFP2-Masken ohne Ausnahmen, Abstandsgebote, verpflichtende Hygienekonzepte und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen vorschreiben.

Gesundheitsminister Lauterbach sagte mit Blick auf die Maßnahmen, es werde im Herbst und Winter viele Fälle geben. „Aber sie werden nicht so tödlich sein wie die Delta-Fälle.“ Zudem werde es neue Impfstoffe geben, die auf die Omikron-Variante angepasst sind.

Infektionsschutzgesetz: Sieben-Punkte-Plan gegen die Corona-Pandemie

Lauterbach sprach von einem Sieben-Punkte-Plan. „Impfkampagne mit neuen Impfstoffen, Pandemieradar mit tagesaktuellen Daten, Test- und Behandlungskonzepte, Schutzkonzepte für Pflegeheime und ein rechtssicherer Rahmen für Schutzmaßnahmen: Damit können wir arbeiten“, sagte er.
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Das geltende Infektionsschutzgesetz läuft am 23. September aus und soll bis zum 1. Oktober als Übergangsregelung gelten. Zum Frühjahr waren die Instrumente auf Druck der FDP stark zurückgefahren worden. Allgemeine Maskenpflicht beim Einkauf oder für Veranstaltungen und Zutrittsregeln wie 2G und 3G fielen weg.

Dem Herbst-Plan gingen monatelange Verhandlungen voraus. SPD und Grüne hatten die FDP zu einem Entschluss vor der Sommerpause gedrängt – und pochten auf möglichst viele Schutzmaßnahmen. Die Liberalen wiederum stellten sich quer. Zuletzt verhandelten Buschmann und Lauterbach bilateral miteinander. „Sehr loyal und diskret“, wie der Justizminister betonte.

In der vergangenen Woche hatte der Gesundheitsminister bereits angekündigt, dass die Schutzregeln ohne Schließung von Schulen auskommen sollen. Insgesamt seien aber „viele weitergehende Maßnahmen“ für unterschiedliche Szenarien vorgesehen, die die Länder und teils auch der Bund einsetzen könnten.

Zuvor hatte sich Lauterbach beispielsweise auch für Mengenbeschränkungen bei Großveranstaltungen und Zugangsbeschränkungen ausgesprochen.

Erste Reaktionen auf neue Corona-Regeln

Die ersten Reaktionen auf den Vorstoß der Ampel fielen weitestgehend positiv aus, im Detail jedoch gab es auch Kritik. Der Epidemiologe Timo Ulrichs von der Akkon Hochschule Berlin nannte die Maßnahmen gegenüber dem Handelsblatt „in der Summe sehr sinnvoll“.

Dennoch gebe es mit den genannten Ausnahmen „einige Schlupflöcher für das Virus“. Eine generelle Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen als bundeseinheitliche Maßnahme wäre dem Experten zufolge besser gewesen. Was fehlt, seien mögliche Maßnahmen bei Reiserückkehrern, falls irgendwo auf der Welt eine neue Variante auftreten sollte.

Einzelne Länder zeigten sich mit den Plänen unzufrieden. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sagte, er habe sich mehr von dem Entwurf erhofft. Es gebe nicht die Möglichkeit, bei verschärfter Infektionslage sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen.

Infektionsschutzgesetz: Finanzielle Unterstützung für Kliniken fehlt

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wiederum wünschte sich einen klaren Kriterienkatalog, ab welchen Werten welche Maßnahme scharf gestellt werden soll. Ähnlich äußerte sich der Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. „Verbindliche Kriterien können unter anderem das Auftreten einer aggressiven Virusvariante und der Grad der Auslastung der Intensivstationen sein“, sagte er dem Handelsblatt.

Die FFP2-Maske werde für die Eindämmung der befürchteten Corona-Welle im Winter „von größter Bedeutung“ sein, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Mittwoch. Schulschließungen und Ausgangssperren lehnt die Bundesregierung hingegen ab.

Die stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Henriette Neumeyer, beklagte fehlende finanzielle Unterstützung für Kliniken. Sie verwies auf die ausgelaufene Unterstützung, Einnahmeausfälle und extreme Kostensteigerungen durch die Inflation. „Sehenden Auges bringt die Regierung in der Herbstwelle die Krankenhäuser in finanzielle Schieflage und Insolvenzgefahr“, sagte sie dem Handelsblatt.

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Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, begrüßte die Pläne der Bundesregierung hingegen durchweg. „Durch die festgelegten Basismaßnahmen sowie die erweiterten Möglichkeiten für die Länder, auf ein verstärktes Infektionsgeschehen reagieren zu können, wird der Instrumentenkasten zur Pandemiebekämpfung wieder besser bestückt sein“, sagte Landsberg dem Handelsblatt. „Durch die wieder verfügbaren Instrumente kann auf eine mögliche Herbstwelle besser reagiert werden.“

Erstpublikation: 03.08.22, 14:06 Uhr (aktualisiert: 03.08.22, 15:06 Uhr).

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